Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06682 Teuchern sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,3 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

12,7 km vom Suchpunkt

15,5 km vom Suchpunkt

17,7 km vom Suchpunkt

23,4 km vom Suchpunkt

Passende Schulungen sind ein Teil der betrieblichen Erste Hilfe. Teucherner Unternehmen berücksichtigen daneben das benötigte Material und Aufzeichnungen tatsächlicher Hilfeleistungen. Ausbildung, Fortbildung und ein ausdrücklich vereinbarter Inhouse-Kurs richten sich nach den vorhandenen anerkannten Qualifikationen der vorgesehenen Personen.
Besprechen Sie im Betrieb, wer neu als betrieblicher Ersthelfer ausgebildet werden soll und bei wem eine Fortbildung ansteht. Diese Angaben gehören vor die Terminsuche. Einzelne Personen können öffentliche Kurse besuchen, wenn sie zum benötigten Auftrag passen.
Für eine Inhouse-Veranstaltung in Teuchern benötigt der Anbieter Informationen zu Räumen und Gruppengröße. Lassen Sie die Eignung und die Durchführung bestätigen. Ein vorhandener Raum allein macht aus dem Wunsch noch keinen gebuchten Kurs.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren können nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers direkt abgerechnet werden. Fragen Sie nach dessen Unterlagen und klären Sie mögliche Zusatzleistungen mit dem Anbieter, bevor Sie verbindlich buchen.
Für Art und Menge des Materials nennt die DGUV vor allem die Zahl der Beschäftigten und die vorhandenen Gefährdungen. Auch räumliche Gegebenheiten können eine organisatorische Rolle spielen. Die Ausstattung folgt damit dem tatsächlichen Bedarf des Unternehmens. Als bewährte Praxis beschreibt die DGUV regelmäßige Kontrollen der Verbandkasteninhalte durch Ersthelfende, die den Verbrauch überblicken und das Auffüllen veranlassen können.
Zur Dokumentation gehören nach den DGUV-Hinweisen Angaben zu betroffenen Personen, zum Ereignis, zu Zeugen und zur tatsächlich geleisteten Hilfe. Sie kann nachweisen, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit entstanden ist, und etwa bei späteren Folgen wichtig werden. Die Aufzeichnung beschreibt dieses konkrete Geschehen. Eine Bescheinigung über eine früher besuchte Schulung hat dagegen einen anderen Gegenstand.
Den tatsächlichen Bedarf zuordnen.
Die passende Ausstattung berücksichtigen.
Verbrauch und Auffüllen organisieren.
Geleistete Hilfe nachvollziehbar festhalten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt die Bedingungen für berechtigte Standardgebühren. Eigener Arbeitgeberaufwand und ausdrücklich vereinbarte zusätzliche Leistungen werden gesondert betrachtet.
Die nötigen Angaben erfragen.
Den tatsächlich gewünschten Umfang prüfen.

Eine neue Ersthelferfunktion allein macht nicht stets eine neue Grundausbildung erforderlich. Anerkannte geeignete Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Für eine Gruppe kann anschließend Inhouse-Unterricht in Teuchern ausdrücklich mit einer Ausbildungsstelle vereinbart werden; einzelne geeignete öffentliche Teilnahmen bleiben ebenfalls eine Möglichkeit.
Gegenstand
Die persönliche Qualifizierung
Gegenstand
Das erforderliche Erste-Hilfe-Material
Gegenstand
Die tatsächlich geleistete Hilfe
Sie sind vertraulich aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Die DGUV nennt fünf Jahre Aufbewahrung und danach datenschutzgerechte Entsorgung. Diese Vorgaben betreffen die Aufzeichnungen tatsächlicher Hilfe, nicht eine allgemeine Kursgültigkeit.
Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Das Unternehmen berücksichtigt anerkannte vorhandene Qualifikationen und sorgt für eine geeignete weitere Schulung. Private Führerscheinnachweise erhalten dadurch keine pauschale Zweijahresfrist.
Der reguläre betriebliche Lehrgang ist als Präsenzunterricht angelegt. Praktische Handlungen sollen tatsächlich geübt werden können. Eine reine Onlineveranstaltung oder übersandte Texte entsprechen dieser vorgesehenen Form der Ausbildung beziehungsweise Fortbildung nicht.