Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92648 Vohenstrauß sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,0 km vom Suchpunkt

21,8 km vom Suchpunkt

29,1 km vom Suchpunkt

36,7 km vom Suchpunkt

38,2 km vom Suchpunkt

39,8 km vom Suchpunkt

Für Vohenstraußer Unternehmen gehören geeignete Ersthelfende und eine verständliche betriebliche Organisation zusammen. Eine absolvierte Schulung belegt Qualifizierung; die Aufgaben im Unternehmen werden daneben zugeordnet. Öffentliche Teilnahme oder vereinbarter Inhouse-Unterricht dienen dem tatsächlichen Schulungsbedarf, der sich aus den vorhandenen anerkannten Qualifikationen der vorgesehenen Personen ergibt.
Das Unternehmen legt zunächst fest, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer benötigt. Mit diesem Bedarf und den jeweiligen Teilnehmerzahlen fragen Sie geeignete Veranstaltungen an. Für Einzelanmeldungen können öffentliche Termine passend sein.
Wenn Unterricht am Standort in Vohenstrauß gewünscht ist, benötigt der Anbieter eine Beschreibung der Räume. Lassen Sie Eignung und Durchführung ausdrücklich bestätigen, bevor der gemeinsame Tag fest eingeplant wird.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren ist die direkte Abrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Erkundigen Sie sich nach seinen Nachweisen und lassen Sie Zusatzleistungen samt Kosten im Angebot ausweisen. Diese Vorbereitung gehört vor die verbindliche Buchung.
Bezug
Der bereits erreichte Stand
Bezug
Die Aufgabenübertragung
Bezug
Der tatsächlich bestehende Bedarf
Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit können das Unternehmen unterstützen. Bei konkreten Fragen zur betrieblichen Ersten Hilfe verweist die DGUV auch auf die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. So gibt es benannte Ansprechpartner für die fachliche Einordnung der tatsächlichen betrieblichen Situation. Allgemeine Ausbildungsinformationen und individuelle Organisationsfragen haben dabei jeweils einen eigenen Gegenstand.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Standardgebühren richten sich nach den Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Eigene Arbeitgeberaufwendungen und ausdrücklich gewünschte weitere Leistungen sind gesondert zu berücksichtigen. Eine Bestellung sollte ihren tatsächlichen Umfang erkennen lassen.
Das erforderliche Verfahren erfragen.
Gewünschte Leistungen benennen.
Verantwortung und Qualifikation berücksichtigen.
Geeignete vorhandene Ausbildung beachten.
Den übertragenen Auftrag beschreiben.
Den organisatorischen Handlungsspielraum zuordnen.
Die DGUV empfiehlt, übertragene Aufgaben und Befugnisse im Bereich der Ersten Hilfe schriftlich festzuhalten. Gemeint ist die betriebliche Zuordnung der Verantwortung im jeweiligen Umfang. Diese Information betrifft den organisatorischen Auftrag. Sie ersetzt weder die persönliche erforderliche Qualifikation der eingesetzten Ersthelfenden noch die Verantwortung des Unternehmens, die betriebliche Erste Hilfe insgesamt ausreichend sicherzustellen.
Anerkannte sanitätsdienstliche, rettungsdienstliche oder einschlägige abgeschlossene Gesundheitsberufsausbildungen können bei der Kurswahl zählen. Für Beschäftigte aus Vohenstrauß wird zunächst der persönliche Bedarf bestimmt. Ein gewünschter gemeinsamer Inhouse-Lehrgang wird anschließend ausdrücklich als passende Schulung vereinbart.

Nach den DGUV-Hinweisen ist keine bestimmte Form vorgeschrieben; eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Die Bestellung bezeichnet den betrieblichen Auftrag. Die Bescheinigung über eine absolvierte Qualifizierung behandelt dagegen den Lehrgangsbesuch der Person.
Für betriebliche Ersthelfende ist sie in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden einbezogen. Diese betriebliche Regel begründet keine allgemeine Zweijahresfrist für private Bescheinigungen zur Fahrerlaubnis.
Eine App kann Informationen bereitstellen oder Alarmierung unterstützen. Sie ersetzt weder die notwendige Qualifikation noch die betriebliche Bestellung. Der Einsatz muss so erfolgen, dass er erforderliche Hilfe nicht verzögert; er ist eine ergänzende organisatorische Möglichkeit.
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