Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09514 Pockau-Lengefeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,9 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

Geeignete betriebliche Ersthelfer brauchen eine passende Qualifizierung. Unternehmen aus Pockau-Lengefeld können Ausbildung oder Fortbildung öffentlich oder nach Vereinbarung als Inhouse-Lehrgang organisieren. Bei der späteren Arbeit kommen unterschiedliche Unterlagen zusammen: Nachweise über eine Schulung und vertrauliche Aufzeichnungen über geleistete Hilfe haben jeweils eigene Aufgaben.
Die Produktions- oder Arbeitsplanung im Betrieb hat sich nach der Kursbuchung verändert. Prüfen Sie in Pockau-Lengefeld, ob die angemeldeten Beschäftigten den bestätigten Ausbildungs- oder Fortbildungstag weiterhin vollständig besuchen können. Interne Änderungen sollten nicht erst am Morgen der Schulung auffallen.
Wenn eine andere Lösung benötigt wird, stimmen Sie sie mit der Ausbildungsstelle ab. Bei einem Inhouse-Termin können zusätzlich Raum und Gruppenplanung betroffen sein. Halten Sie fest, welche ursprünglichen Angaben ersetzt wurden und welche weiterhin gelten. Erst danach erhält die Belegschaft neue verbindliche Informationen; eine betriebliche Verschiebung allein ändert den vereinbarten Kurs nicht.
Orientierung
Eine absolvierte Qualifizierung
Orientierung
Eine tatsächlich geleistete Erste Hilfe
Orientierung
Die Organisation im eigenen Unternehmen
Betriebliche Erste Hilfe wird dokumentiert. Die entsprechenden Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren und vertraulich zu behandeln. Das Unternehmen benötigt einen geeigneten Weg dafür und informiert die Beschäftigten über dessen Verwendung. Eine Kursbescheinigung hat einen anderen Gegenstand: Sie belegt die absolvierte Qualifizierung. Für einen Betrieb aus Pockau-Lengefeld ist dieser Unterschied hilfreich, damit Unterlagen ihrem jeweiligen Zweck entsprechend abgelegt und mit dem erforderlichen Schutz zugänglich gemacht werden.
Die vereinbarte Inhouse-Schulung kann fachliche Fragen der Gruppe aufnehmen. Die einzelnen Beschäftigten brauchen eigene Mitarbeit, während die Lehrkraft durch die vorgesehenen Themen und Aufgaben führt.
Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren folgt dem Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse. Erfragen Sie die dafür notwendigen Arbeitgeberangaben vor der Teilnahme.
Den Unfallversicherungsträger des Betriebs feststellen.
Die erforderlichen Unterlagen mit der Ausbildungsstelle abstimmen.
Die Unterweisung über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das Verhalten bei Unfällen erfolgt mindestens jährlich für alle Betriebsangehörigen. Dazu gehören die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse des Unternehmens. Auch Menschen ohne besondere Ersthelferaufgabe benötigen diese Informationen. Die persönliche Ausbildung oder Fortbildung der vorgesehenen Helfer erfüllt einen anderen Bestandteil der Vorbereitung. Beide Aufgaben lassen sich in der Organisation berücksichtigen, ohne eine allgemeine Information als Nachweis einer absolvierten Ersthelferschulung zu behandeln.
Jeder Gegenstand erhält die passende Behandlung.
Die absolvierte persönliche Schulung belegen.
Ein konkretes Ereignis vertraulich dokumentieren.
Alle Beschäftigten über die örtliche Organisation informieren.
Regelmäßig ist die Fortbildung alle zwei Jahre vorgesehen und erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Das ist eine betriebliche Vorgabe. Daraus folgt keine allgemeine zweijährige Gültigkeitsgrenze eines geeigneten privaten Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag.
Anerkannte vorhandene Ausbildungen können für den weiteren Lehrgang relevant sein. Eine neue betriebliche Benennung allein verlangt keine Wiederholung der Grundausbildung. Teilen Sie den tatsächlichen Ausgangsstand und den Fortbildungsbedarf der Person mit.
Die DGUV ordnet Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten dem Arbeitgeber zu. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren durch BG oder Unfallkasse betrifft die Gebühren. Diese weiteren Aufwendungen sind dadurch nicht automatisch mit abgedeckt.
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