Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 16928 Pritzwalk sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
22,3 km vom Suchpunkt

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Pritzwalk · Brandenburg
Die regulären Lehrgangsgebühren umfassen nach den DGUV-Hinweisen mehrere Sachleistungen. Pritzwalker Betriebe können darunter die Schulungsräume sowie Lehr- und Übungsmaterial einschließlich hygienischer Aufbereitung einordnen. Diese Bestandteile gehören zur vorgesehenen Ausbildung; die Betrachtung der Gebühren bleibt damit auf die tatsächlichen Leistungen des Lehrgangs bezogen.

Ein Pritzwalker Betrieb möchte die Kosten eines betrieblichen Kurses vor der Zusage nachvollziehen. Bitten Sie die Schule um eine Beschreibung der vereinbarten Leistungen. Bei Inhouse-Unterricht sollten Raum, Standort und mögliche zusätzliche Aufwendungen zum Angebot gehören.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Daraus folgt keine pauschale Übernahme jeder weiteren Leistung. Fragen Sie nach erforderlichen Arbeitgeberangaben und gesonderten Kosten. Ausbildung oder Fortbildung werden der tatsächlichen Gruppe zugeordnet; Einzelpersonen können passende offene Lehrgänge anfragen, bevor konkrete Plätze verbindlich bestätigt werden.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten sind nach den DGUV-Hinweisen vom Arbeitgeber zu tragen.
Die Aufwendungen für die teilnehmenden Beschäftigten berücksichtigen.
Die mit dem tatsächlichen Besuch verbundenen Wege einplanen.
Zu den regulären Leistungen zählt die DGUV die Bereitstellung geeigneter Schulungsräume. Dabei spielt es für diese Zuordnung keine Rolle, ob die Ausbildungsstelle eigene Räume nutzt, Räume mietet oder einen Firmenraum unentgeltlich verwendet. Die Gebührenbeschreibung umfasst somit den Lernort unabhängig von diesen unterschiedlichen Besitz- oder Nutzungsverhältnissen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Raumbereitstellung | Eigene, gemietete oder unentgeltlich genutzte Räume |
| Übungsmaterial | Material für die Ausbildung |
| Hygienische Aufbereitung | Reinigung und Desinfektion der Lehrmittel |
Nach den DGUV-Hinweisen umfassen die regulären Leistungen auch die Lehr- und Übungsmaterialien einschließlich ihrer Reinigung und Desinfektion. Damit wird nicht nur der Einsatz eines Gegenstands im Unterricht beschrieben, sondern auch die vorgesehene hygienische Aufbereitung berücksichtigt. Bei der Einordnung einer Leistungsbeschreibung können Betriebe diese Bestandteile zusammen betrachten. Die Materialien dienen der Ausbildung im Lehrgang; die betriebliche Ausstattung am Arbeitsplatz wird nach ihrem eigenen Bedarf organisiert.
Die reguläre Gebührenbeschreibung umfasst mehrere Bestandteile.
Die Bereitstellung unabhängig vom Nutzungsverhältnis einordnen.
Die benötigten Lehrmittel berücksichtigen.
Reinigung und Desinfektion als Bestandteil betrachten.
Die reguläre betriebliche Ersthelferqualifizierung wird als Präsenzlehrgang durchgeführt. Eine ausschließlich online absolvierte Schulung erfüllt nach den DGUV-Hinweisen diesen Rahmen nicht; der vorgesehene Lehrgang umfasst die praktische Ausbildung der Teilnehmenden.
Für die Bestellung betrieblicher Ersthelfer nennt die DGUV keine verbindliche Form. Empfohlen wird eine schriftliche Bestellung. Der Arbeitgeber trifft die Auswahl und ordnet die Aufgabe den betreffenden Personen zu.
Die DGUV beschreibt zehn bis fünfzehn Personen als übliche Zahl der Teilnehmenden. Wird ein Ausbildungshelfer eingesetzt, sind bis zu zwanzig möglich. Diese Zahlen beziehen sich auf die einzelne Gruppe im Unterricht.