Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 79650 Schopfheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,4 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

22,8 km vom Suchpunkt

27,4 km vom Suchpunkt

30,9 km vom Suchpunkt

37,4 km vom Suchpunkt

Für betriebliche Ersthelferlehrgänge Ihres Schopfheimer Unternehmens richtet sich eine mögliche Gebührenübernahme nach den Regeln des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Klären Sie die vorgesehenen Teilnahmen und das Verfahren vorab. Danach muss die geeignete Ausbildung oder Fortbildung als vollständiger Lehrgang organisiert und mit der betrieblichen Ersthelferrolle verbunden werden.
Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle, weshalb Ihr Schopfheimer Betrieb einen Lehrgang sucht. Geht es um neue Ersthelfer oder die Fortbildung bereits geschulter Personen? Sammeln Sie vor der Anfrage die vorhandenen Bescheinigungen und die vorgesehenen Namen. So lassen sich Rückfragen zum Qualifikationsstand früh beantworten.
Danach wird die Durchführung besprochen. Möchten Sie Inhouse-Unterricht, nennen Sie die Größe der Gruppe und erläutern Sie Ihre Raumsituation; praktische Übungen brauchen passende Bedingungen. Die Schule muss dem zustimmen. Sorgen Sie im Arbeitsablauf für eine ununterbrochene Teilnahme. Einzelplätze in offenen Kursen sind ebenfalls anzufragen. Lassen Sie vorab den Unfallversicherungsträger die Gebührenregelung erklären, einschließlich der erforderlichen Angaben für eine direkte Abrechnung mit der ermächtigten Ausbildungsstelle.
Eine mögliche Übernahme betrifft die berechtigte betriebliche Lehrgangsteilnahme unter den Regeln Ihrer BG oder Unfallkasse. Erfragen Sie, welche Voraussetzungen für die vorgesehenen Beschäftigten gelten und welche Angaben gebraucht werden. Mit der ermächtigten Ausbildungsstelle lässt sich dann die direkte Abrechnung nach dem vorgegebenen Verfahren vorbereiten. Prüfen Sie daneben das Angebot: Zusätzliche von Ihrem Betrieb gewünschte Leistungen brauchen eine eigene Vereinbarung über ihre Vergütung.
Die Klärung bezieht sich auf Ihren konkreten Auftrag.
Die Berechtigung der vorgesehenen Beschäftigten prüfen.
Die verlangten Angaben mit der Schule vorbereiten.
Weitere Bestellungen und deren Vergütung vereinbaren.
Wählen Sie mit der Schule die Ausbildung oder Fortbildung, die zum Qualifizierungsbedarf der vorgesehenen Personen passt. Eine Inhouse-Schulung kann dafür gemeinsam vereinbart werden; geeignete öffentliche Teilnahmen sind ebenfalls möglich. Der Unternehmer benennt die betrieblichen Ersthelfenden. Informieren Sie das Team über diese Ansprechpersonen und die örtlichen Hilfewege. Bewahren Sie außerdem die erworbenen Ausbildungsdaten für die weitere Planung auf, damit die nächste passende Fortbildung rechtzeitig berücksichtigt werden kann.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine ermächtigte Schule kann die berechtigte Lehrgangsgebühr bei eingehaltenem Trägerverfahren unmittelbar abrechnen. Welche Angaben benötigt werden, erfahren Sie von Ihrer BG oder Unfallkasse und der Ausbildungsstelle. Halten Sie im Auftrag fest, welche zusätzlichen Leistungen Ihr Unternehmen bestellt. Deren Vergütung ist getrennt von der möglichen Finanzierung des regulären Lehrgangs zu klären.
Die verlangten Angaben zur berechtigten Teilnahme zusammenstellen.
Zusätzliche Leistungen und ihre Bezahlung verständlich vereinbaren.

Nennen Sie der Schule Teilnehmerzahl und Raumvorschlag für die eigene Veranstaltung. Praktische Übungen und Unterricht müssen im vereinbarten Rahmen möglich sein. Stimmen Sie die Freigaben mit den Arbeitsbereichen ab, damit die Beschäftigten während des gesamten Lehrgangs keine parallelen Aufgaben übernehmen müssen.
| Bereich | Zuständige Klärung |
|---|---|
| Trägervorgaben | Gebührenübernahme und Verfahren bei BG oder Unfallkasse erfragen |
| Schulung | Passenden Lehrgang und Durchführung mit der Schule vereinbaren |
| Betriebsorganisation | Benennung, Information und freie Lernzeit organisieren |

Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen. Nutzen Sie für die Planung die tatsächlichen Abschlussdaten und stimmen Sie mögliche Termine frühzeitig ab. So lässt sich die erforderliche vollständige Teilnahme mit den Arbeitsbereichen organisieren.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von 45 Minuten. Zum Tagesablauf kommen Pausen hinzu. Auch eine eigene Veranstaltung im Unternehmen muss als vollständiger Lehrgang vereinbart werden; der Veranstaltungsort verkürzt den regulären Umfang nicht.
Die vorgesehenen Personen und ihre bisherigen Ausbildungsbelege bilden eine Grundlage für das Gespräch mit der Schule. Lassen Sie offene Fragen zum benötigten Lehrgang klären. Die fachlich passende Auswahl sollte vor einer verbindlichen Anmeldung feststehen und nicht allein aus einem Wunschtermin abgeleitet werden.