Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 59939 Olsberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,6 km vom Suchpunkt

3,3 km vom Suchpunkt

7,5 km vom Suchpunkt

10,7 km vom Suchpunkt

13,9 km vom Suchpunkt

14,1 km vom Suchpunkt

Olsberg · Nordrhein-Westfalen
Olsberger Betriebe wählen geeignete Aus- oder Fortbildungen für die vorgesehenen Personen. Anerkannte Qualifikation gehört vor der Bestellung in die Einordnung. Für öffentliche Lehrgänge und Inhouse-Unterricht werden anschließend die vollständige Teilnahme und die konkrete Durchführung verlässlich abgestimmt.

Eine Gruppe aus mehreren Orten braucht eine bestätigte Unterrichtsadresse. Bei einem öffentlichen Kurs übernehmen Sie den angebotenen Veranstaltungsort. Für Inhouse-Unterricht wird ein Standort mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
Notieren Sie, wer eine Ausbildung oder Fortbildung benötigt. Für einen Kurs im Betrieb müssen außerdem geeignete Räume vorhanden sein. Der Anbieter prüft die Bedingungen für die vorgesehene Teilnehmerzahl und bestätigt die Durchführung.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme ist die direkte Gebührenabrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Fragen Sie nach seinen Nachweisen und vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen ausdrücklich mit der Schule.
Qualifikation und betriebliche Information ergänzen sich.
Zuständigkeit im Unternehmen regeln.
Der Belegschaft verständlich bekannt machen.
Informationen an die aktuelle Organisation anpassen.
Die Beschäftigten sollen angeleitete Aufgaben mitmachen und ihre Fragen besprechen können. Stimmen Sie deshalb ab, wie die Arbeit während des gesamten Besuchs abgedeckt wird. Auch der Unterricht am eigenen Standort bleibt ein vollständiger Lehrgang. Für Inhouse stellt der Betrieb Raum und Einrichtung mit der nutzbaren Fläche vor. Die Schule beurteilt die Bedingungen für die Personenzahl und bestätigt den geeigneten Rahmen der Durchführung.
Klärung
Anerkannte Nachweise berücksichtigen
Klärung
Geeigneten Anschluss bestimmen
Klärung
In der Regel alle zwei Jahre vorsehen
Eine vergangene Gruppenveranstaltung beschreibt nicht automatisch alle heutigen Voraussetzungen. Führen Sie tatsächliche Abschlüsse weiter und behalten Sie Bedarf bei Verhinderung im Blick. Neue Beschäftigte werden mit ihrer anerkannten Qualifikation einbezogen, bevor der nächste geeignete Lehrgang geplant wird.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Prüfen Sie die passende Ermächtigung der Ausbildungsstelle und lassen Sie die benötigte Schulung bestätigen. Andere Themen im allgemeinen Angebot können anderen Lernzwecken dienen. Für einen ergänzenden Schwerpunkt beschreibt die Firma ihr gewünschtes Ziel. Die Schule kann darauf mit einem eigenen Umfang und Kostenangebot antworten. Entscheiden Sie diese Ergänzung ausdrücklich. So bleibt im Auftrag erkennbar, welche Leistungen über den regulären Lehrgang hinaus bestellt sind.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Besprechen Sie mit Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse die Übernahmebedingungen der geplanten Teilnahme und bereiten Sie die notwendigen Angaben vor. Eine ermächtigte Schule kann berechtigte reguläre Gebühren direkt abrechnen. Zusätzliche ausdrücklich bestellte Leistungen stehen daneben mit eigenem vereinbartem Umfang und eigenen Kosten im Firmenangebot.
Berechtigung nach Trägerverfahren klären.
Gesonderten Betrag und Leistung entscheiden.
Ausbildung und Fortbildung bestehen regulär aus jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Das ergibt 405 Minuten Unterricht. Pausen verlängern den Aufenthalt zusätzlich; für die Arbeitsplanung brauchen Sie deshalb die gesamten bestätigten Anfangs- und Endzeiten der Veranstaltung.
Nennen Sie vorhandene einschlägige anerkannte Voraussetzungen der Person. Bei Unklarheiten helfen Schule oder Unfallversicherungsträger, den passenden Lehrgang einzuordnen. Aus der neuen Benennung allein folgt nicht automatisch ein Bedarf an erster Ausbildung, wenn bereits geeignete Qualifikation besteht.
Geben Sie die bestätigten Informationen der tatsächlichen Veranstaltung und die Teilnahmehinweise weiter. Die Unterrichtsadresse gehört ebenso dazu wie die vollständigen Zeiten. Persönliche Fragen zum Kurs kann die Person mit der Schule klären; die Abwesenheit wird im Unternehmen organisiert.