Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 83059 Kolbermoor sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,9 km vom Suchpunkt

5,0 km vom Suchpunkt

5,4 km vom Suchpunkt

6,8 km vom Suchpunkt

7,4 km vom Suchpunkt

18,2 km vom Suchpunkt

Kolbermoorer Unternehmen brauchen geeignete Aus- und Fortbildung für die vorgesehenen Ersthelfenden. Dazu kommt eine verständliche Organisation am Arbeitsplatz. Prüfen Sie die fachliche Eignung eines Lehrgangs und regeln Sie anschließend Benennung, Erreichbarkeit und örtliche Informationen als betriebliche Aufgaben.
Kolbermoors Entwicklung ist mit der ehemaligen Baumwollspinnerei verbunden. Heute wird die Schulung betrieblicher Ersthelfer für jeden Betrieb nach seinem eigenen Bedarf organisiert. Die frühere Industriegeschichte sagt weder etwas über Ihren Teilnehmerkreis noch über einen verfügbaren Kurs aus.
Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, wie viele Beschäftigte ausgebildet oder fortgebildet werden sollen. Soll gemeinsam am Standort gelernt werden, beschreiben Sie den vorgesehenen Raum. Ohne passende Bedingungen und Terminbestätigung lässt sich ein Inhouse-Tag nicht fest einplanen.
Für einzelne Personen können öffentliche Kurse in Betracht kommen. Die mögliche direkte Gebührenabrechnung über den Unfallversicherungsträger sollten Sie samt Berechtigung und erforderlichen Nachweisen vorab klären.
Der zuständige Unfallversicherungsträger bestimmt, unter welchen Voraussetzungen reguläre Kursgebühren übernommen werden. Bei Berechtigung kann die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt nach seinem Verfahren abrechnen. Fragen Sie nach nötigen Angaben und prüfen Sie daneben eigene Kosten für zusätzliche Leistungen im Firmenauftrag.
Trägerbedingungen vorbereiten.
Weitere Leistungen ausdrücklich freigeben.
Für Inhouse-Unterricht wird der vorgesehene Raum mit der Schule abgestimmt. Nennen Sie die Teilnehmerzahl und die Bedingungen am Standort. Die Ausbildungsstelle beurteilt die Durchführung und bestätigt die Veranstaltung; geeignete öffentliche Kurse bleiben eine Alternative für Einzelbedarfe.
Ein Abschluss dokumentiert den besuchten Lehrgang. Wer im Unternehmen als Ersthelfer benannt ist und wie diese Personen erreicht werden, muss daneben vermittelt werden. Geben Sie die örtliche Organisation der Hilfe verständlich bekannt. Bleiben Angaben nach Personalwechseln veraltet, reicht auch ein aktueller Kursnachweis einzelner Personen als Orientierung nicht aus. Zuständigkeiten und Informationen werden deshalb im Betrieb weiter gepflegt.
Die Aufgaben ergänzen sich.
Geeigneten Lehrgang auswählen.
Vollständige Teilnahme ermöglichen.
Örtliche Hilfeorganisation vermitteln.
Verwendung
Voraussetzungen einordnen
Verwendung
Stand der Personen ergänzen
Verwendung
In der Regel zwei Jahre berücksichtigen
Nicht jedes Angebot mit Erste Hilfe im Titel beantwortet denselben Qualifikationsbedarf. Prüfen Sie, ob eine geeignete betriebliche Ausbildung oder Fortbildung und eine dafür ermächtigte Ausbildungsstelle vorliegen. Teilen Sie den Bedarf der vorgesehenen Personen mit und berücksichtigen Sie ihre anerkannten Voraussetzungen. Ein zusätzliches thematisches Training kann interessant sein, ersetzt aber nicht allein aufgrund seines Themas die passende reguläre Ersthelfer-Schulung.
Anerkannte vorhandene Qualifikationen können unterschiedlich sein. Klären Sie deshalb den geeigneten Anschluss vor der Anmeldung. Die erstmalige betriebliche Benennung allein bedeutet nicht automatisch fehlende Vorbereitung; bei offenen Fragen helfen Ausbildungsstelle oder Unfallversicherungsträger zur Einordnung.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das sind 405 Minuten Unterricht. Die Voraussetzungen bleiben dennoch unterschiedlich; Pausen kommen für die vollständige zeitliche Planung der Veranstaltung hinzu.
Beschreiben Sie der Schule, was weiter geübt werden soll. Prüfen Sie ihr konkretes Angebot mit Umfang und Bedingungen. Eine solche Ergänzung wird mit ihrer Kostenregelung ausdrücklich vereinbart und nicht allein aus der Zusage des regulären Lehrgangs abgeleitet.