Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 16307 Gartz (Oder) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,9 km vom Suchpunkt

32,1 km vom Suchpunkt

37,0 km vom Suchpunkt

42,5 km vom Suchpunkt

56,4 km vom Suchpunkt

59,6 km vom Suchpunkt

Betriebe in Gartz betrachten für die Kurswahl die tatsächlichen Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden dabei berücksichtigt. Eine neue Aufgabe oder eine geänderte Teilnehmerliste bedeutet nicht automatisch Grundausbildung. Reguläre Ausbildung und Fortbildung finden bei ermächtigten Stellen statt; für die laufende Qualifizierung ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Ein Gartzer Arbeitgeber möchte nach einer Terminbestätigung die Teilnehmerliste ändern. Geben Sie der Schule den konkreten Änderungswunsch weiter, bevor eine andere Person den Kurs besucht. Deren vorhandene Nachweise und Schulungsbedarf müssen ebenfalls zum vereinbarten Lehrgang passen.
Fragen Sie, welche Buchungs- oder Arbeitgeberangaben angepasst werden sollen. Erst die bestätigte Änderung wird intern an die Beteiligten weitergegeben. Bei einer Inhouse-Gruppe kann auch die veränderte Zusammensetzung zur Rückfrage führen. Zusätzliche offene Kursplätze werden separat bestätigt. So bleibt eindeutig, wer tatsächlich für Ausbildung beziehungsweise Fortbildung angemeldet ist und welche Teilnahme intern freigestellt wird.

Eine reine Online-Schulung ersetzt den regulären betrieblichen Lehrgang mit tatsächlichen Übungen nicht.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Lehrgangsgebühren rechnet die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Welche Daten und gegebenenfalls vorherigen Anträge dafür benötigt werden, wird nach dem zuständigen Trägerverfahren vor der Anmeldung festgestellt.
Die konkrete Teilnahme nach den Vorgaben prüfen.
Erforderliche Arbeitgeber- und Personenangaben bereitstellen.
Aussage
Voraussetzungen der Person
Aussage
Absolvierte Schulung
Aussage
Betriebliche Ersthelferaufgabe
Die Bescheinigung dokumentiert die absolvierte Schulung. Der Betrieb bestimmt daneben, wer als Ersthelfer eingesetzt wird. Für diese Bestellung ist nach den DGUV-Hinweisen keine besondere Form vorgeschrieben, die schriftliche Form wird jedoch empfohlen. Halten Sie die betriebliche Zuordnung nachvollziehbar fest. Wenn sich die vorgesehenen Personen ändern, sollte auch die interne Information zur Aufgabe aktualisiert werden und nicht allein die frühere Anmeldung weiterverwendet werden.
Für die Auswahl zählen die tatsächlichen Personen und Nachweise.
Anerkannte geeignete Qualifikation prüfen.
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.
Die erforderlichen Angaben bereitstellen.
Beide regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Welche Kursart passt, hängt von den tatsächlichen Qualifikationsvoraussetzungen der Person ab. Eine geeignete anerkannte Vorqualifikation kann berücksichtigt werden. Für Zweifelsfälle nennt die DGUV ausdrücklich die Möglichkeit, eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung zu besuchen. Es besteht damit kein allgemeiner Ausschluss dieser Wahl. Klären Sie die Qualifikationsfrage, bevor eine bestimmte Person für einen konkreten Lehrgang angemeldet wird.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Bei einer ausnahmsweise überschrittenen Frist ist das weitere Vorgehen im konkreten Fall zu klären. Daraus folgt keine allgemeine Verlängerung des regulären Rhythmus; die nächste passende Qualifizierung bleibt erforderlich.
Nicht allein aufgrund der neuen Aufgabe. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorhanden sein. Prüfen Sie die tatsächlichen Nachweise der betreffenden Person und stimmen Sie darauf aufbauend den benötigten Lehrgang ab, bevor sie zur Schulung angemeldet wird.
Diese Aufwendungen trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Sie sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Auch bei deren direkter Abrechnung durch die Ausbildungsstelle sollten die eigenen betrieblichen Aufwendungen für die tatsächliche Teilnahme in der Planung berücksichtigt werden.
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