Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17139 Malchin sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
24,8 km vom Suchpunkt

34,4 km vom Suchpunkt

37,5 km vom Suchpunkt

37,6 km vom Suchpunkt

39,2 km vom Suchpunkt

39,3 km vom Suchpunkt

Malchiner Unternehmen können geeignete Ausbildung oder Fortbildung für ihre Ersthelfer öffentlich oder nach Vereinbarung im Betrieb organisieren. Eine absolvierte Schulung belegt persönliche Qualifizierung. Aufzeichnungen über tatsächlich geleistete Erste Hilfe erfüllen einen anderen Zweck und benötigen einen geeigneten, vertraulichen Umgang innerhalb des Unternehmens.
Eine angemeldete Person konnte den betrieblichen Kurs nicht besuchen, der Rest der Gruppe hat teilgenommen. Halten Sie im Malchiner Betrieb diesen Unterschied fest. Fragen Sie die Ausbildungsstelle nach einer passenden weiteren Ausbildung oder Fortbildung für die ausgefallene Person.
War der ursprüngliche Termin ein Inhouse-Kurs, ist damit nicht automatisch eine zweite Veranstaltung im Betrieb vereinbart. Öffentliche Kursplätze können gesondert angefragt werden. Klären Sie die Bedingungen der früheren Absage und die neue Anmeldung ausdrücklich. Erst mit der Bestätigung erhält die Person eine verbindliche Einladung; der nächste allgemeine Gruppenentwurf sollte ihren offenen Bedarf nicht aus dem Blick verlieren.
Die Organisation verbindet unterschiedliche Aufgaben.
Die absolvierte persönliche Qualifizierung belegen.
Die betriebliche Aufgabe nachvollziehbar übertragen.
Ein konkretes Ereignis vertraulich dokumentieren.
Ein vereinbarter Inhouse-Lehrgang bringt die Gruppe zusammen. Bei den vorgesehenen Übungen bleiben eigene Mitarbeit und Rückfragen an der behandelten Aufgabe wichtige Lerngelegenheiten für die einzelnen Beschäftigten.
Ein Lehrgang vermittelt Kenntnisse und praktische Fähigkeiten und wird durch die entsprechende Teilnahmebescheinigung belegt. Die Ersthelferaufgabe wird dagegen im Unternehmen übertragen. Für diese Bestellung besteht nach den DGUV-Hinweisen keine bestimmte Formvorgabe; eine schriftliche Festlegung wird empfohlen. Besprechen Sie die vorgesehene Rolle mit den betreffenden Personen. Damit bleiben absolvierte Schulung und betriebliche Aufgabe nachvollziehbar, auch wenn mehrere Beschäftigte denselben Unterricht gemeinsam besucht haben.
Jede betriebliche Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und vertraulich zu behandeln. Der Malchiner Betrieb stellt dafür einen geeigneten Dokumentationsweg bereit und informiert die Beschäftigten darüber. Die Unterlagen beziehen sich auf ein tatsächliches Ereignis. Sie erfüllen damit eine andere Aufgabe als ein Kursnachweis. Eine verständliche Organisation berücksichtigt diesen Gegenstand und schützt die Informationen entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine mögliche Übernahme richtet sich nach den Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Stimmen Sie mit der ermächtigten Schule ab, welche Arbeitgeberangaben für die berechtigten Personen erforderlich sind.
Den eigenen Unfallversicherungsträger bestimmen.
Die Angaben für das betreffende Verfahren zusammentragen.
Orientierung
Eine absolvierte Schulung
Orientierung
Die betriebliche Aufgabenübertragung
Orientierung
Eine tatsächlich geleistete Hilfe
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Das erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Die betriebliche Regel ist von der unbefristeten Verwendung eines geeigneten privaten Erste-Hilfe-Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag zu unterscheiden.
Üblich sind zehn bis fünfzehn Personen; auch mit Ausbildungshelfer darf die Obergrenze von zwanzig nicht überschritten werden. Bei von Anfang an geplanten sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeiten.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber diese Aufwendungen. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch BG oder Unfallkasse betrifft die Gebühren. Die genannten weiteren betrieblichen Kosten sind damit nicht automatisch mit übernommen.