Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 49828 Neuenhaus sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,8 km vom Suchpunkt

10,4 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

21,8 km vom Suchpunkt

22,8 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

Die praktische Ausbildungsübersicht des DGUV-Grundsatzes enthält auch Demonstrationen von Lagerungsarten. Neuenhauser Betriebe können diese Angaben dem Unterrichtsprogramm zuordnen. Für die Übungsmaterialien gelten daneben eigene Hygienevorgaben; sie betreffen den vorgesehenen Einsatz im Lehrgang und die verwendeten Materialien.
Ein Neuenhauser Unternehmen möchte vor der Buchung den Umfang eines Schulungsangebots prüfen. Stimmen Teilnehmerzahl und Ausbildungsbedarf mit der Anfrage überein? Klären Sie Abweichungen mit der Schule, bevor intern eine Zusage erteilt wird.
Für Inhouse-Unterricht gehören Raum und tatsächlicher Standort zum konkreten Angebot. Einzelne offene Lehrgänge können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen sowie gesonderte Kosten sollten verständlich beschrieben sein, damit die bestätigten Angaben zuverlässig an die Beschäftigten weitergegeben werden können.
Der DGUV-Grundsatz nennt in seiner praktischen Ausbildungsübersicht atemerleichternde Lagerung und Oberkörperhochlagerung unter den Lagerungsarten. Als Vermittlungsform ist eine Demonstration durch die Lehrkraft vorgesehen. Die Angabe verbindet den Lerninhalt mit einer Vorführung im Unterricht. Beim Lesen der Übersicht lässt sich dieser Punkt damit als Teil der praktischen Vermittlung einordnen; die Bezeichnungen erläutern den Gegenstand des Lernprogramms.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Übernahmevoraussetzungen des eigenen Trägers erfragen.
Die Personal- und Fahrtkosten der tatsächlichen Teilnahme einplanen.
Die DGUV verlangt einen einwandfreien hygienischen Zustand des Übungsmaterials. Eine nochmalige Nutzung bereits verwendeter Verbandmaterialien ist nicht zulässig; besondere Übungssets und Übungsmaterialien mit abgelaufenem Verfalldatum können verwendet werden. Die Aussage bezieht sich ausdrücklich auf Materialien für Übungen im Lehrgang. Bei der Beschreibung wird deshalb der Übungszweck mitbenannt, damit die Vorgabe ihrem Ausbildungszusammenhang zugeordnet bleibt.
Die Angaben betreffen den Unterricht im Lehrgang.
Den Gegenstand der Demonstration erkennen.
Die Tätigkeit der Lehrkraft einordnen.
Den ausdrücklich genannten Übungszweck berücksichtigen.
Worauf achten?
Ein Inhalt der praktischen Übersicht
Worauf achten?
Die vorgesehene Vorführung durch die Lehrkraft
Worauf achten?
Die dafür geltenden Materialvorgaben

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten mit 45 Minuten pro Unterrichtseinheit. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Die beiden Lehrgangsarten werden nach dem tatsächlichen Qualifizierungsschritt der Personen angefragt.
Nach den DGUV-Hinweisen kann das Unternehmen die dokumentierende Person oder Stelle bestimmen. Die Zuordnung gehört zum betrieblichen Aufzeichnungsverfahren; die Angaben zu den tatsächlichen Hilfeleistungen bleiben vertraulich zu behandeln.
Der DGUV-Grundsatz schließt eine solche Integration aus. Bei der Anfrage werden die benötigten Lehrgangsarten daher kenntlich gemacht. Der gemeinsame Oberbegriff Erste Hilfe hebt die getrennte Durchführung von Ausbildung und Fortbildung nicht auf.