Suchen Sie nach einem ausdrücklich englischsprachigen Termin und klären Sie den benötigten Nachweis vor der Anmeldung. Eine englische Buchungsseite beweist noch keinen englischen Unterricht. Für betriebliche Kurse nennt die DGUV Bedingungen für fremdsprachige Lehrgänge, darunter die Durchführung nach dem freigegebenen Leitfaden und eine deutsch ausgestellte Teilnahmebescheinigung.

Die Sprache muss zum konkreten Termin gehören

Eine Schule kann mehrere Unterrichtssprachen anbieten, ohne jede Sprache an jedem Termin durchzuführen. Fragen Sie deshalb nicht nur allgemein nach Englisch, sondern nach dem tatsächlich ausgewählten Lehrgang. Wichtig sind auch die Möglichkeiten, während praktischer Übungen Fragen zu stellen und Erklärungen zu verstehen.

Eine übersetzte Website, eine englische Schaltfläche oder eine mehrsprachige Kontaktperson sind dafür keine ausreichende Bestätigung. Lassen Sie sich die Unterrichtssprache und den Veranstaltungsort in der Buchungsbestätigung eindeutig zuordnen.

Für den Führerschein zählen auch Umfang und Ausbildungsstelle

Englischunterricht entbindet nicht von den Anforderungen des Fahrerlaubnisnachweises. Die Schulung muss mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfassen und theoretischen Unterricht mit praktischen Übungen verbinden. Die ausstellende Stelle muss für diesen Zweck geeignet sein. § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung: Schulung in Erster Hilfe § 68 FeV: Anerkannte und ermächtigte Ausbildungsstellen

Bei einem Angebot sollten Sie daher Sprache, Kursformat und Bescheinigung gemeinsam prüfen. Fragen Sie ausdrücklich, ob der ausgewählte Termin für den deutschen Fahrerlaubnisantrag vorgesehen ist. Ein international klingender Zertifikatsname allein belegt das nicht.

Was die DGUV für fremdsprachige betriebliche Kurse nennt

Die DGUV lässt fremdsprachige Aus- und Fortbildungen unter Bedingungen zu. Der Unterricht muss weiterhin nach dem freigegebenen Leitfaden erfolgen; der Lehrgang darf nicht in mehreren Sprachen abgehalten werden, und die Teilnahmebescheinigung ist in Deutsch auszustellen. DGUV: Fragen zu Kursen, Fortbildung und Abrechnung

Diese Anforderungen sollten Arbeitgeber bei einer Gruppenanfrage unmittelbar mit der ermächtigten Stelle besprechen. Ein organisatorisches Konzept mit wechselnder Übersetzung ist nicht automatisch dem ausdrücklich angebotenen fremdsprachigen Lehrgang gleichzustellen. Klären Sie die sprachlichen Voraussetzungen der gesamten Gruppe frühzeitig.

Kosten und Verfügbarkeit gesondert vergleichen

Fremdsprachiger Unterricht kann Zusatzkosten verursachen, die nicht vom Unfallversicherungsträger übernommen werden. Die DGUV weist darauf ausdrücklich hin. Für eine private Buchung ist ohnehin der konkrete veröffentlichte Preis maßgeblich. Verlangen Sie eine klare Auskunft, welche Leistung im Betrag enthalten ist. DGUV: Fragen zu Kursen, Fortbildung und Abrechnung

Eine Schule mit deutschem Standardangebot kann Ihnen möglicherweise einen passenden fremdsprachigen Kontakt nennen. Daraus entsteht aber keine Zusage über einen sofort verfügbaren Termin. Vergleichen Sie bei Bedarf andere erreichbare Orte und prüfen Sie stets den tatsächlichen Unterrichtsort.

Eine brauchbare Anfrage formulieren

Nennen Sie Ihren Verwendungszweck, die gewünschte Unterrichtssprache und den Zeitraum. Für einen Firmenkurs kommen Teilnehmerzahl und organisatorischer Rahmen hinzu. Fragen Sie danach, ob der Kurs vollständig in Englisch stattfindet und welche Bescheinigung ausgegeben wird.

Eine kurze Anfrage kann lauten: „Ich benötige eine Erste-Hilfe-Schulung für meinen deutschen Fahrerlaubnisantrag. Findet der ausgewählte Termin vollständig auf Englisch statt, umfasst er den erforderlichen Lehrgang und welche Teilnahmebescheinigung bekomme ich?“ Entscheidend ist die Antwort zum konkreten Angebot, nicht eine allgemeine Liste aller Sprachen auf der Website.

Häufige Fragen

Ist jeder Englischkurs für den deutschen Führerschein geeignet?

Nein. Unterrichtssprache und Anerkennung sind getrennte Fragen. Prüfen Sie vollständigen Kursumfang, praktische Übungen und Ausbildungsstelle sowie die Bescheinigung des konkret gewählten Lehrgangs.

Kann die Teilnahmebescheinigung bei einem betrieblichen Englischkurs deutsch sein?

Ja. Für fremdsprachige betriebliche Lehrgänge verlangt die DGUV ausdrücklich eine auf Deutsch ausgestellte Teilnahmebescheinigung. Die Sprache des Unterrichts und die Sprache des Nachweises sind deshalb nicht identisch.

Sind englischsprachige Kurse immer teurer?

Eine allgemeine Preisregel lässt sich nicht zusagen. Möglich sind Zusatzkosten; die DGUV weist bei fremdsprachigen betrieblichen Angeboten darauf hin. Vergleichen Sie den konkreten Gesamtpreis und die enthaltene Leistung.

Anmelden

Registrieren

Passwort zurücksetzen

Bitte gib deinen Benutzernamen oder deine E-Mail-Adresse an. Du erhältst anschließend einen Link zur Erstellung eines neuen Passworts per E-Mail.