Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 73450 Neresheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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15,3 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

16,8 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

22,6 km vom Suchpunkt

Eine geeignete Ausbildung oder Fortbildung richtet sich nach den tatsächlichen Voraussetzungen der vorgesehenen Ersthelfer. Neresheimer Unternehmen können dafür öffentliche Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung anfragen. Für die fachliche Vorbereitung ist hilfreich, den regulären Lernrahmen und zusätzliche Fragen der Gruppe klar zu benennen.
Ein Beschäftigter kehrt nach längerer Abwesenheit in den Neresheimer Betrieb zurück und soll wieder Ersthelfer-Aufgaben übernehmen. Sehen Sie mit ihm die vorhandenen Kursunterlagen durch. Falls unklar ist, welche Schulung nun benötigt wird, schildern Sie der Ausbildungsstelle den tatsächlichen Stand.
Aus dieser Klärung entsteht eine passende Anfrage für Ausbildung oder Fortbildung. Ein ohnehin geplanter Inhouse-Termin ist eine organisatorische Möglichkeit, aber kein Ersatz für die Einordnung des Bedarfs. Informieren Sie die Person erst verbindlich, wenn ihre Teilnahme abgestimmt wurde. So bleibt nachvollziehbar, auf welcher Grundlage sie in der betrieblichen Ersthelfer-Planung berücksichtigt wird.
Drei Angaben helfen bei der Abstimmung.
Die vorhandene Qualifikation der Person kennen.
Den tatsächlichen Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung benennen.
Gewünschte zusätzliche Themen ausdrücklich besprechen.
Orientierung
Die passende Lehrgangsart
Orientierung
Eine ausdrückliche fachliche Anfrage
Orientierung
Das eigene Lernen unter Anleitung
Neresheim nennt mit dem Gebiet Im Riegel und dem Gewerbestandort in Elchingen unterschiedliche gewerbliche Bezugspunkte. Eine gemeinsame Ortsbezeichnung beschreibt deshalb noch nicht den konkreten Betrieb. Für dessen Erste-Hilfe-Planung stehen die tatsächlich vorgesehenen Personen und ihre Qualifikation im Mittelpunkt. Benennen Sie bei einer Anfrage, welche Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Ob eine gemeinsame Inhouse-Durchführung passt, wird für den konkreten Auftrag mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Eine Gruppe kann gemeinsam unterrichtet werden. Die einzelnen Teilnehmenden benötigen dennoch Gelegenheit, die vorgesehenen Übungen selbst zu bearbeiten und ihre Fragen verständlich einzubringen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Im regulären Unterricht werden auch der Inhalt eines Verbandkastens und der Umgang mit Verbandmitteln behandelt. Die Materialien werden mit praktischen Lernaufgaben verbunden. Dadurch lassen sich Fragen zum behandelten Gegenstand konkret ansprechen, statt nur eine Liste zu lesen. Für die einzelnen Beschäftigten ist die eigene Mitarbeit wichtig. Die allgemeine Themenbeschreibung hilft dem Betrieb bei der Orientierung; die eigentliche Anleitung erfolgt durch die Lehrkraft im geeigneten Lehrgang.
Berechtigte Lehrgangsgebühren können nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Weitergehende Leistungen benötigen eine gesonderte klare Vereinbarung.
Die eigene BG oder Unfallkasse bestimmen.
Die notwendigen Angaben mit der ermächtigten Stelle abstimmen.

Ja, sie sind für die Einordnung des geeigneten Qualifizierungswegs relevant. Eine neue betriebliche Benennung allein verlangt keine erneute Grundausbildung. Maßgeblich bleibt der tatsächliche Ausbildungsstand einschließlich des benötigten weiteren Fortbildungswegs.
Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich sind insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen vorgesehen. Der reguläre Rahmen gilt auch für eine mit der Ausbildungsstelle vereinbarte Inhouse-Durchführung.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten liegen nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch BG oder Unfallkasse betrifft die Gebühren und umfasst diese weiteren Aufwendungen nicht automatisch mit.