Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 25554 Wilster sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,6 km vom Suchpunkt

9,0 km vom Suchpunkt

9,5 km vom Suchpunkt

10,3 km vom Suchpunkt

13,7 km vom Suchpunkt

16,0 km vom Suchpunkt

Wilster · Schleswig-Holstein
Ein Wilsteraner Unternehmen plant geeignete Lehrgänge anhand des tatsächlichen Qualifikationsstands seiner Beschäftigten. Anerkannte vorhandene Ausbildungen und regelmäßige Fortbildung sind dabei zu berücksichtigen. Ein Inhouse-Kurs ist eine vereinbarte Durchführung; die anschließende betriebliche Einsatzorganisation bleibt daneben eine Aufgabe der Firma.

Wenn ein Wilsteraner Unternehmen Angebote für einen offenen Kurs und einen Inhouse-Tag vergleicht, sollten dieselben Voraussetzungen zugrunde liegen. Nennen Sie jeweils denselben Ausbildungsbedarf und die vorgesehene Teilnehmerzahl. So lassen sich unterschiedliche Durchführungsformen anhand eines konkreten Auftrags besprechen.
Für den Unterricht im Betrieb werden Raum und Standort zusätzlich abgestimmt. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Fragen Sie nach den erforderlichen Arbeitgeberangaben und nach gesonderten Kosten. Zusätzliche Leistungen gehören vor der Entscheidung nachvollziehbar ins Angebot.
Der Beginn einer neuen Ersthelferaufgabe sagt noch nicht, dass die betreffende Person keinerlei geeignete Qualifikation besitzt. Prüfen Sie die vorhandenen Nachweise, bevor eine Grundausbildung gebucht wird. Anerkannte Vorqualifikationen können berücksichtigt werden; für die weitere Fortbildung kommt es ebenfalls auf die tatsächlichen Voraussetzungen an. Eine gemeinsame Anmeldung sollte deshalb nicht nur Namen sammeln, sondern den passenden Lehrgang für die einzelnen Beschäftigten bestimmen. Organisation und fachlicher Bedarf sind dabei miteinander abzustimmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte Teilnahmen gelten die Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Leistungen sind gesondert zu betrachten.
Den Unfallversicherungsträger des Betriebs bestimmen.
Benötigte Angaben und vereinbarten Umfang vorab abstimmen.

Fortbildung gibt Raum, bekannte Handlungen erneut auszuprobieren und Fragen anzusprechen.
Einordnung
Geeignete grundlegende Qualifizierung
Einordnung
Auffrischung vorhandener Kenntnisse
Einordnung
Vereinbarte Organisationsform
Ein Lehrgang beantwortet nicht automatisch, wie Erste Hilfe im eigenen Unternehmen organisiert ist. Die Firma muss den Einsatz ihrer Ersthelfer und die internen Zuständigkeiten regeln. Eine Teilnahmebescheinigung dokumentiert die Schulung, ersetzt aber diese Entscheidungen nicht. Beziehen Sie deshalb die betriebliche Organisation in die Vorbereitung ein. Fragen aus dem Arbeitsalltag können im Unterricht das Verständnis fördern; die konkrete Verantwortung am Wilsteraner Standort bleibt beim Unternehmen.
Qualifizierung und betrieblicher Einsatz greifen ineinander.
Vorhandene geeignete Qualifikationen kennen.
Ausbildung oder Fortbildung zuordnen.
Interne Zuständigkeiten regeln.
Für betriebliche Ersthelfer nennt die DGUV in der Regel einen Abstand von zwei Jahren. Der Betrieb sollte den Bedarf anhand der vorhandenen geeigneten Nachweise planen. Diese betriebliche Fortbildung ist von der Verwendung eines privaten Führerscheinnachweises zu unterscheiden.
Der reguläre betriebliche Lehrgang verlangt praktische Ausbildung in Präsenz. Ein reines Onlineangebot ersetzt diese Teilnahme nicht. Auch für eine interne Veranstaltung muss die Gruppe deshalb selbst üben können; digitale Wissensvermittlung allein erfüllt nicht denselben Ausbildungsrahmen.
Die reguläre Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Hinzu kommen Pausen. Der gleiche Umfang macht beide Lehrgangsarten nicht austauschbar; maßgeblich ist, welche Qualifizierung die jeweilige Person tatsächlich benötigt.