Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 38678 Clausthal-Zellerfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
10,9 km vom Suchpunkt

13,7 km vom Suchpunkt

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26,6 km vom Suchpunkt

27,1 km vom Suchpunkt

29,1 km vom Suchpunkt

Arbeiten einige Beschäftigte zu Hause und andere am Standort, werden diese Situationen für die Erste-Hilfe-Organisation getrennt betrachtet. Unternehmen in Clausthal-Zellerfeld klären den tatsächlichen Schulungsbedarf mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Geeignete öffentliche Lehrgänge oder vereinbarter Inhouse-Unterricht qualifizieren die vorgesehenen Personen.
Eine Gruppe besucht einen Inhouse-Termin, andere Beschäftigte einzelne öffentliche Kurse. Halten Sie im Betrieb in Clausthal-Zellerfeld fest, wer welchen Lehrgang tatsächlich absolviert hat. Eine einzige ungegliederte Namensliste kann Unterschiede zwischen Planung und Durchführung verdecken.
Ausbildung oder Fortbildung wird entsprechend den vorhandenen Nachweisen zugeordnet. Bei ausgefallener Teilnahme bleibt ein Schulungsbedarf offen, bis ein geeigneter neuer Termin bestätigt und besucht wurde. Unklare Angaben klären Sie mit der jeweils zuständigen Ausbildungsstelle. Die betriebliche Übersicht soll den tatsächlichen Stand wiedergeben und nicht aus mehreren ursprünglichen Anmeldungen pauschal eine einheitlich geschulte Gruppe machen.
Worauf achten?
Die beschriebene Homeoffice-Situation einordnen
Worauf achten?
Die erforderliche Grundversorgung sicherstellen
Worauf achten?
Den tatsächlichen Qualifizierungsbedarf abdecken

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Berücksichtigen Sie die tatsächlich eingesetzten Personen und ihre vorhandene Qualifizierung.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Der zuständige Unfallversicherungsträger erläutert Voraussetzungen und Verfahren einer möglichen Gebührenübernahme. Stimmen Sie die erforderlichen Arbeitgeberangaben für den geplanten Lehrgang mit der Ausbildungsstelle ab.
Die Voraussetzungen Ihrer BG oder Unfallkasse erfragen.
Die benötigten Unterlagen rechtzeitig bereitstellen.
Die konkrete Teilnahme wird mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Vorhandene Qualifikationen berücksichtigen.
Die vollständige Teilnahme ermöglichen.
Gruppe und Unterrichtsbedingungen nennen.
Wenn nur ein Teil der Belegschaft im Homeoffice arbeitet, bleibt die Grundversorgung mit Erster Hilfe für die Personen am Betriebsort sicherzustellen. Die Zahl der insgesamt Beschäftigten sagt dann noch nicht, wer tatsächlich vor Ort arbeitet. Betrachten Sie diese Anwesenheit und die dafür nötige Organisation. Die Verlagerung anderer Arbeitsplätze nach Hause ist kein allgemeiner Grund, die Erste-Hilfe-Planung für den weiter genutzten Standort entfallen zu lassen.
Die DGUV erläutert, dass bei allein von zu Hause aus Arbeitenden kein Ersthelfer erforderlich ist. Tätigkeiten im Homeoffice stellen in der Regel keine gefährliche Alleinarbeit dar. Für diese Situation genügt nach den Hinweisen die Möglichkeit, erforderlichenfalls einen Notruf über Festnetz- oder Mobiltelefon abzusetzen. Beziehen Sie diese Einordnung auf die beschriebene alleinige Arbeit zu Hause und nicht pauschal auf jede Tätigkeit außerhalb des Unternehmens.
Beide Lehrgänge umfassen neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Organisieren Sie den Besuch für den gesamten bestätigten Veranstaltungszeitraum und ermöglichen Sie die tatsächliche Teilnahme.
Für die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung fordert die DGUV Präsenzunterricht. Der sonstige Arbeitsort ändert diesen Lehrgangsrahmen nicht. Ein ausschließlich digitaler Kurs ersetzt die praktische Qualifizierung der vorgesehenen Personen nicht.
Die DGUV nennt etwa Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten als Aufwendungen des Arbeitgebers. Sie sind von den möglicherweise übernommenen Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie die tatsächlich anfallenden Positionen für die vorgesehenen Personen.
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