Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07973 Greiz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

14,3 km vom Suchpunkt

14,8 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

Für eine eigene Ersthelfergruppe in Greiz muss der Lernort zur Durchführung passen. Im Inhouse-Unterricht sollen praktische Aufgaben ebenso möglich sein wie Erklärungen und Rückfragen. Die allgemeine Qualifikation wird anschließend durch die betriebliche Benennung und verständliche örtliche Informationen ergänzt.
Bevor Sie für Beschäftigte aus Greiz ein Angebot anfordern, kann eine einfache Übersicht helfen: Wer braucht eine Ausbildung, wer eine Fortbildung, und an welchen Tagen ist die vollständige Teilnahme möglich? Diese Angaben bilden den eigentlichen Schulungsauftrag.
Ob die Gruppe einen öffentlichen Kurs besucht oder am vereinbarten Standort lernt, lässt sich anschließend vergleichen. Ein Inhouse-Anbieter braucht Angaben zu den Unterrichtsräumen. Er muss bestätigen, dass die geplante Durchführung unter diesen Bedingungen möglich ist.
Klären Sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger die Berechtigung und den Ablauf einer direkten Gebührenabrechnung. Für darüber hinausgehende Leistungen benötigen Sie eine eigene Vereinbarung mit der Ausbildungsstelle.
Eine ermächtigte Schule kann berechtigte reguläre Kursgebühren nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers direkt abrechnen. Dessen Bedingungen und erforderliche Angaben werden vorab geklärt. Der Betrieb entscheidet daneben über zusätzliche Leistungen mit eigenen Kosten, die im Auftrag verständlich benannt werden.
Die Übernahmebedingungen erfragen.
Umfang und Kosten gesondert vereinbaren.
Ein Raum kann für Besprechungen geeignet sein, ohne dass daraus schon eine Zusage für den Erste-Hilfe-Lehrgang folgt. Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, wie er eingerichtet ist und welche Fläche für die Gruppe tatsächlich frei bleibt. Die Schule beurteilt ihren Unterricht unter diesen Bedingungen. Klären Sie die Eignung vor der Veranstaltung und halten Sie den vereinbarten Rahmen dann für deren gesamten Ablauf bereit.
Nach dem Lehrgang verfügt eine Person über einen entsprechenden Kursnachweis. Damit wissen andere Beschäftigte noch nicht automatisch, wer am Standort als Ersthelfer benannt ist. Machen Sie Zuständigkeiten und Erreichbarkeit verständlich bekannt. Die Informationen gehören zur Organisation des Unternehmens und werden bei Änderungen aktualisiert. Ihre Vermittlung ergänzt den Kursinhalt, denn die örtlichen Verhältnisse können nicht durch die Bescheinigung selbst erklärt werden.
Ausbildung oder Fortbildung wird anhand anerkannter Voraussetzungen eingeordnet. Neue Aufgaben im Betrieb bedeuten nicht immer eine fehlende Vorqualifikation. Bei unklaren Nachweisen klären Sie den geeigneten Lehrgang mit Ausbildungsstelle oder zuständigem Unfallversicherungsträger vor der Anmeldung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die Bedingungen werden mit der Schule abgestimmt.
Die tatsächliche Nutzung beschreiben.
Laufende Arbeiten vorher organisieren.
Benannte Ersthelfende bekannt machen.
| Angabe | Zweck |
|---|---|
| Abschluss | Qualifikation nachweisen |
| Fortbildung | In der Regel alle zwei Jahre vorsehen |
| Örtliche Zuständigkeit | Hilfeorganisation verständlich halten |
Einzelne Beschäftigte können geeignete veröffentlichte Lehrgänge besuchen, wenn der betriebliche Auftrag damit abgedeckt wird. Stimmen Sie die Anmeldung im Unternehmen ab. Die eigene Inhouse-Gruppe ist eine mögliche Organisationsform und keine Pflicht für jeden späteren Bedarf.
Für Ausbildung und Fortbildung sind regulär je neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten vorgesehen. Die Unterrichtszeit beträgt damit 405 Minuten. Pausen kommen hinzu, weshalb die ganze bestätigte Veranstaltung freigehalten werden muss.
Beschreiben Sie das zusätzliche Lernziel gegenüber der Schule. Sie erläutert ein mögliches Angebot mit Umfang und Bedingungen. Entscheiden Sie über diese ergänzende Leistung ausdrücklich, statt sie allein durch die Anfrage nach Inhouse bereits als bestellt anzusehen.