Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 86551 Aichach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,2 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

15,6 km vom Suchpunkt

15,7 km vom Suchpunkt

17,0 km vom Suchpunkt

17,8 km vom Suchpunkt

Ein Aichacher Betrieb benötigt geeignete Ersthelfende für seine tatsächliche Arbeitsorganisation. Bei der Schulungsplanung werden der Personalbedarf und vorhandene anerkannte Qualifikationen berücksichtigt. Besprechen Sie passende Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Stelle; öffentliche Teilnahmen und eine eigene Inhouse-Gruppe sind mögliche Wege der Durchführung.
Wenn mehrere Personen eine Ersthelfer-Schulung organisieren, können widersprüchliche Rückmeldungen entstehen. Benennen Sie im Aichacher Betrieb einen Kontakt für die Ausbildungsstelle. Diese Person sammelt Teilnehmerangaben, gibt Rückfragen weiter und hält fest, was tatsächlich vereinbart wurde.
Das ersetzt keine fachliche Abstimmung über Ausbildung oder Fortbildung, macht sie aber verlässlich nachvollziehbar. Auch bei einem individuell vereinbarten Inhouse-Termin sollten Raumzugang, Beginn und Änderungen über denselben Kontakt laufen. Die Beschäftigten erhalten anschließend eine einheitliche Information zum bestätigten Unterricht, statt sich auf unterschiedliche interne Zwischenstände zu verlassen.

Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Halten Sie die tatsächlich besuchten Lehrgänge für die weitere Planung fest. Passende neue Termine werden mit den Arbeitsbereichen abgestimmt; die bestätigten Angaben gehen an die betreffenden Personen, damit die erneute Teilnahme vorbereitet ist.
| Schulungsweg | Vorbereitung |
|---|---|
| Öffentlicher Lehrgang | Geeigneten Platz und ganze Zeiten bestätigen lassen |
| Inhouse-Unterricht | Raum und Zugang wie vereinbart bereitstellen |
| Nach der Ausbildung | Ersthelfende benennen und interne Ansprechpersonen bekannt machen |
Die DGUV berücksichtigt neben der Schulung bei einer ermächtigten Stelle auch bestimmte sanitätsdienstliche, rettungsdienstliche und gesundheitliche Berufsqualifikationen. Bei solchen Nachweisen wird die Eignung als aus- oder fortgebildete Person anhand der geltenden Voraussetzungen eingeordnet. Fragen zu vorhandenen Abschlüssen sollten deshalb vor einer neuen Buchung geklärt werden. Die betriebliche Aufgabe allein sagt noch nicht, welcher weitere Lehrgang nötig ist. Nutzen Sie konkrete Unterlagen und bei Bedarf fachliche Beratung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie die Zuständigkeit Ihrer BG oder Unfallkasse sowie die Berechtigung der vorgesehenen Personen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert das Verfahren und benötigte Arbeitgeberangaben für eine direkte Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren. Zusätzlich ausdrücklich gewünschte Leistungen werden mit gesondertem Umfang und eigenen Kostenbedingungen vereinbart.
Vorgesehene Teilnahmen und zuständigen Träger zuordnen.
Erforderliche Unterlagen und zusätzliche Bestellung nachvollziehen.
Die Durchführbarkeit mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Die vorgesehene Anzahl und benötigte Kursart nennen.
Unterrichtsanschrift und räumliche Möglichkeiten beschreiben.
Beschäftigte über die ganze Veranstaltung freistellen.
Die DGUV nennt bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten einen Ersthelfenden. Bei mehr als zwanzig sind in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der Anwesenden vorgesehen; besondere Einrichtungen haben eigene Vorgaben. Legen Sie diesen Maßstab Ihrer Planung zugrunde. Prüfen Sie, welche geeigneten Personen in den jeweiligen Arbeitszeiten tatsächlich verfügbar sind, und berücksichtigen Sie Abwesenheiten bei der betrieblichen Besetzung.
Die regulären Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die organisatorische Planung kommen die Pausen hinzu. Verwenden Sie den gesamten bestätigten Zeitraum, um Freistellung und gegebenenfalls Raumbelegung so vorzubereiten, dass die Beschäftigten alle Erklärungen und praktischen Aufgaben besuchen können.
Die DGUV nennt beispielsweise Entgeltfortzahlung und Fahrkosten als Kosten, die beim Unternehmen bleiben. Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren wird nach dem Trägerverfahren behandelt. Berücksichtigen Sie bei der eigenen Planung deshalb sowohl die tatsächliche Teilnahme als auch den weiteren betrieblichen Aufwand.
Für die Planung der Ersten Hilfe nennt die DGUV insbesondere die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei konkreten Fragen kann auch die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers unterstützen. Die Lehrgangsdurchführung wird mit der ermächtigten Schule abgestimmt.