Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07586 Bad Köstritz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,0 km vom Suchpunkt

9,7 km vom Suchpunkt

10,2 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

21,4 km vom Suchpunkt

24,4 km vom Suchpunkt

Köstritzer Unternehmen erfassen den benötigten Lehrgang anhand der Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Für qualifizierte Ersthelfer gehört die regelmäßige Fortbildung zur Planung. Offene Kurse und vereinbarte Inhouse-Schulungen können organisatorisch passen; die mögliche Abrechnung berechtigter Gebühren wird anhand der Trägerbedingungen geklärt.
Bevor ein Köstritzer Betrieb einen Schulungstag festlegt, sollte der Bedarf an Ausbildung und Fortbildung getrennt erfasst werden. Nennen Sie der Schule die Zahl der Beschäftigten und mögliche Zeiträume. Damit können Sie nach offenen Lehrgängen oder einem eigenen Termin für das Team fragen.
Für einen Inhouse-Kurs kommen Betriebsanschrift und Angaben zum Raum hinzu. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Welche Unternehmensangaben dafür erforderlich sind und welche Zusatzkosten bei gesonderten Vereinbarungen entstehen, sollte vor der verbindlichen Zusage im Angebot geklärt sein.
Der reguläre Unterricht befasst sich mit Hilfeleistung in einer Notfallsituation. Zum Lernrahmen zählen neben praktischen Maßnahmen beispielsweise eigenes Schutzverhalten, der Notruf und die Betreuung betroffener Personen. Beschäftigte sollen entsprechende Fähigkeiten unter Anleitung erwerben beziehungsweise festigen. Diese Orientierung beschreibt den Inhalt einer Qualifizierung, ohne eine Versorgungsanleitung zu ersetzen. Benötigt der Betrieb ein bestimmtes zusätzliches Thema, wird dessen Einordnung mit der Ausbildungsstelle besprochen; eine beliebige Spezialausbildung ist mit dem regulären Kurs nicht zugesagt.
Zum gewählten Lehrgang wird der organisatorische Rahmen vereinbart.
Einzelne bestätigte Plätze für Beschäftigte.
Gesonderte Vereinbarung für Unterricht beim Unternehmen.
Geeignete Bedingungen für praktische Übungen.
Für qualifizierte Ersthelfer ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Eine neue Aufgabe im Unternehmen sagt noch nicht, dass die betreffende Person erstmals ausgebildet werden muss. Klären Sie zunächst, ob geeignete anerkannte Qualifikationen vorliegen. Hilfreich sind die tatsächlichen Nachweise mit den Angaben zur absolvierten Schulung, nicht nur eine allgemeine Bezeichnung der bisherigen Tätigkeit. Auf dieser Grundlage lässt sich der Lehrgangsbedarf mit der Ausbildungsstelle besprechen. Die betriebliche Benennung und die Wahl des passenden Unterrichts werden dadurch anhand ihrer unterschiedlichen Zwecke behandelt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Gebühren unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Der Betrieb stellt die erforderlichen Angaben bereit und klärt den vorgesehenen Umfang vor einer verbindlichen Beauftragung.
Berechtigung der vorgesehenen Personen prüfen.
Weitere Leistungen und deren Kosten getrennt festhalten.
Grundlage
Vorhandene Qualifikation der Person
Grundlage
Vereinbarte konkrete Durchführung
Grundlage
Voraussetzungen des zuständigen Trägers

Die regulären Lehrgänge umfassen beide jeweils neun Unterrichtseinheiten. Ausbildung und Fortbildung haben dabei unterschiedliche Zwecke. Die Wahl richtet sich nach der Qualifikation und dem Bedarf der Person, nicht allein nach dem gleichen zeitlichen Umfang.
Die DGUV sieht für diese betrieblichen Lehrgänge Präsenzunterricht vor, in dem praktische Handlungen geübt werden können. Ein Angebot, das nur Wissen online vermittelt oder Unterlagen zusendet, ist nicht gleichbedeutend mit der vorgesehenen Qualifizierung.
Für berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Gesonderte Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen sind davon zu unterscheiden. Eine pauschale Übernahme sämtlicher Kosten ist damit nicht zugesagt.
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