Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 03116 Drebkau/Drjowk sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Drebkau/Drjowk · Brandenburg
Ein Drebkauer Unternehmen braucht geeignete Qualifikation und ausreichend verfügbare Ersthelfer. Nach erfolgreicher Schulung beschreibt die DGUV die Benennung durch den Unternehmer. Die erforderliche Zahl wird daneben nach den einschlägigen Vorgaben und anwesenden Versicherten eingeordnet. Ein Lehrgangsnachweis allein beantwortet deshalb noch nicht sämtliche Fragen zur betrieblichen Funktion und Verfügbarkeit.

Ein Drebkauer Unternehmen wünscht neben einer Ersthelfer-Ausbildung besondere Übungen zu einem betrieblichen Anlass. Beschreiben Sie diesen Wunsch der Schule, bevor Sie buchen. Sie muss beurteilen, was innerhalb des vorgesehenen Lehrgangs möglich ist und ob ein gesondertes Angebot sinnvoll wäre.
Bei einer Inhouse-Anfrage sollten zusätzliche Themen ebenso ausdrücklich vereinbart werden. Weder der Veranstaltungsort im Betrieb noch eine interne Wunschliste bestimmen allein Inhalt und Nachweis der Schulung. Halten Sie deshalb fest, ob eine reguläre Ausbildung, eine Fortbildung oder eine weitere vereinbarte Leistung beauftragt wird.
| Grundlage | Frage |
|---|---|
| Persönliche Voraussetzungen | Welche Schulung passt? |
| Mindestzahl und Anwesenheit | Welche Verfügbarkeit ist erforderlich? |
| Benennung | Wer übernimmt die Funktion? |
Die DGUV verweist für betriebliche Ausbildung und Fortbildung auf speziell ermächtigte Stellen und verlinkt deren Liste. Der Eintrag bestätigt keinen freien Termin. Eine konkrete geeignete Veranstaltung wird für die vorgesehenen Personen tatsächlich angefragt und vereinbart.
Die Bescheinigung über einen erfolgreichen Ersthelferlehrgang und die Funktion im Betrieb sind verschiedene Schritte. Die DGUV beschreibt anschließend die Benennung durch den Unternehmer. Beschäftigte brauchen Kenntnis der zuständigen Personen und örtlichen Einrichtungen. Die allgemeine Qualifizierung wird deshalb mit der eigenen betrieblichen Organisation verbunden. Ein Kursbesuch vermittelt Fähigkeiten, erklärt aber noch nicht von selbst, welche Zuständigkeiten am tatsächlichen Arbeitsplatz bestehen und wie diese intern bekannt gemacht werden.
Für gewöhnliche Betriebe nennt die DGUV bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten einen Ersthelfer. Oberhalb von zwanzig gelten fünf Prozent für Verwaltung und Handel, zehn Prozent für sonstige Betriebe. Besondere Einrichtungen haben eigene Regeln. Prüfen Sie den einschlägigen Rahmen und die geeigneten vorhandenen Qualifikationen. Die Zahl gewünschter Schulungsplätze ersetzt diese Einordnung nicht; der tatsächlich nötige Personalbedarf wird zusätzlich zur persönlichen Lehrgangswahl berücksichtigt.
Erfragen Sie mit der Ausbildungsstelle die benötigten Unternehmensunterlagen nach den Vorgaben Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse vor der Anmeldung.
Das eigene Trägerverfahren berücksichtigen.
Zusätzliche Vereinbarungen getrennt prüfen.
Drei Grundlagen machen die Auswahl nachvollziehbar.
Geeignete vorhandene Schulungen berücksichtigen.
Die einschlägigen Mindestzahlen prüfen.
Die Funktion im Unternehmen klären.

Neun Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten bilden den regulären Umfang. Pausen kommen zusätzlich hinzu. Der Betriebsstandort verkürzt diesen Rahmen nicht; für die vorgesehenen praktischen Aufgaben benötigen die Beschäftigten Gelegenheit zur eigenen angeleiteten Mitarbeit im vereinbarten Lehrgang.
Geeignete bereits absolvierte Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen werden bei der Auswahl berücksichtigt. Die neue Aufgabe allein entscheidet diese Frage nicht. Für Zweifelsfälle nennt die DGUV auch Ausbildung statt Fortbildung; die tatsächlichen Voraussetzungen bestimmen den passenden persönlichen Lehrgangsbedarf.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben nach DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Sie sind von einer möglichen Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Beziehen Sie sie neben den konkret vereinbarten Leistungen und den Bedingungen Ihres zuständigen Trägers in die interne Kostenplanung ein.
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