Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99718 Clingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,7 km vom Suchpunkt

16,1 km vom Suchpunkt

19,6 km vom Suchpunkt

20,9 km vom Suchpunkt

26,0 km vom Suchpunkt

26,6 km vom Suchpunkt

Wenn Ihr Clingener Unternehmen weitere Beschäftigte schulen lassen möchte, ergänzen Sie nicht nur die interne Liste. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle den Bedarf der zusätzlichen Personen und fragen Sie nach geeigneten Teilnahmen. Für eine bestehende Inhouse-Anfrage wird die geänderte Gruppe ausdrücklich mit der Schule abgestimmt.
Ein Clingener Arbeitgeber möchte weitere Beschäftigte zu einer bereits angefragten Schulung anmelden. Fragen Sie zunächst nach tatsächlich freien Plätzen. Eine Bestätigung für bisher genannte Personen lässt sich nicht ohne Rücksprache auf zusätzliche Teilnehmende erweitern.
Nennen Sie den Ausbildungsbedarf der neuen Personen und lassen Sie deren Anmeldung konkret bestätigen. Bei einer Inhouse-Gruppe wird geprüft, ob die geänderte Zusammensetzung zur angebotenen Durchführung passt. Arbeitgeberangaben können anschließend ergänzt werden. Erst danach werden die weiteren Beschäftigten mit bestätigtem Termin und Unterrichtsort informiert. So bleibt die interne Teilnehmerliste mit der tatsächlichen Buchung bei der Schule abgestimmt.
Die interne Planung soll den tatsächlichen Vereinbarungen entsprechen.
Vorqualifikation und passende Lehrgangsart der Ergänzung kennen.
Mit der Schule vereinbarte Personen und Veranstaltung festhalten.
Für die zusätzlichen Beschäftigten die Teilnahme ebenfalls ermöglichen.
Sobald weitere Teilnahmen konkret vereinbart sind, brauchen auch diese Beschäftigten Zeit für den vollständigen Besuch. Klären Sie im Unternehmen, wer ihre gewöhnlichen Aufgaben während des Unterrichts übernimmt. Eine zusätzliche Anmeldung darf nicht bloß auf dem Papier stehen, während die Person im Betrieb weiter eingeplant bleibt. Informieren Sie die betroffenen Bereiche über die bestätigte Teilnahme. Bei einem externen Kursort gehören auch die erforderlichen Wege zur persönlichen Organisation.
Mit der Schule besprechen
Geeignete Lehrgangsart und mögliche Aufnahme
Mit der Schule besprechen
Ob Raum und vereinbarte Durchführung weiterhin passen
Mit der Schule besprechen
Welche Teilnahme- und Abrechnungsunterlagen ergänzt werden müssen
Klären Sie für die weiteren Beschäftigten die Voraussetzungen der Gebührenübernahme mit der zuständigen BG oder Unfallkasse. Stellen Sie der ermächtigten Schule die dafür verlangten Angaben bereit. Bei berechtigten regulären Teilnahmen ist die direkte Gebührenabrechnung möglich. Eine größere interne Teilnehmerliste allein ersetzt weder diese Voraussetzungen noch eine konkrete Anmeldung.
Voraussetzungen und verlangte Unterlagen für die Ergänzung erfragen.
Bestätigte Personen in die Unternehmens- und Abrechnungsplanung übernehmen.
Zusätzliche Beschäftigte bringen nicht automatisch denselben Ausbildungsstand mit wie die zuerst vorgesehene Gruppe. Erfragen Sie vorhandene anerkannte Nachweise und die bisherige Fortbildung. Die ermächtigte Schule kann damit den passenden nächsten Lehrgang einordnen. Die neue Übernahme einer Ersthelfer-Aufgabe verlangt nicht allein deshalb eine neue Grundausbildung. Anerkannte medizinische oder rettungsdienstliche Qualifikationen werden ebenfalls nach ihren eigenen Voraussetzungen berücksichtigt. Erst danach ist die Teilnahme gezielt zuzuordnen.
Der Kursabschluss und die Benennung im Unternehmen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Entscheiden Sie, welche qualifizierten Personen als Ersthelfende vorgesehen sind, und machen Sie die erforderlichen Angaben im Betrieb bekannt. Planen Sie die Fortbildung regulär in der Regel alle zwei Jahre nach dem jeweiligen persönlichen Schulungsverlauf.

Ausbildung und Fortbildung bestehen jeweils aus neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Die DGUV nennt zusätzlich mindestens 45 Minuten Pause. Für die tatsächliche Verfügbarkeit der Beschäftigten werden die bestätigten Veranstaltungszeiten sowie bei externer Durchführung notwendige Wege zugrunde gelegt.
Eine reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung oder Fortbildung wird in Präsenz besucht. Praktisches Üben gehört zur verlangten Handlungskompetenz. Fragen Sie deshalb nach einer geeigneten persönlichen Teilnahme für die weiteren Personen; reine Onlinevermittlung ist dafür kein gleichwertiger Ersatz.
Ja, die Teilnahmebescheinigung und die notwendigen Teilnehmerunterlagen gehören zu den regulären Bestandteilen des Standardlehrgangs. Auch die erforderlichen Unterrichtsmittel sind umfasst. Eine zusätzliche gewünschte Leistung wird davon anhand ihrer konkreten Beschreibung und gegebenenfalls gesonderten Vereinbarung unterschieden.