Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 01979 Lauchhammer sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,8 km vom Suchpunkt

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Lauchhammer · Brandenburg
Lauchhammeraner Unternehmen bestimmen den geeigneten Lehrgang anhand der Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Anerkannte Qualifikation wird berücksichtigt. Vor der Bestellung werden Durchführung und Umfang geklärt, ob für einzelne öffentliche Besuche oder für eine eigene Inhouse-Gruppe mit vollständiger persönlicher Teilnahme.

Die vorgesehene Gruppe und ihr Schulungsstand sollten vor einer Terminwahl feststehen. Halten Sie fest, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Die Ausbildungsstelle kann den Auftrag danach einordnen.
Beschreiben Sie die Bedingungen am Standort und nennen Sie die Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Durchführung bestätigen. Für einzelne Beschäftigte können öffentliche Kursangebote betrachtet werden.
Eine direkte Gebührenabrechnung ist bei berechtigter betrieblicher Teilnahme nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers möglich. Fragen Sie nach seinen verlangten Nachweisen und lassen Sie mögliche zusätzliche Leistungen im Angebot der Schule getrennt benennen.
Eine neue Benennung allein bedeutet nicht erste Ausbildung.
Einschlägige anerkannte Qualifikation nennen.
Schule oder Träger zur Einordnung einbeziehen.
Geeigneten betrieblichen Lehrgang wählen.
Ihre BG oder Unfallkasse nennt die Berechtigung und benötigten Angaben der geplanten Teilnahme. Nach dem Trägerverfahren übernimmt die ermächtigte Schule die direkte Abrechnung berechtigter regulärer Gebühren. Zusätzliche ausdrücklich gewünschte Leistungen werden daneben mit eigener Vereinbarung und nachvollziehbaren eigenen Kosten bestellt.
Übernahmebedingungen und Unterlagen vorbereiten.
Eigenen Betrag und konkreten Umfang klären.
Reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Schulungen finden in Präsenz statt; reine Onlinevermittlung ersetzt die praktischen Aufgaben nicht. Stimmen Sie intern ab, wie die gewöhnlichen Tätigkeiten während des Besuchs abgedeckt werden. Die Gruppe soll die Anleitung mitverfolgen, selbst mitmachen und Fragen stellen können. Bei Inhouse beurteilt die Schule den vorgeschlagenen Raum mit Einrichtung und nutzbarer Fläche für die Personenzahl. Bereiten Sie die vereinbarten Bedingungen für den tatsächlichen Tag vor.
Zur regulären Schulungsleistung gehört auch die Bereitstellung von Lehrgangsräumen. Der Standardumfang berücksichtigt Räume unabhängig davon, ob sie der Ausbildungsstelle gehören, angemietet oder vom Unternehmen kostenlos bereitgestellt werden. Das ist von einer ausdrücklich gewünschten abweichenden Durchführung mit tatsächlichen Mehrkosten zu unterscheiden. Fragen Sie bei unklaren Angebotspositionen nach dem konkreten Zusammenhang. Ein zusätzlicher Kostenauftrag wird gesondert vereinbart, statt allein aus dem allgemeinen Wort Inhouse abgeleitet zu werden.
Regeln Sie die Benennung im Unternehmen und geben Sie der Belegschaft Informationen zur Erreichbarkeit. Diese Orientierung ergänzt die Qualifikation aus der Schulung. Bei Veränderungen der Zuständigkeit werden die Angaben angepasst, damit sie zur tatsächlichen Hilfeorganisation am Arbeitsplatz passen.
| Stand | Weiterplanung |
|---|---|
| Absolviert | Tatsächlichen Abschluss ergänzen |
| Verhindert | Geeignete Teilnahme bleibt offen |
| Fortbildung | In der Regel alle zwei Jahre einplanen |
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär je neun Einheiten mit jeweils 45 Minuten. Das ergibt 405 Minuten Unterricht. Die Pausen kommen zum Aufenthalt hinzu; verwenden Sie für die persönliche Verfügbarkeit deshalb die gesamten bestätigten Veranstaltungszeiten.
Stellen Sie die bestätigten Angaben des gebuchten Lehrgangs und die Teilnahmehinweise bereit. Die tatsächliche Unterrichtsadresse gehört ebenso dazu wie die vollständigen Zeiten. Persönliche Fragen klärt die Person mit der Schule; die nötigen Wege werden im betrieblichen Ablauf berücksichtigt.
Erläutern Sie der Schule den zusätzlichen Lernwunsch und lesen Sie deren ergänzendes Angebot. Der Betrieb entscheidet über Umfang und eigene Kosten ausdrücklich. Die weitere Leistung bleibt dadurch als eigener Auftrag neben der regulären Schulung nachvollziehbar beschrieben.
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