Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99955 Bad Tennstedt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,3 km vom Suchpunkt

19,9 km vom Suchpunkt

21,0 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

22,8 km vom Suchpunkt

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Der Betrieb aus Bad Tennstedt wählt geeignete Beschäftigte und passende Ausbildung oder Fortbildung anhand vorhandener anerkannter Qualifikationen. Eine neue Ersthelferrolle allein verlangt keinen Ausbildungsneubeginn. Offene Teilnahme oder eine vereinbarte Inhouse-Durchführung muss die reguläre praktische Präsenzqualifizierung ermöglichen; besondere Leistungen und Gebührenfragen werden vor der Buchung konkret geklärt.
Ein Betrieb aus Bad Tennstedt will die Kostenübernahme vor der Buchung verstehen. Fragen Sie eine ermächtigte Ausbildungsstelle nach dem Verfahren für den tatsächlich geplanten betrieblichen Lehrgang. Sie erläutert, welche Arbeitgeberangaben für eine direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren vorliegen müssen.
Zusätzliche Leistungen sollten im konkreten Angebot erkennbar sein und vor der internen Freigabe besprochen werden. Dazu braucht die Schule eine klare Anfrage mit Teilnehmerzahl und Ausbildungsbedarf. Ob offene Kursplätze oder ein Inhouse-Tag gewünscht werden, wird ebenfalls genannt. Für Unterricht im Unternehmen kommen Angaben zum Raum und zum tatsächlichen Standort hinzu.
Klärung
Passender Lehrgang
Klärung
Offen oder Inhouse
Klärung
Ersthelfereinsatz regeln
Motivation sowie persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen sind nach den DGUV-Hinweisen Gesichtspunkte der Eignung. Die Kursauswahl sollte deshalb nicht nur von einer freien Terminmöglichkeit abhängen. Besprechen Sie die Ersthelferaufgabe mit den Beschäftigten und beziehen Sie geeignete vorhandene Nachweise ein. Daraus lässt sich die fachlich passende Anfrage ableiten. Die Ausbildungsstelle ordnet den Lehrgang ein; die Firma regelt daneben den Einsatz und die innerbetrieblichen Zuständigkeiten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Firma bestimmt den zuständigen Unfallversicherungsträger und stimmt erforderliche Angaben mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ab.
Vorgesehene Teilnahmen prüfen.
Weitere Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung gehören nach den DGUV-Hinweisen zum regulären Lehrgang. Besondere zusätzliche Wünsche werden ausdrücklich vereinbart. Eine mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren bedeutet nicht automatisch die Erstattung weiterer betrieblicher Ausgaben. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber. Auch bei Unterricht im eigenen Betrieb sollten diese Kostenarten getrennt betrachtet werden. Die Vereinbarung eines internen Lernorts begründet keine pauschale Zusage, sämtliche Aufwendungen seien übernommen.
Personenbezogene Angaben helfen bei der Kurswahl.
Vorgesehene Aufgabe besprechen.
Anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung bestimmen.
Die Gruppe braucht einen geeigneten Raum und Freistellung von parallelen Arbeitsaufträgen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Nach der DGUV erfolgt die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre zum Erhalt ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten. Eine allgemeine private Zweijahres-Verfallsfrist geeigneter Führerscheinnachweise folgt daraus nicht.
Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten vorgesehen. Der Umfang des Unterrichts beträgt somit jeweils 405 Minuten. Pausen sind zusätzlich einzuplanen, auch bei einer vereinbarten Durchführung im Unternehmen.
Die DGUV sieht reguläre betriebliche Ersthelferlehrgänge als praktische Ausbildung in Präsenz vor. Ein ausschließlich digitales Informationsangebot ist hierfür kein Ersatz; die vorgesehene Qualifizierung umfasst die praktische Beteiligung der Teilnehmenden unter Anleitung.
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