Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 63654 Büdingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

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12,1 km vom Suchpunkt

Büdingen · Hessen
Für Büdinger Betriebe werden geeignete Lehrgänge und der spätere Einsatz der Ersthelfenden miteinander verbunden. Ausbildung oder Fortbildung richtet sich nach den anerkannten vorhandenen Qualifikationen. Öffentliche Plätze und eine eigene Inhouse-Gruppe können mit der ermächtigten Ausbildungsstelle besprochen werden; die konkrete Teilnahme wird anschließend betrieblich vorbereitet.

Eine Fortbildung lässt sich leichter planen, wenn Urlaub und längere Abwesenheiten der vorgesehenen Beschäftigten bereits bekannt sind. Sammeln Sie im Büdinger Betrieb früh die möglichen Tage. Fragen Sie die Ausbildungsstelle dann nach einem passenden Lehrgang, statt einen Einzeltermin intern vorauszusetzen.
Informieren Sie die Beschäftigten, sobald die Buchung feststeht, und regeln Sie ihre Freistellung. Wenn mehrere Personen gemeinsam teilnehmen sollen, kann ein Inhouse-Termin individuell vereinbart werden. Eine früh geklärte Terminlage hilft beiden Seiten, ohne dass dafür eine bestimmte örtliche Kursfrequenz angenommen werden muss.
Die Ausbildungsstelle führt den vereinbarten Lehrgang durch. Im Unternehmen verantwortet der Arbeitgeber die Auswahl und Benennung der geeigneten Ersthelfenden. Machen Sie diese Aufgaben bei der Planung verständlich: Wer die Schulung absolviert hat, muss für die Arbeitsbereiche auch als Ansprechperson bekannt sein. Die Belegschaft benötigt die örtlichen Meldewege und Angaben zur Erreichbarkeit. Berücksichtigen Sie diese betriebliche Information bei der Einführung der neu vorgesehenen Personen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie mit der ermächtigten Schule das Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse und die Teilnahmeberechtigung. Berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren können entsprechend direkt abgerechnet werden. Benötigte Arbeitgeberangaben werden für die tatsächliche Buchung vorbereitet; zusätzlich ausdrücklich gewünschte Leistungen erhalten ihre gesonderte Vereinbarung mit den jeweiligen Kostenbedingungen.
Zuständigen Träger und berechtigte Personen klären.
Erforderliche Angaben und zusätzliche Leistungen nachvollziehen.
Halten Sie fest, welche Lehrgänge die vorgesehenen Ersthelfenden tatsächlich besucht haben. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Mit den vorhandenen Angaben kann der nächste geeignete Kurs angefragt und mit den Arbeitsbereichen abgestimmt werden, damit die Qualifizierung weiter betreut wird.
| Angabe | Verwendung |
|---|---|
| Vorhandene Qualifikation | Geeignete Kursart mit der Schule besprechen |
| Öffentlicher Termin | Platz und ganze Veranstaltungszeiten bestätigen lassen |
| Eigene Veranstaltung | Unterrichtsort und praktische Bedingungen vereinbaren |
Die DGUV beschreibt Apps unter anderem als zusätzliche Informationsquelle oder Organisationshilfe für Erste Hilfe im Betrieb. Solche Hilfen können bei der Wissensauffrischung oder der betrieblichen Alarmierung unterstützen. Sie ersetzen die vorgeschriebene Ausbildung und Bestellung der Ersthelfenden nicht. Wenn das Unternehmen entsprechende Angebote nutzt, klären Sie deren Einbindung in die örtliche Organisation. Für die Qualifikation bleiben geeignete Lehrgänge und die regelmäßig vorgesehene Fortbildung maßgeblich.
Die Vereinbarung betrifft die tatsächliche Durchführung.
Personenzahl und benötigte Kursart mitteilen.
Flächen und Einrichtung für praktische Aufgaben besprechen.
Vertretung anderer Arbeit während des ganzen Lehrgangs vorbereiten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Planen Sie den Veranstaltungsrahmen einschließlich Pausen ein. Die Beschäftigten benötigen den ganzen Zeitraum für Erklärungen und praktische Aufgaben; bei eigenem Unterricht wird der vereinbarte Raum entsprechend lange zur Verfügung gestellt.
Ja, für einzelne Beschäftigte lassen sich geeignete Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgänge prüfen. Nennen Sie den betrieblichen Zweck und klären Sie die Anmeldebedingungen mit der Schule. Nach der Bestätigung werden Unterrichtsanschrift, Zeiten und Teilnahmehinweise an die betreffenden Personen weitergegeben.
Die DGUV nennt keine Formvorschrift, empfiehlt aber eine schriftliche Bestellung und die Verankerung in den betrieblichen Organisationsunterlagen. Die Auswahl der geeigneten Ersthelfenden liegt beim Unternehmer. Ergänzen Sie die Zuordnung um verständliche Angaben zu den Ansprechpersonen für die Beschäftigten.