Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07937 Zeulenroda-Triebes sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,4 km vom Suchpunkt

0,9 km vom Suchpunkt

14,7 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

21,1 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

Eine Kursanfrage wird greifbar, wenn Gruppe, Schulungsbedarf und gewünschte Durchführung feststehen. Unternehmen in Zeulenroda-Triebes stimmen diese Angaben mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Je nach Bedarf werden geeignete öffentliche Teilnahmen oder eine eigene Inhouse-Schulung organisiert.
Wenn mehrere Stellen an einer Schulung mitarbeiten, sollte eine Person die verbindliche Abstimmung mit der Ausbildungsstelle übernehmen. Ein Betrieb in Zeulenroda-Triebes vermeidet damit, dass verschiedene Fassungen der Teilnehmerplanung oder unterschiedliche Raumvorschläge gleichzeitig als Auftrag verstanden werden.
Für einen Inhouse-Termin werden Ort und Ablauf individuell vereinbart; öffentliche Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgänge haben ihre bestätigten Anmeldungen. Die zuständige Person gibt diese Rückmeldungen an alle beteiligten Abteilungen weiter. Änderungen laufen ebenfalls dort zusammen. Eine gemeinsame Zuständigkeit bedeutet nicht, dass jede interne Überlegung sofort mit der Schule vereinbart ist, sondern schafft einen nachvollziehbaren Weg bis zur Bestätigung.
Wer die Schulungsorganisation übernimmt, braucht den Stand der getroffenen Absprachen. Halten Sie fest, welcher Auftrag bestätigt wurde, welche Rückfragen offen sind und wo die dazugehörigen Unterlagen liegen. Bei einer internen Übergabe werden diese Informationen gemeinsam durchgesehen. So kann die neue zuständige Person an der tatsächlichen Vereinbarung weiterarbeiten und muss die Vorbereitung nicht aus einzelnen Erinnerungen rekonstruieren.
Die regulären Lehrgangsgebühren enthalten nach den DGUV-Angaben Lehrkräfte, Lehrmittel, Teilnehmerinformationen und Teilnahmebescheinigungen. Klären Sie bei einem Inhouse-Auftrag mit der Schule, welche Einrichtung der Betrieb bereitstellt und was für den Unterricht mitgebracht wird. Damit lässt sich die Vorbereitung des Lernorts mit den benötigten Lehrmitteln abstimmen. Eigene Schulungsunterlagen müssen Sie dafür nicht auf bloße Vermutung zusammenstellen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Bei der Auswahl werden anerkannte vorhandene Qualifikationen berücksichtigt; eine neue Benennung bedeutet allein keine Pflicht zur erneuten Grundausbildung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Schulungsstand | Bisherige Nachweise bereithalten |
| Durchführung | Passende Unterrichtsbedingungen vereinbaren |
| Nach dem Kurs | Tatsächliche Teilnahmen nachvollziehen |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

BG oder Unfallkasse nennt Voraussetzungen und Abrechnungsverfahren. Klären Sie die Berechtigung für die tatsächlichen Teilnahmen sowie die erforderlichen Arbeitgeberangaben. Gesonderte zusätzliche Leistungen werden vor dem Auftrag nach ihrem Umfang besprochen.
Das Verfahren des zuständigen Trägers erfragen.
Unterlagen und Abrechnung mit der Schule klären.
Maßgeblich sind die bestätigten Kursangaben.
Die passende Ausbildung oder Fortbildung zuordnen.
Vollständige Teilnahme ermöglichen.
Den tatsächlichen Unterrichtsort weitergeben.

Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Richten Sie die Freistellung nach dem vollständigen bestätigten Veranstaltungszeitraum und den erforderlichen Wegen aus.
Die DGUV verlangt Präsenzunterricht für reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung. Eine reine Online-Veranstaltung ersetzt diesen Lehrgang nicht. Die vorgesehenen Beschäftigten müssen an den praktischen Aufgaben persönlich mitarbeiten können.
Entgeltfortzahlung während der Schulung und gegebenenfalls Fahrtkosten sind vom Arbeitgeber zu tragen. Sie werden durch eine mögliche Übernahme regulärer Kursgebühren nicht abgedeckt. Berücksichtigen Sie diese Positionen deshalb in der betrieblichen Planung.
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