Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06463 Falkenstein/Harz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Falkenstein/Harz · Sachsen-Anhalt
Ein Unternehmen aus Falkenstein/Harz kann Ersthelfer in einem gemeinsamen Lehrgang qualifizieren lassen. Der reguläre Gruppenrahmen ist dabei zu berücksichtigen. Spätere tatsächliche Hilfeleistungen werden als eigene Ereignisse dokumentiert. Die Gruppenschulung und die geschützte Hilfeaufzeichnung betreffen deshalb verschiedene Aufgaben der betrieblichen Ersten Hilfe.

Beschäftigte eines Betriebs aus Falkenstein/Harz kommen von unterschiedlichen Ortslagen zu einem gemeinsamen Lehrgang. Prüfen Sie intern, ob sie die bestätigte Veranstaltung vollständig erreichen und besuchen können. Ein vermeintlich zentraler Treffpunkt hilft wenig, wenn der tatsächliche Kurs an anderer Stelle stattfindet.
Bei einem Inhouse-Wunsch nennen Sie der Schule den konkreten Veranstaltungsort und den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung. Organisieren Sie die übrigen Arbeitsaufgaben so, dass die Fahrt und Teilnahme eingeplant sind. Erst die bestätigten Angaben werden an die Gruppe weitergegeben; offene Reisefragen sollten vorher intern geklärt werden.
Unterricht und Ereignisdokumentation brauchen verschiedene Informationen.
Tatsächlich vorgesehene Teilnehmerzahl.
Absolvierte geeignete Schulung.
Geschützte Angaben zum tatsächlichen Ereignis.
| Gegenstand | Frage |
|---|---|
| Reguläre Gruppe | Welche Teilnehmerzahl ist vorgesehen? |
| Kursbescheinigung | Welche Qualifizierung wurde absolviert? |
| Hilfeereignis | Wie wird die tatsächliche Hilfe geschützt erfasst? |
Nach den DGUV-Hinweisen wird jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert, auch ein kleinerer Vorgang. Eine geeignete Papierlösung oder ein elektronisches Verfahren kann dafür verwendet werden. Entscheidend ist zugleich der geschützte Umgang mit den Angaben. Die Bescheinigung einer Schulung enthält ein späteres Hilfeereignis nicht; sie belegt die absolvierte Qualifizierung. Im Unternehmen braucht es deshalb ein geeignetes Verfahren für diese Ereignisaufzeichnungen, das neben den Ausbildungsunterlagen seinen eigenen erkennbaren Zweck erfüllt.
Für reguläre Erste-Hilfe-Lehrgänge beschreibt die DGUV zehn bis fünfzehn Teilnehmende; zwanzig dürfen nicht überschritten werden. Der Begriff Inhouse hebt diese Obergrenze nicht auf. Nennen Sie bei der Anfrage die vorgesehene tatsächliche Personenzahl. Für einen Betrieb aus Falkenstein/Harz bleibt der gemeinsame Unterricht eine Ausbildung mit praktischer Beteiligung. Wenn die geplante Gruppe nicht in diesen Rahmen passt, ist die Durchführung ausdrücklich zu besprechen, statt eine beliebige Vergrößerung des Standardlehrgangs vorauszusetzen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse nennt Voraussetzungen und notwendige Angaben.
Die erforderlichen Informationen für vorgesehene Personen klären.
Einen zusätzlich ausdrücklich gewünschten Umfang gesondert vereinbaren.

Erste-Hilfe-Mittel richten sich nach den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen. Regelmäßige Kontrolle und Ergänzung bei Bedarf gehören dazu. Der Lehrgang einzelner Ersthelfer ersetzt diese Ausstattung an den Arbeitsorten nicht automatisch.
Die Aufzeichnungen tatsächlicher Erste-Hilfe-Leistungen werden mindestens fünf Jahre erhalten und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Diese Vorgabe betrifft Hilfeereignisse. Sie ist nicht die allgemeine Geltungsdauer einer Bescheinigung über absolvierte Ausbildung.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Geeignete vorhandene Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neue Benennung allein verlangt keine automatische Wiederholung bereits geeigneter Grundausbildung.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben nach DGUV-Hinweisen beim Unternehmen. Davon werden berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unterschieden, deren mögliche Übernahme dem zuständigen Verfahren folgt. Berücksichtigen Sie diese unterschiedlichen Kostenpositionen deshalb in Ihrer betrieblichen Planung.
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