Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 49401 Damme sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,7 km vom Suchpunkt

13,3 km vom Suchpunkt

15,4 km vom Suchpunkt

16,2 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

24,8 km vom Suchpunkt

Bei einer Ersthelferschulung plant Ihr Dammer Betrieb mehr als die Kursgebühr. Beschäftigte benötigen Zeit für die Teilnahme; auch ihre Wege gehören zur Organisation. Eine mögliche Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr durch BG oder Unfallkasse beantwortet diese weiteren betrieblichen Kostenfragen nicht. Prüfen Sie die verschiedenen Positionen vor der Buchung.
Im Dammer Unternehmen sollte zunächst feststehen, warum eine Schulung angefragt wird. Fehlen ausgebildete Ersthelfer, oder sollen bereits geschulte Personen ihre Kenntnisse fortbilden? Die Ausbildungsstelle kann die vorhandenen Nachweise mit Ihnen einordnen und den Lehrgang darauf abstimmen.
Für einen Inhouse-Kurs bietet der Betrieb einen Raum an; die Schule prüft dessen Eignung für Unterricht und praktische Übungen. Legen Sie gemeinsam die Teilnehmerzahl und den Termin fest. Auch bei Unterricht im eigenen Haus müssen Kollegen von anderen Aufgaben befreit sein. Alternativ kommen einzelne Plätze in offenen Kursen infrage. Für Kostenübernahme und direkte Abrechnung sind die Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers maßgeblich. Besprechen Sie dessen Verfahren vorab mit der ermächtigten Ausbildungsstelle.
Besprechen Sie mit der Schule den vorhandenen Ausbildungsstand der vorgesehenen Personen. Daraus wird die geeignete Ausbildung oder Fortbildung ausgewählt. Für die Durchführung kommen passende öffentliche Teilnahmen oder ein abgestimmter Inhouse-Auftrag in Betracht. Die Beschäftigten brauchen in beiden Fällen die vollständige Zeit für den Lehrgang.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Abstimmung
Trägervoraussetzungen und mögliche direkte Abrechnung
Abstimmung
Betriebliche Aufwendungen berücksichtigen
Abstimmung
Umfang und Vergütung mit der Schule vereinbaren
Fragen Sie Ihre zuständige BG oder Unfallkasse nach den Übernahmebedingungen für die vorgesehenen Teilnahmen. Aus deren Vorgaben ergibt sich, welche Personen berechtigt sind und welche Angaben für die Abrechnung benötigt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann im vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Geben Sie diesen gewünschten Abrechnungsweg bei der Vorbereitung an und klären Sie offene Fragen vor der Buchung. Eine allgemeine Kursanfrage enthält noch keine Prüfung der Berechtigung Ihrer konkreten Teilnahmen.
Lesen Sie das Angebot gemeinsam mit den Angaben zum vorgesehenen Abrechnungsverfahren. Wenn Ihr Unternehmen über den regulären Lehrgang hinaus weitere Leistungen bestellt, werden diese mit ihrem Umfang und ihrer Vergütung gesondert vereinbart. Eine mögliche Gebührenübernahme durch den Unfallversicherungsträger ist keine pauschale Finanzierung aller weiteren Auftragspositionen. Klären Sie eine unverständliche Position mit der Schule, bevor Sie dem Angebot zustimmen.
Die Trägervorgaben für die berechtigten Teilnahmen mit der Schule vorbereiten.
Zusätzliche Bestellungen einschließlich ihrer Vergütung ausdrücklich klären.
Eine mögliche Trägerabrechnung betrifft die reguläre Lehrgangsgebühr.
Übernahmebedingungen und Verfahren des Trägers klären.
Die betriebliche Freigabe der Beschäftigten organisieren.
Die betrieblichen Aufwendungen bei der Planung berücksichtigen.
Die DGUV weist darauf hin, dass Aufwendungen wie Entgeltfortzahlung und Fahrkosten der Beschäftigten vom Unternehmen getragen werden. Berücksichtigen Sie solche Positionen, wenn Sie die Schulung organisatorisch vorbereiten. Die mögliche Trägerübernahme der regulären Lehrgangsgebühr ist davon zu unterscheiden. Stimmen Sie intern ab, welche Personen den Lehrgang besuchen und wie ihre Teilnahme ermöglicht wird. So umfasst Ihre Vorbereitung den tatsächlichen Schulungsbesuch und beschränkt sich nicht auf eine Auskunft zur Kursrechnung.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Der Ablauf berücksichtigt außerdem Pausen. Klären Sie die vollständigen Veranstaltungszeiten mit der Schule, damit der Betrieb den Besuch aller Unterrichts- und Übungsanteile ermöglichen kann.
Halten Sie die bisherigen Ausbildungsbelege der vorgesehenen Personen bereit. Anerkannte Vorqualifikationen werden bei der Einordnung berücksichtigt. Mit der Ausbildungsstelle lässt sich anhand dieser Angaben der passende nächste Lehrgang besprechen, bevor eine konkrete Teilnahme gebucht wird.
Sie ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie absolvierte Lehrgänge im Überblick und berücksichtigen Sie den weiteren Schulungsbedarf. Die rechtzeitige Planung hilft, auch die nächste Teilnahme mit den Arbeitsbereichen und der Schule abzustimmen.