Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 26871 Papenburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,8 km vom Suchpunkt

1,6 km vom Suchpunkt

6,4 km vom Suchpunkt

8,5 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

Eine gemeinsame Anfrage für Ihren Papenburger Betrieb kann unterschiedliche Schulungsbedarfe enthalten. Benennen Sie Ausbildung und Fortbildung ausdrücklich und klären Sie mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle, welche Gruppen zusammenpassen. Für Inhouse-Unterricht werden anschließend Termin, Durchführung und Abrechnungsweg verbindlich abgestimmt.
Prüfen Sie in Ihrem Papenburger Betrieb die vorhandenen Bescheinigungen und unterscheiden Sie Ausbildung und Fortbildung. Stimmen Sie mit den Verantwortlichen ab, welche Beschäftigten teilnehmen sollen. Die Gruppe braucht einen Tag, an dem der Lehrgang vollständig besucht werden kann.
Für Inhouse-Unterricht nennt Ihre Anfrage die Teilnehmerzahl und beschreibt den verfügbaren Raum. Der Anbieter bestätigt die Bedingungen für praktische Übungen und Durchführung. Einzelne Personen können gegebenenfalls offene Lehrgänge besuchen. Vor der Teilnahme klären Sie die Gebührenregelung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse setzt dessen Übernahmebedingungen und die für das Verfahren benötigten Angaben voraus.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse legen Voraussetzungen und erforderliche Angaben fest. Bei berechtigter Teilnahme kann die ermächtigte Ausbildungsstelle reguläre Gebühren direkt abrechnen. Zusätzliche Inhouse-Positionen müssen Sie im konkreten Angebot prüfen.
Berechtigte Personen und verlangte Unterlagen klären.
Übernahmeumfang und verbleibende Positionen abstimmen.
Sammeln Sie zunächst Zeitfenster, die in den beteiligten Arbeitsbereichen tragfähig sind. Für eine Inhouse-Anfrage in Papenburg kommen die geplante Personenzahl und Angaben zum verfügbaren Raum hinzu. Erst wenn die Durchführung bestätigt ist, sollten Einladungen den verbindlichen Ablauf wiedergeben. Eine zuständige Person kann Rückfragen bündeln und Änderungen weitergeben, damit nicht verschiedene Termin- oder Ortsangaben im Betrieb nebeneinander stehen.
Diese Angaben gehören zum konkreten Schulungswunsch.
Ausbildung und Fortbildung getrennt benennen.
Mögliche Tage und räumliche Bedingungen beschreiben.
Zuständigen Unfallversicherungsträger klären.
Vielleicht sollen neue Ersthelfende ausgebildet werden, während andere Beschäftigte ihre Kenntnisse auffrischen. Führen Sie diese Bedarfe in der Anfrage getrennt auf. Ob die Personen am selben Termin geschult werden können, muss zum angebotenen Lehrgang passen. Geben Sie vorhandene Qualifikationen an und lassen Sie die Zuordnung bestätigen, bevor Sie intern von einer einzigen gemeinsamen Veranstaltung ausgehen.
Die erfolgreiche Teilnahme ist fachliche Qualifizierung. Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden und organisiert die internen Zuständigkeiten. Informieren Sie die betroffenen Arbeitsbereiche darüber, welche Personen diese Aufgabe übernehmen und welche Abläufe dafür gelten.
Was daraus noch nicht folgt
Alle benötigen dieselbe Kursart
Was daraus noch nicht folgt
Der Termin ist bereits bestätigt
Was daraus noch nicht folgt
Sämtliche Kosten werden übernommen

Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Teilen Sie den Arbeitsbereichen den gesamten bestätigten Veranstaltungszeitraum mit, damit Vertretungen die vollständige Teilnahme ermöglichen.
Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Beziehen Sie diese weitere Qualifizierung in die Personalplanung ein. Für die einzelne Person werden die vorhandene Qualifikation und der passende nächste Lehrgang geprüft.
Dann kann ein passender offener Lehrgang eine Möglichkeit sein. Beschreiben Sie auch bei einer einzelnen Anmeldung den benötigten Kurs und stimmen Sie die Abwesenheit ab. Eine eigene Inhouse-Gruppe ist nicht zwingend erforderlich.