Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 72348 Rosenfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,0 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

16,8 km vom Suchpunkt

18,1 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

Rosenfelder Unternehmen können betriebliche Ersthelfer in geeigneten öffentlichen Lehrgängen oder nach Vereinbarung im Betrieb ausbilden und fortbilden lassen. Eigene praktische Aufgaben sind ein wesentlicher Teil des Lernens. Zum Standardlehrgang gehört außerdem schriftliches Informationsmaterial, das die fachliche Vermittlung im Unterricht begleitet.
Ein Beschäftigter aus dem Rosenfelder Betrieb fragt nach einer Bescheinigung, der genaue Lehrgang ist aber nicht eindeutig bezeichnet. Sammeln Sie die bekannten Angaben zu Schule, Termin und tatsächlicher Teilnahme, bevor Sie eine erneute Ausstellung anfragen. Die Ausbildungsstelle muss den Vorgang zuordnen können.
Bei einem früheren Inhouse-Termin gehört die betriebliche Veranstaltung dazu. Klären Sie gesondert, falls die Teilnahme an Ausbildung oder Fortbildung selbst unvollständig war. Eine fehlende Kopie und weiterer Unterricht sind unterschiedliche Anliegen. Erst aus der Rückmeldung lässt sich ableiten, ob Dokumente nachgereicht werden können oder eine neue Kursanmeldung erforderlich ist.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für eine mögliche Übernahme gelten die Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Die ermächtigte Schule erläutert, welche Arbeitgeberangaben für dieses Verfahren erforderlich sind.
Die Zuständigkeit für das Unternehmen feststellen.
Die erforderlichen Angaben zur Gebührenabwicklung abstimmen.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Demonstration | Eine Erklärung für die Gruppe |
| Übung | Die persönliche praktische Bearbeitung |
| Informationsmaterial | Die begleitende schriftliche Information |

Eine Gruppe kann unterschiedliche Erfahrungen mitbringen. Die Lehrkraft führt durch die vorgesehenen Lernschritte. Nutzen Sie eine unklare Stelle als Anlass, die Erklärung mit der eigenen praktischen Aufgabe zu verbinden.
Nach den DGUV-Hinweisen zählt schriftliches Informationsmaterial zu den regulären Leistungen des Lehrgangs. Es begleitet die Vermittlung der grundlegenden Ersten Hilfe. Die Beschäftigten können darin behandelte Gegenstände wiederfinden und eine fachliche Rückfrage darauf beziehen. Für die Einordnung eines Angebots gehört dieses Material zum beschriebenen Standardumfang. Ausbildung und Fortbildung bleiben geeigneter Unterricht mit eigener Mitarbeit; bereitgestellte Informationen erfüllen darin eine begleitende Funktion.
Die Schulung enthält unterschiedliche Möglichkeiten.
Die fachliche Anleitung zum behandelten Thema verfolgen.
Die vorgesehenen Aufgaben persönlich bearbeiten.
Die behandelten Inhalte begleitend nachlesen.
Die grundlegende Schulung vermittelt Kenntnisse und praktische Fähigkeiten. Erklärungen und vorgesehene Übungen gehören zusammen. Eine Demonstration zeigt der Gruppe einen Gegenstand; beim eigenen Versuch bearbeitet die einzelne Person die Aufgabe selbst. Für Beschäftigte aus dem Rosenfelder Unternehmen bleibt diese persönliche Mitarbeit Teil des Lernens, auch wenn sie gemeinsam teilnehmen. Die fachliche Anleitung ermöglicht Rückfragen zu dem Thema, das gerade behandelt wird.
In der Regel werden betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre fortgebildet. Das dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Diese betriebliche Vorgabe begründet keine allgemeine zweijährige Verfallsfrist eines geeigneten privaten Erste-Hilfe-Nachweises für den Fahrerlaubnisantrag.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit, weil beide regulär neun Unterrichtseinheiten umfassen. Teilen Sie die vorhandene Qualifikation mit und stimmen Sie mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ab, welcher weitere Lehrgang für die betreffende Person geeignet ist.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Eine ausdrücklich vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären zeitlichen Unterrichtsrahmen für die Gruppe nicht.