Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 19406 Sternberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,8 km vom Suchpunkt

23,6 km vom Suchpunkt

24,6 km vom Suchpunkt

25,6 km vom Suchpunkt

28,0 km vom Suchpunkt

28,2 km vom Suchpunkt

Für Sternberger Betriebe richtet sich die Auswahl von Ausbildung und Fortbildung nach den Voraussetzungen der Beschäftigten. Ein offener Lehrgang und eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung sind mögliche Organisationsformen. Die regelmäßige Fortbildung hält vorhandene Kenntnisse und praktische Fähigkeiten im Blick. Gebührenübernahme und zusätzliche Vereinbarungen werden vor der Beauftragung getrennt geklärt.
Bei einer Schulung für Sternberger Beschäftigte entscheidet der konkrete Bedarf über den passenden Lehrgang. Wer wird erstmals ausgebildet, wer benötigt eine Fortbildung? Mit dieser Übersicht kann ein Betrieb einzelne Plätze oder einen gemeinsamen Termin anfragen.
Für einen Inhouse-Kurs benötigt die Schule die genaue Betriebsadresse, Teilnehmerzahl und einen geeigneten Raum. Alternativ sind offene Lehrgänge möglich. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Fragen Sie vor der verbindlichen Anmeldung nach den erforderlichen Angaben und nach möglichen Zusatzkosten für gesonderte Leistungen.

Die Schulung ergänzt die betriebliche Organisation; Zuständigkeiten sollten den Beschäftigten bekannt sein.
Die DGUV beschreibt für reguläre Lehrgänge den Umfang einschließlich üblicher Unterrichtsmaterialien, Unterlagen und Teilnahmebescheinigung. Zusätzliche vereinbarte Leistungen sind davon zu trennen. Lassen Sie bei einer Anfrage erkennen, was Sie als regulären Lehrgang benötigen und welche weiteren Leistungen überhaupt gewünscht sind. Ein Angebot kann dann vor der Zusage daraufhin gelesen werden, welche Positionen zum Lehrgang gehören und was gesondert beauftragt wird. Die Bezeichnung Inhouse allein beantwortet diese Kostenfrage nicht.
| Frage | Bezug |
|---|---|
| Welcher Lehrgang? | Qualifikationsstand der Person |
| Welche Lernfragen? | Vorhandene Kenntnisse und Gruppenbedarf |
| Welche Kostenposition? | Regulärer Umfang oder Zusatzvereinbarung |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Lehrgangsgebühren ist die Abrechnung durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers möglich. Eine pauschale Übernahme jedes betrieblichen Aufwands folgt daraus nicht.
Trägerbedingungen und erforderliche Unternehmensangaben klären.
Gesonderte Vereinbarungen im Auftrag erkennbar halten.
Wer schon ausgebildet ist, kann im Fortbildungsunterricht bekannte Handlungen erneut ausprobieren und Rückmeldungen dazu aufnehmen. Bereiten Sie deshalb nicht nur die Anmeldung vor, sondern sammeln Sie Fragen, die Beschäftigte aus ihrer bisherigen Erfahrung mitbringen. Zusätzliche Themen können sich nach dem Bedarf der Gruppe richten; der obligatorische Unterrichtsrahmen bleibt erhalten. Eine solche Auffrischung dient der Festigung praktischer Fähigkeiten und ist keine pauschale Zusage einer anderen Spezialqualifikation.
Der gemeinsame Termin ersetzt keine Prüfung des individuellen Bedarfs.
Vorhandene anerkannte Qualifikationen einbeziehen.
Ausbildung und Fortbildung passend zuordnen.
Die vollständige Unterrichtsteilnahme ermöglichen.
Eine neue Benennung allein ist dafür nicht ausschlaggebend. Bereits vorhandene geeignete anerkannte Qualifikationen können berücksichtigt werden. Prüfen Sie die tatsächlichen Nachweise und Voraussetzungen, bevor Sie eine Person einem bestimmten Lehrgang zuordnen.
Für qualifizierte betriebliche Ersthelfer ist eine Auffrischung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Dieser Rhythmus gehört zur betrieblichen Qualifizierung. Er ist keine allgemeine Ablaufregel für privat verwendete Führerscheinbescheinigungen.
Ja, beide regulären Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Sie erfüllen unterschiedliche Qualifizierungszwecke und werden anhand der Voraussetzungen der Person gewählt. Ein gleicher zeitlicher Umfang erlaubt deshalb keinen beliebigen Austausch von Ausbildung und Fortbildung.