Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06679 Hohenmölsen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,8 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

11,9 km vom Suchpunkt

13,6 km vom Suchpunkt

17,0 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

Die Teilnahmebescheinigung setzt einen regelmäßig besuchten Lehrgang und die fachliche Beurteilung der Lehrkraft voraus. Für die Schulung braucht es geeignete Unterrichtsbedingungen. Ihr Hohenmölsener Betrieb berücksichtigt persönliche Qualifizierung und Lernort auch bei einem ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Lehrgang.
Die betriebliche Organisation beginnt mit den Menschen, die geschult werden sollen. Tragen Sie zusammen, wer erstmals eine Ausbildung braucht und bei wem eine Fortbildung ansteht. Ein gemeinsamer Termin muss für die jeweils benötigte Schulungsart passen.
Bei einer Inhouse-Anfrage kommt der Unterrichtsort hinzu. Nennen Sie den vorgesehenen Raum in Hohenmölsen und beschreiben Sie die Gruppe. Die Ausbildungsstelle entscheidet anhand dieser Angaben, ob und wie eine Veranstaltung dort möglich ist. Einzelne Beschäftigte können auch einen öffentlichen Kurs besuchen.
Für berechtigte betriebliche Teilnahmen kann eine direkte Kursgebührenabrechnung genutzt werden. Maßgeblich ist das Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Klären Sie die erforderlichen Unterlagen und fragen Sie beim Anbieter nach Leistungen, die gesondert berechnet werden.
| Angabe | Einordnung |
|---|---|
| Regelmäßiger Besuch | Voraussetzung der Bescheinigung |
| Fachliche Beurteilung | Voraussetzung der Bescheinigung |
| Unterrichtsraum | Bedingungen für Theorie und praktische Arbeit |

Für betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Der Lehrgang trainiert vorhandene Kompetenzen und ist von der regulären Grundausbildung getrennt.
Für die betriebliche Einordnung.
Den regelmäßig besuchten Lehrgang berücksichtigen.
Die Voraussetzung der Lehrkraft kennen.
Bedingungen für Erklärungen und praktische Aufgaben berücksichtigen.
Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen gehören nach den DGUV-Hinweisen zur regulären Lehrgangsleistung. Für eine Übernahme berechtigter Kursgebühren gelten die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Eigene Arbeitgeberaufwendungen für Arbeitsentgelt und Fahrtkosten bestehen daneben.
Die regulären Teilnehmerunterlagen berücksichtigen.
Arbeitsentgelt und Fahrten einbeziehen.
Der Unterrichtsraum benötigt nach dem DGUV-Grundsatz mindestens fünfzig Quadratmeter Fläche. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt die Möglichkeit zu theoretischem Unterricht, praktischen Demonstrationen und Übungen mit zwanzig Personen. Ausreichendes Licht, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten gehören dazu. Die Anforderungen betreffen damit unterschiedliche Nutzungen während des Lehrgangs. Ein Raum muss sowohl Erklärungen als auch praktische Lernaufgaben ermöglichen und wird für die vorgesehene Veranstaltung mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Nach dem DGUV-Grundsatz wird die Bescheinigung bei regelmäßigem Lehrgangsbesuch ausgestellt, wenn die Lehrkraft vom Besitz der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten überzeugt ist. Entscheidend ist damit die tatsächliche persönliche Teilnahme an der Schulung. Der Unterricht verbindet Kenntnisse mit praktischen Aufgaben. Eine rein online vermittelte Information entspricht dem regulären betrieblichen Rahmen nicht. Für den Nachweis werden die vorgesehenen Voraussetzungen der Ausbildung beziehungsweise Fortbildung zugrunde gelegt.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Der reguläre Rahmen wird auch bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Veranstaltung im Unternehmen berücksichtigt.
Üblich sind zehn bis fünfzehn Teilnehmende. Mehr als zwanzig sind auch mit Ausbildungshelfer nicht zulässig. Bei von Anfang an vorgesehenen sechzehn bis zwanzig empfiehlt die DGUV Unterstützung für Übungen und Gruppenarbeiten.
Eine bestimmte verbindliche Form ist für die Ersthelferbestellung nicht vorgeschrieben. Die DGUV empfiehlt eine schriftliche Festlegung durch den Arbeitgeber. Dieser überträgt die betriebliche Aufgabe; die Schulung ist ein eigener Qualifizierungsschritt.
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