Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92690 Pressath sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,8 km vom Suchpunkt

23,8 km vom Suchpunkt

25,3 km vom Suchpunkt

29,5 km vom Suchpunkt

31,2 km vom Suchpunkt

31,3 km vom Suchpunkt

Für betriebliche Ersthelfer werden geeignete Ausbildungen und Fortbildungen benötigt. Eine Pressather Firma kann offene Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung nutzen. Dabei sind der reguläre Unterricht mit praktischer Teilnahme und die Bedingungen einer möglichen Gebührenübernahme durch den Unfallversicherungsträger gesondert zu berücksichtigen.
Für einen Pressather Betrieb kann die nächste Schulungsanfrage mit vorhandenen Bescheinigungen beginnen. Halten Sie fest, wer schon geschult wurde und welche Personen neu hinzukommen. Mit dieser Übersicht lässt sich der Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf mit der Schule besprechen.
Offene Termine oder ein eigener Inhouse-Tag werden danach passend gewählt. Für Unterricht im Unternehmen zählen Raum und konkreter Standort. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Die dafür vorgesehenen Arbeitgeberangaben sowie zusätzliche Leistungen und Kosten sollten vor der verbindlichen Buchung geklärt sein.
Beispiele aus dem Arbeitsalltag können die allgemeinen Inhalte anschaulich machen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Das Unternehmen aus Pressath klärt die Voraussetzungen seines zuständigen Unfallversicherungsträgers vor der Buchung.
Die vorgesehenen Teilnahmen zuordnen.
Benötigte Trägerangaben und zusätzliche Vereinbarungen besprechen.
Die reguläre betriebliche Ersthelferausbildung bereitet auf konkrete Handlungen vor. Deshalb müssen diese im Kurs praktisch geübt werden können. Ein reiner Onlinekurs oder ein Vortrag ohne die benötigte Teilnahme ersetzt den geeigneten Lehrgang nicht. Bei einer Inhouse-Anfrage gehört die Eignung des vorgesehenen Raums zur Abstimmung mit der Ausbildungsstelle. Auch die Arbeitsplanung muss die Lernzeit ermöglichen, statt Teilnehmende zwischen den Übungen immer wieder für andere Aufgaben abzurufen.
Bei berechtigten Teilnahmen können Lehrgangsgebühren nach den Bedingungen des zuständigen Trägers übernommen werden. Andere Aufwendungen bleiben davon zu unterscheiden. Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber beispielsweise Arbeitsentgelt und Fahrten. Tatsächlich zusätzliche vereinbarte Leistungen sind ebenfalls gesondert zu prüfen. Für ein Pressather Unternehmen hilft deshalb ein klarer Umfang, bevor die Veranstaltung intern als vollständig kostenlos angekündigt wird. Die Wahl Inhouse allein beantwortet die Kostenfrage noch nicht.
Frage
Welche geeigneten Nachweise liegen vor?
Frage
Wie kann die Gruppe vollständig teilnehmen?
Frage
Welche Leistungen werden übernommen?
Die Vereinbarung sollte zum tatsächlichen Lernbedarf passen.
Ausbildung und Fortbildung unterscheiden.
Die praktische Nutzung mit der Schule abstimmen.
Die Beschäftigten für den gesamten Kurs freihalten.
Die DGUV nennt für betriebliche Ersthelfer in der Regel einen zweijährigen Abstand. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind beim Schulungsbedarf zu berücksichtigen. Eine neue betriebliche Aufgabe allein bedeutet nicht, dass eine geeignete Grundausbildung automatisch wiederholt werden muss.
Im regulären Rahmen umfassen beide Lehrgangsarten jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Der identische Zeitumfang macht die Kurse jedoch nicht austauschbar; die Auswahl muss zum tatsächlichen Qualifizierungsbedarf der Person passen.
Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert die absolvierte Schulung. Der Betrieb muss daneben geeignete Personen auswählen und ihren Einsatz sowie die interne Notfallorganisation regeln. Der Kursabschluss allein legt weder die betrieblichen Zuständigkeiten noch die Erreichbarkeit für andere Beschäftigte fest.