Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 35282 Rauschenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,0 km vom Suchpunkt

13,4 km vom Suchpunkt

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Rauschenberg · Hessen
Für einen Rauschenberger Betrieb ist der tatsächliche Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten entscheidend. Ausbildung und Fortbildung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Eine Inhouse-Schulung kann nach Vereinbarung die gemeinsame Teilnahme erleichtern, braucht aber ebenso einen passenden Raum, vollständige Unterrichtszeit und Gelegenheit zu praktischen Übungen.

In der Rauschenberger Betriebsübersicht steht ein Kursdatum, es ist aber unklar, ob die betroffene Person tatsächlich teilgenommen hat. Klären Sie dies mit ihr und anhand vorhandener Unterlagen. Bei verbleibenden Kursfragen kann die Ausbildungsstelle angesprochen werden.
Erst danach wird entschieden, welche Ausbildung oder Fortbildung noch angefragt werden muss. Auch eine frühere Inhouse-Einladung ist kein Nachweis vollständiger Teilnahme. Halten Sie bestätigte Ergebnisse und offene Punkte getrennt fest. Eine neue Anmeldung sollte auf der geklärten Ausgangslage beruhen, statt lediglich eine unverständliche alte Tabellenzeile zu ersetzen.
Für die Rauschenberger Gruppe klärt der Betrieb Zuständigkeit und Bedingungen mit seiner BG oder Unfallkasse.
Die vorgesehenen Personen und den Lehrgang zuordnen.
Benötigte Angaben und gesonderte Leistungen mit der Schule abstimmen.
Aufgabe
Geeigneten Lehrgang wählen
Aufgabe
Die gemeinsame Teilnahme ermöglichen
Aufgabe
Zuständigkeiten intern regeln
Bei einer vereinbarten Veranstaltung im Betrieb soll die Gruppe selbst üben können. Ein freier Raum ist deshalb erst der Anfang der Vorbereitung: Die vorgesehene Nutzung muss zu den praktischen Aufgaben passen. Stimmen Sie mit der Ausbildungsstelle ab, wie die Durchführung möglich ist. Für das Rauschenberger Unternehmen gehören auch Arbeitsvertretungen dazu, damit Teilnehmende nicht laufend weggerufen werden. Betriebliche Nähe ist hilfreich, wenn sie das Lernen unterstützt statt es ständig zu unterbrechen.
Die Planung richtet sich nach Personen und Lernbedarf.
Grundausbildung und Auffrischung unterscheiden.
Den vollständigen Zeitraum freihalten.
Die praktische Nutzung mit der Schule besprechen.
Die regelmäßige Auffrischung soll Kenntnisse und praktisches Können erhalten. Dafür nennt die DGUV in der Regel einen Abstand von zwei Jahren. Wer den Bedarf im Voraus überblickt, kann passende Veranstaltungen suchen, bevor die betriebliche Planung unnötig eng wird. Berücksichtigen Sie vorhandene anerkannte Qualifikationen und unterscheiden Sie Ausbildung von Fortbildung. Eine neue Aufgabenverteilung ist dabei kein automatischer Grund, eine schon geeignete Grundausbildung wiederholen zu lassen.
Betriebliche Beispiele können die allgemeinen Ausbildungsinhalte anschaulich ergänzen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen die vorgesehenen Pausen. Inhouse ist keine verkürzte Kursart; auch dort muss das Unternehmen die vollständigen Veranstaltungszeiten bei der Arbeitsplanung berücksichtigen.
Für den regulären betrieblichen Ersthelferlehrgang sind Präsenz und praktische Ausbildung vorgesehen. Ein reines Onlineangebot ersetzt diese Teilnahme nicht. Digitale Informationen können eine ergänzende Auseinandersetzung mit dem Thema ermöglichen, sind aber kein gleichwertiger Ausbildungsnachweis.
Das hängt vom zuständigen Unfallversicherungsträger und seinen Voraussetzungen ab. Die berechtigten Teilnahmen und das erforderliche Verfahren sind vorab zu klären. Eine mögliche Übernahme der Lehrgangsgebühren bedeutet keine automatische Erstattung aller betrieblichen Aufwendungen oder zusätzlich vereinbarten Leistungen.
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