Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 53757 Sankt Augustin sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,8 km vom Suchpunkt

2,3 km vom Suchpunkt

2,7 km vom Suchpunkt

5,5 km vom Suchpunkt

6,3 km vom Suchpunkt

9,4 km vom Suchpunkt

Für Beschäftigte in Sankt Augustin wird die benötigte Ausbildung oder Fortbildung anhand der anerkannten Voraussetzungen bestimmt. Danach vergleichen Sie öffentliche Veranstaltungen und eine mögliche eigene Inhouse-Schulung. Die tatsächliche Teilnahme braucht freie Lernzeit; berechtigte reguläre Gebühren werden nach dem Verfahren des zuständigen Trägers vorbereitet.
Bevor Beschäftigte angemeldet werden, sollte im Unternehmen der konkrete Bedarf feststehen. Unterscheiden Sie in Sankt Augustin Ausbildung und Fortbildung und prüfen Sie gemeinsame Zeitfenster. Danach lassen sich Einzelplätze mit einer Inhouse-Anfrage vergleichen.
Für Unterricht am Unternehmensstandort werden Raum und Gruppengröße benötigt. Die Ausbildungsstelle muss den Termin bestätigen. Direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren folgt dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Sorgen Sie rechtzeitig für dessen Unterlagen und eine ausdrückliche Vereinbarung über weitere Leistungen.
Benötigte Grundlage
Anerkannte Vorbildung
Entscheidung
Ausbildung oder Fortbildung
Benötigte Grundlage
Gruppe und Bedingungen
Entscheidung
Öffentlich oder Inhouse
Benötigte Grundlage
Trägerverfahren und Angebot
Entscheidung
Gebühren und weitere Leistungen zuordnen
Inhouse bezeichnet eine vereinbarte Durchführung am Standort, nicht automatisch einen anderen Qualifikationsnachweis. Für neue Ersthelferaufgaben wird erforderliche Ausbildung oder anerkannte Vorbildung geprüft. Bei bereits qualifizierten Personen steht die passende Fortbildung im Blick. Beide regulären Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten.
Die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie bisherige Kursdaten fest und ordnen Sie den weiteren Bedarf den tatsächlichen Personen zu. Ein gemeinsamer Unternehmensname ist noch kein Grund, alle zur selben Kursart anzumelden.
Ermächtigte Ausbildungsstellen rechnen berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren direkt nach dem Verfahren der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Ein Firmenangebot kann zusätzliche Positionen enthalten. Diese werden mit ihrer Kostenregelung vor der Beauftragung gesondert nachvollzogen.
Erforderliche Angaben und Bestätigungen für die vorgesehenen Personen klären.
Regulären Kurs und weitere vereinbarte Leistungen mit dem Kostenweg zusammenführen.
Ein eigener Firmenkurs ist eine Option, aber keine Voraussetzung jeder betrieblichen Schulung. Passende öffentliche Termine können einzelne Personen oder verschiedene Qualifikationsbedarfe berücksichtigen. Vergleichen Sie deren tatsächliche Verfügbarkeit mit einer gemeinsamen Veranstaltung und den zu planenden Abwesenheiten.
Für eine eigene Veranstaltung benötigt die Ausbildungsstelle Angaben zu Raum, nutzbarer Fläche und Teilnehmerzahl. Sie prüft die Bedingungen für den Unterricht. Eine normale Besprechung und ein Lehrgang mit praktischer Mitarbeit benötigen nicht automatisch denselben räumlichen Rahmen. Beschreiben Sie daher die tatsächlichen Möglichkeiten.
Organisieren Sie die Arbeitsaufgaben während des ganzen Zeitraums anderweitig. Die Gruppe soll Fragen stellen und selbst üben können. Reale Tätigkeiten geben der Lehrkraft mögliche Bezüge zum Arbeitsalltag; weitere spezialisierte Trainings werden als zusätzlicher Auftrag ausdrücklich benannt.
Diese Angaben verbinden Bedarf und Durchführung.
Vorbildung, Nachweise und benötigten Lehrgang zuordnen.
Zeitfenster mit vollständiger Teilnahme bestimmen.
Bestätigte Adresse und Hinweise an Beschäftigte weitergeben.
Die neun Einheiten von je 45 Minuten beschreiben den regulären Unterricht. Pausen kommen zur Veranstaltung hinzu, bei externen Kursen außerdem die Anreise. Für die Freistellung benötigen Sie deshalb die tatsächlichen bestätigten Anfangs- und Endzeiten, nicht nur die Unterrichtseinheiten.
Sehen Sie sich die tatsächlichen anerkannten Nachweise und Kursdaten an. Ein neuer Arbeitsplatz bedeutet nicht automatisch, dass fachlich bei null begonnen werden muss. Die vorhandene Vorbildung wird bei der Zuordnung zum geeigneten weiteren Lehrgang berücksichtigt.
Hilfreich sind konkrete Tätigkeiten oder Situationen, zu denen sie eine fachliche Erklärung wünschen. Die Frage darf noch offen sein. Die Lehrkraft ordnet sie in den vereinbarten Unterricht ein und begleitet die praktische Bearbeitung, statt eine schon fertige Lösung vorauszusetzen.
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