Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 65462 Ginsheim-Gustavsburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,9 km vom Suchpunkt

5,5 km vom Suchpunkt

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Unternehmen in Ginsheim-Gustavsburg planen die benötigte Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Dafür kommen geeignete öffentliche Lehrgänge und vereinbarte eigene Schulungen infrage. Der Auftrag sollte erkennen lassen, welche Gruppe welchen Lehrgang erhalten soll.
Eine Anmeldung wurde über eine Person abgewickelt, die inzwischen eine andere Aufgabe hat. Teilen Sie der Ausbildungsstelle für den Betrieb in Ginsheim-Gustavsburg mit, wer die Organisation tatsächlich übernimmt. Sonst können wichtige Rückfragen zur geplanten Schulung bei einem nicht mehr zuständigen Kontakt landen.
Bei Inhouse-Unterricht sollte außerdem klar sein, wer am Veranstaltungsort erreichbar ist. Für öffentliche Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgänge kann der zentrale Ansprechpartner notwendige Änderungen koordinieren. Die Weitergabe einer alten Bestellmail ist keine eindeutige Zuständigkeitsregelung. Lassen Sie den aktuellen Kontakt bestätigen und informieren Sie die vorgesehenen Teilnehmenden, wohin ihre organisatorischen Fragen im Betrieb gehören.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Betrieb | Personen und Teilnahme organisieren |
| Ausbildungsstelle | Lehrgang und Durchführung abstimmen |
| BG oder Unfallkasse | Übernahmevoraussetzungen klären |
Eine Erste-Hilfe-Schulung für den Führerschein kann für die betriebliche Ersthelferqualifikation berücksichtigt werden, wenn sie höchstens zwei Jahre zurückliegt und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Prüfen Sie deshalb beim vorhandenen Beleg nicht allein das Datum, sondern auch die Ausbildungsstelle. Diese betriebliche Voraussetzung bedeutet kein allgemeines zweijähriges Ablaufdatum für den privaten Führerschein-Nachweis.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie das Verfahren bei der zuständigen BG oder Unfallkasse. Ein Betrieb kann für verschiedene Personen unterschiedliche Voraussetzungen klären müssen; eine pauschale Zusage für jede gewünschte Teilnahme wäre daraus nicht abzuleiten.
Die verlangten Arbeitgeberangaben bereitstellen.
Abrechnung und gesonderte Leistungen vorab klären.
Die DGUV sieht die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vor. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden berücksichtigt, bevor ein weiterer Ausbildungsauftrag erteilt wird.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Die Räume werden für den konkreten Kurs abgestimmt.
Erklärungen und praktische Übungen ermöglichen.
Den vereinbarten Raum erreichbar machen.
Eine zuständige Person vor Ort vorsehen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hinzu kommen mindestens 45 Minuten Pause. Auch der erneute Lehrgang ist damit ein geplanter Unterrichtsbesuch. Für eine eigene Veranstaltung im Betrieb werden die bestätigten Zeiten bei den internen Absprachen verwendet. Der Lernort im Unternehmen ändert nichts am regulären Umfang der Veranstaltung.
In den regulären Lehrgangsgebühren sind nach den DGUV-Angaben Lehrkräfte, Lehrmittel, Teilnehmerinformationen und Teilnahmebescheinigungen enthalten. Zusätzliche Leistungen werden getrennt vereinbart. Fragen Sie deshalb bei einer gesonderten Position nach ihrem tatsächlichen Umfang.
Für die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung fordert die DGUV Präsenzunterricht. Die persönliche praktische Mitarbeit gehört dazu. Ein reines Online-Angebot ersetzt die erforderliche Teilnahme am entsprechenden Lehrgang daher nicht.
Eine vorgesehene Anmeldung dokumentiert noch keinen absolvierten Lehrgang. Prüfen Sie, welche Beschäftigten tatsächlich teilgenommen haben und welche Belege vorliegen. Für eine ausgefallene Teilnahme wird der weitere Schulungsbedarf erneut mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
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