Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 89340 Leipheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,6 km vom Suchpunkt

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16,6 km vom Suchpunkt

17,6 km vom Suchpunkt

18,5 km vom Suchpunkt

Geeignete betriebliche Ersthelfer benötigen eine passende Ausbildung oder Fortbildung. Leipheimer Unternehmen organisieren dafür öffentliche Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung. Daneben bleibt die regelmäßige Information aller Beschäftigten über die tatsächliche Erste-Hilfe-Organisation eine eigene Aufgabe, die mit der persönlichen Qualifizierung der Helfer zusammenwirkt.
Ein Beschäftigter soll nach dem Erste-Hilfe-Unterricht unmittelbar eine andere Aufgabe übernehmen. Prüfen Sie im Leipheimer Betrieb, ob das mit dem bestätigten Kursende und dem anschließenden Weg vereinbar ist. Eine zu knappe Planung kann die vollständige Teilnahme gefährden.
Fragen Sie die Schule bei Unklarheiten nach dem tatsächlichen Zeitrahmen für Ausbildung oder Fortbildung. Auch ein Inhouse-Kurs im Unternehmen endet nach dem vereinbarten Unterricht, nicht nach dem nächsten internen Termin. Organisieren Sie Vertretungen entsprechend. Wenn ein Beschäftigter die Zeiten nicht freihalten kann, stimmen Sie eine andere passende Teilnahme ab, bevor Sie die Buchung verbindlich behandeln.

Eine gemeinsam geschulte Gruppe kann fachliche Fragen zusammenführen. Die einzelnen Beschäftigten benötigen dennoch Gelegenheit zur eigenen Mitarbeit und können Rückfragen zur jeweiligen Anleitung stellen.
Für übernahmefähige Lehrgangsgebühren gelten die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Besondere zusätzliche Leistungen werden ausdrücklich gesondert vereinbart.
Die eigene BG oder Unfallkasse feststellen.
Die benötigten Angaben mit der ermächtigten Schule klären.
Vorhandene anerkannte Qualifikationen helfen, den weiteren Schulungsbedarf zu bestimmen. Eine neue Benennung allein verlangt keine Wiederholung einer geeigneten Grundausbildung. Wenn Zweifel über den nächsten Lehrgang bestehen, nennt die DGUV die Möglichkeit, Ausbildung statt Fortbildung zu wählen; beide umfassen regulär neun Unterrichtseinheiten. Teilen Sie den tatsächlichen Ausgangsstand mit, damit die Ausbildungsstelle die Anfrage einordnen kann. Die Entscheidung stützt sich damit auf die konkrete Person und ihren Bedarf.
Mindestens jährlich werden alle Betriebsangehörigen zu Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen unterwiesen. Diese Information bezieht sich auf das tatsächliche Unternehmen. Auch wer keine besondere Ersthelferaufgabe übernimmt, benötigt Kenntnis der betrieblichen Organisation. Für den Leipheimer Betrieb ist daher hilfreich, diesen Informationsauftrag ausdrücklich zu berücksichtigen. Die spezielle Ausbildung oder Fortbildung qualifiziert die vorgesehenen Helfer fachlich und erfüllt damit einen anderen Bestandteil der Vorbereitung.
Die Vorbereitung betrifft verschiedene Personengruppen.
Die regelmäßige örtliche Information erhalten.
Eine geeignete Qualifizierung mitbringen.
Vorbildung und weiteren Bedarf abstimmen.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Unterweisung | Welche örtlichen Informationen brauchen alle? |
| Vorqualifikation | Welchen Ausgangsstand bringt die Person mit? |
| Weiterer Lehrgang | Welche Schulung passt zum tatsächlichen Bedarf? |
In der Regel sollen betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre fortgebildet werden. Das dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Die betriebliche Vorgabe begründet keine pauschale zweijährige Verfallsfrist eines geeigneten privaten Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag.
Vorgesehen sind regelmäßig zehn bis fünfzehn Personen. Auch mit Ausbildungshelfer dürfen zwanzig nicht überschritten werden. Für bereits von Anfang an geplante sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung bei Übungen und Gruppenarbeiten.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten ordnet die DGUV dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch den Unfallversicherungsträger betrifft die Gebühren. Diese weiteren betrieblichen Aufwendungen sind damit nicht automatisch mit übernommen.