Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15745 Wildau sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,7 km vom Suchpunkt

3,1 km vom Suchpunkt

3,4 km vom Suchpunkt

4,2 km vom Suchpunkt

12,5 km vom Suchpunkt

12,9 km vom Suchpunkt

Für die Ersthelferbesetzung zählen die tatsächlich anwesenden Versicherten und die Betriebsart. Das bleibt auch für Wildauer Betriebe mit teilweise im Homeoffice Beschäftigten wichtig. Die Qualifizierung umfasst konkrete Teilnehmerübungen, beispielsweise zur Seitenlage und Wiederbelebung; daneben sind Demonstrationen durch die Lehrkraft vorgesehen.
Für eine Wildauer Inhouse-Gruppe ist der Zugang zum vereinbarten Raum eine kleine, aber konkrete Organisationsaufgabe. Klären Sie, wer den Anbieter vor Ort empfängt und bei Rückfragen erreichbar ist. Wenn Unterricht und Verwaltung in verschiedenen Gebäuden liegen, sollte die Anfahrt zur richtigen Stelle eindeutig beschrieben sein.
Geben Sie diese abgestimmten Informationen an die Beschäftigten weiter. Die tatsächliche Teilnehmergruppe und ihr Ausbildungsbedarf gehören zur Buchung. Fehlende Arbeitgeberunterlagen lassen sich vor dem Kurs mit der ermächtigten Schule ergänzen. Sie erläutert auch die Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren; weitere Leistungen werden aus dem konkreten Angebot vereinbart.
In der Grundausbildung sind unter anderem die Kontrolle von Bewusstsein und Atemfunktion sowie die Seitenlage als Teilnehmerübungen vorgesehen. Auch die Wiederbelebung einschließlich Beatmung wird praktisch geübt, mit Schwerpunkt auf der Einhelfermethode. Die integrierte AED-Anwendung wird als Demonstration aufgeführt. Der DGUV-Grundsatz unterscheidet damit Aufgaben, bei denen Lernende selbst tätig werden, von der Vorführung durch die Lehrkraft. Diese Angaben beschreiben den Unterricht, ohne eine Anleitung für einen tatsächlichen Notfall zu ersetzen.
Betriebliche Besetzung und praktischer Unterricht betreffen unterschiedliche Aufgaben.
Die Zahl der vor Ort anwesenden Versicherten betrachten.
Die dazugehörige Mindestbesetzung bestimmen.
Eigene Teilnehmerübungen und Demonstrationen erkennen.
Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gibt die Bedingungen zur Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren vor.
Die nötigen Abrechnungsangaben beim Träger erfragen.
Die Angaben mit der Schule dem tatsächlichen Lehrgang zuordnen.
Auch wenn ein Teil der Beschäftigten im Homeoffice arbeitet, müssen für die verbleibenden Personen vor Ort ausreichend Ersthelfer zur Verfügung stehen. Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens einer erforderlich. Bei mehr als zwanzig gelten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent. Für die Planung wird daher neben der tatsächlichen Anwesenheit auch die Betriebsart berücksichtigt; die gesamte Beschäftigtenzahl allein liefert diese Zuordnung nicht.
Worauf achten?
Mindestens ein Ersthelfer
Worauf achten?
Fünf Prozent in Verwaltung und Handel, sonst zehn Prozent
Worauf achten?
Teilnehmerübungen und Demonstrationen laut Ausbildungsrahmen

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Als bewährte Praxis nennt die DGUV regelmäßige Verbandkastenkontrollen durch Ersthelfer. Sie kennen den Materialverbrauch und können das Nachfüllen veranlassen. Die konkrete Zuordnung betrifft die Materialpflege im betrieblichen Alltag.
Die Übernahme durch den Träger bezieht sich auf berechtigte Lehrgangsgebühren. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Diese Aufwendungen werden der tatsächlichen Teilnahme an der Qualifizierung zugeordnet.
Die DGUV nennt in den Aufzeichnungsangaben ausdrücklich verletzte und erkrankte Personen. Das Verfahren wird daher auch einer Hilfeleistung bei Erkrankung zugeordnet; erfasst werden die vorgesehenen Informationen zum Geschehen und zur geleisteten Hilfe.