Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 86732 Oettingen i.Bay. sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,8 km vom Suchpunkt

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Ein Unternehmen aus Oettingen kann für seine Beschäftigten öffentliche Plätze oder eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung anfragen. Die reguläre Schulung hat einen beschriebenen Leistungsrahmen. Dazu gehören notwendige Unterrichtsmittel und Unterlagen. Auch die Größe der gemeinsam unterrichteten Gruppe bleibt an die Vorgaben des Lehrgangs gebunden.
Fragen Sie den zuständigen Unfallversicherungsträger, welche Unterlagen für die vorgesehenen Beschäftigten erforderlich sind. Eine direkte Abrechnung der Kursgebühren ist für Berechtigte nach seinen Regeln möglich. Die Zusage lässt sich nicht allein aus der Ermächtigung einer Schule ableiten.
Bei einem Inhouse-Angebot in Oettingen gehört auch die Frage nach Zusatzkosten auf den Tisch. Lassen Sie sich die vereinbarten Leistungen nennen, bevor Sie intern eine Kostenfreigabe einholen. Schulungsart, Raum und Teilnehmerzahl müssen ebenfalls zum bestätigten Angebot passen. So bleiben organisatorische Zusage und finanzielle Grundlage nachvollziehbar.
Lehrgang, Gruppe und Zusatzwünsche lassen sich konkret benennen.
Reguläre Unterrichtsmittel und Unterlagen einordnen.
Die vorgesehene Teilnehmerzahl mitteilen.
Zusätzlichen Bedarf ausdrücklich formulieren.
Die Unterlagen begleiten den Unterricht. Sie sind kein Ersatz dafür, dass Beschäftigte die vorgesehenen praktischen Aufgaben im regulären Präsenzlehrgang selbst bearbeiten können.
Bezug
Ausbildung oder Fortbildung
Bezug
Gemeinsame Lerngruppe
Bezug
Über den Standard hinausgehender Bedarf
Für reguläre Erste-Hilfe-Lehrgänge beschreibt die DGUV Gruppen mit zehn bis fünfzehn Teilnehmenden und eine Höchstzahl von zwanzig. Diese Grenze wird nicht dadurch aufgehoben, dass ein Ausbildungshelfer mitwirkt. Für Oettinger Unternehmen ist das bei einer gemeinsamen Anfrage relevant: Eine größere Belegschaft lässt sich nicht allein durch zusätzliches Personal der Ausbildungsstelle zu einer einzigen regulären Lehrgangsgruppe zusammenfassen. Die passende Durchführung wird mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Die DGUV beschreibt notwendige Demonstrations- und Unterrichtsmittel, geeignete Medien, Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigungen als Bestandteile des Standard-Lehrgangs. Diese Mittel unterstützen die praktische Ausbildung und gehören zum Unterrichtsauftrag. Ein Unternehmen muss daher nicht aus jeder erwähnten Unterlage einen zusätzlichen Sonderwunsch ableiten. Beschreiben Sie bei der Anfrage den benötigten Lehrgang. Wirklich darüber hinausgehende Wünsche lassen sich anschließend ausdrücklich von den regulären Bestandteilen unterscheiden.
Die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme bestimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Die Berechtigung der vorgesehenen Beschäftigten klären.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten zusätzlich im Unternehmen beachten.
Eine ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Unternehmen verändert den regulären Umfang nicht. Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pausen werden zusätzlich berücksichtigt.
Die regelmäßige Fortbildung betrieblicher Ersthelfer erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Vorhandene anerkannte Qualifikationen werden bei der Beurteilung des persönlichen Schulungsbedarfs berücksichtigt. Eine erstmalige Aufgabe allein beantwortet diese Frage nicht.
Die zulässige Teilnehmerzahl beschreibt die gemeinsame Ausbildung. Die betriebliche Mindestbesetzung richtet sich dagegen nach den anwesenden Versicherten und den einschlägigen Vorgaben. Beide Zahlen haben unterschiedliche Gegenstände und werden nicht gleichgesetzt.
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