Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 88512 Mengen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,9 km vom Suchpunkt

9,7 km vom Suchpunkt

15,6 km vom Suchpunkt

33,0 km vom Suchpunkt

34,8 km vom Suchpunkt

35,3 km vom Suchpunkt

Bei einem regulären Lehrgang stehen Unterrichtszeit, Gruppengröße und die hygienische Vorbereitung der Übungsmaterialien nebeneinander. Die nationalen Vorgaben gelten auch für eine ausdrücklich vereinbarte Veranstaltung Ihres Mengener Unternehmens. Aus einer gemeinsamen Gruppe folgt keine Verkürzung des vorgesehenen Unterrichts.
Erfragen Sie vor einer Buchung, ob die vorgesehenen Teilnehmer Ihres Mengener Unternehmens die Voraussetzungen einer Gebührenübernahme erfüllen. Maßgeblich sind die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Eine ermächtigte Schule kann nach dessen Verfahren direkt abrechnen.
Mit bisherigen Ersthelferbescheinigungen besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle. Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Einzelne Mitarbeiter können offene Kurse besuchen. Alle Teilnehmer brauchen die gesamte Unterrichtszeit frei von anderen Aufgaben. Stellen Sie die geforderten betrieblichen Angaben und Unterlagen vollständig bereit und geben Sie den Beschäftigten den Ablauf sowie die benötigten Informationen rechtzeitig weiter.
Der DGUV-Grundsatz verlangt einen Hygieneplan und die Einweisung der Lehrkräfte in diesen Plan. Bei der Wiederbelebungsübung steht jeder teilnehmenden Person eine eigene auswechselbare Gesichtsmaske zur Verfügung. Die Desinfektion nach den Übungen wird entsprechend den Vorgaben dokumentiert. Diese Anforderungen betreffen die hygienische Bereitstellung und Aufbereitung der Schulungsmaterialien. Die Ausbildungsstelle organisiert die Umsetzung für ihren Unterricht, auch wenn die Veranstaltung im Unternehmen stattfindet.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Neun Einheiten | Regulärer Unterrichtsumfang |
| Höchstens zwanzig Personen | Absolute Grenze der Lehrgangsgruppe |
| Hygieneplan | Vorgaben für den hygienischen Umgang mit Materialien |
Die Vorgaben betreffen verschiedene Seiten der Veranstaltung.
Unterricht und Pausen vorsehen.
Die tatsächliche Personenzahl berücksichtigen.
Die vorgesehenen Materialien sachgerecht bereitstellen und aufbereiten.
Ausbildung und Fortbildung enthalten regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens drei Pausen mit zusammen wenigstens 45 Minuten vorgesehen. Üblicherweise lernen zehn bis fünfzehn Personen gemeinsam; die absolute Obergrenze liegt bei zwanzig, auch mit Ausbildungshelfer. Die Zeitangaben und die Teilnehmerzahl beantworten damit unterschiedliche Organisationsfragen. Sie beschreiben den Rahmen des einzelnen Lehrgangs und gelten ebenso bei einer vereinbarten Inhouse-Durchführung.

Für betriebliche Ersthelfende gilt grundsätzlich ein Zweijahresabstand zwischen den Fortbildungen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erforderliche Unterrichtsmaterialien, Medien und die notwendige Aufbereitung gehören zum regulären Leistungsumfang. Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen sind ebenfalls enthalten. Die einzelnen Bestandteile werden deshalb gemeinsam mit der regulären Lehrgangsgebühr betrachtet.
Erforderliche Bereitstellung und Aufbereitung einordnen.
Informationen und Bescheinigungen berücksichtigen.
Für die regulären betrieblichen Lehrgänge sind Präsenz und praktische Aufgaben vorgesehen. Ein ausschließlich digitales Wissensangebot genügt dafür nicht. Die Beschäftigten benötigen eine entsprechende Möglichkeit, persönlich am qualifizierenden Lehrgang teilzunehmen.
Der DGUV-Grundsatz sieht eine Informationsschrift für jede teilnehmende Person vor. Inhaltlich entspricht sie mindestens dem genannten Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien dürfen ergänzen, ersetzen jedoch nicht die vorgesehene Printfassung.
Die Zuordnung der betrieblichen Aufgabe erfolgt durch den Arbeitgeber. Die DGUV schreibt keine bestimmte Form vor und empfiehlt die schriftliche Bestellung. Schulungsbesuch und Übertragung der Aufgabe bleiben dabei unterschiedliche Schritte.