Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 60311 Frankfurt am Main sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Für eine Frankfurter Ersthelferschulung klären Sie zuerst Ausbildung oder Fortbildung und den Einsatzort der Beschäftigten. Einzelne öffentliche Plätze und ein Inhouse-Lehrgang sind mögliche Wege. Eine gemeinsame Schulung im Betrieb setzt geeignete Räume, einen bestätigten Auftrag und Zeit für die vollständige Teilnahme voraus.
Eine Ersthelferschulung ist auch eine Abstimmung zwischen Personalplanung und Arbeitsalltag. In einem Frankfurter Unternehmen können nicht unbedingt alle gewünschten Beschäftigten am selben Tag fehlen. Sammeln Sie daher zuerst den Bedarf und mögliche Zeitfenster, bevor Sie Angebote für eine Gruppe vergleichen.
Einzelne öffentliche Plätze und ein Inhouse-Kurs sind unterschiedliche organisatorische Möglichkeiten. Bei Unterricht im Betrieb muss der Anbieter den Raum und die Gruppengröße abstimmen. Die direkte Abrechnung der Kursgebühr betrifft berechtigte betriebliche Teilnahmen und folgt dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Zusätzliche Leistungen gehören gesondert ins Angebot.

Nicht alle Beschäftigten haben denselben Wissensstand oder dieselben Aufgaben erlebt. Im Kurs können sie bei praktischen Übungen voneinander lernen, ohne dass eine erfahrenere Person die Anleitung der Lehrkraft übernimmt. Der bestätigte Lehrgang bleibt der gemeinsame fachliche Rahmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berechtigte Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen werden zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und zuständigem Unfallversicherungsträger abgerechnet. Das Verfahren bestimmt der jeweilige Träger. Lassen Sie sich vor der Buchung erklären, welche betrieblichen Angaben und Bestätigungen erforderlich sind. Zusatzleistungen benötigen eine eigene Kostenregelung.
Träger, angemeldete Personen und erforderliche Formulare rechtzeitig zusammenführen.
Reguläre Kursgebühr und gesonderte Leistungen wie zusätzliche Organisation oder Anfahrt eindeutig zuordnen.
Ein allgemeiner Ersthelferlehrgang vermittelt grundlegende Hilfeleistung. Für eine Inhouse-Anfrage können Sie typische Tätigkeiten und vorhandene organisatorische Fragen nennen: Wie ist ein Arbeitsbereich bezeichnet, welche Informationen braucht die Kursleitung und welcher Platz steht für Übungen zur Verfügung? Die fachliche Gestaltung übernimmt die Ausbildungsstelle.
Der eigene Besprechungsraum ist nicht automatisch ein geeigneter Übungsraum. Unterricht, freie Bewegungsfläche und ungestörte Teilnahme müssen zusammenpassen. Lassen Sie die räumlichen Bedingungen vor der Zusage prüfen und sorgen Sie dafür, dass die Gruppe während des Lehrgangs vom Tagesgeschäft entlastet ist.
Drei Entscheidungen gehören vor die verbindliche Anmeldung.
Für die neue Ersthelferaufgabe ist eine geeignete anerkannte Qualifikation erforderlich. Klären Sie anhand der Vorbildung, ob die reguläre Grundausbildung gebraucht wird.
Für vorhandene Ersthelfende ist die regelmäßige Fortbildung einzuplanen. Prüfen Sie dafür die dokumentierte letzte Teilnahme.
Inhouse bezeichnet den Unterrichtsort. Es ersetzt weder die Auswahl der Kursart noch die erforderliche fachliche Qualifikation.
| Situation | Möglicher Weg | Vorher zu klären |
|---|---|---|
| Eine Person braucht einen Kurs | Öffentlichen Termin auswählen | Passende Kursart und Freistellung |
| Eine Gruppe soll gemeinsam lernen | Inhouse-Angebot anfragen | Raum, Gruppengröße und bestätigter Termin |
| Mehrere Einsatzorte sind betroffen | Teilnahmen auf passende Termine verteilen | Vertretung und tatsächliche betriebliche Verfügbarkeit |
Hat Ihr Unternehmen Arbeitsplätze in verschiedenen Frankfurter Stadtteilen, sollte die Planung die tatsächlichen Einsatzorte abbilden. Eine gemeinsame Liste nur nach Wohnorten kann die betriebliche Aufgabe verfehlen. Halten Sie fest, wo die vorgesehenen Ersthelfenden arbeiten und welche Vertretung während ihrer Schulung benötigt wird.
Eine Gruppe aus Gallus, Niederrad oder dem Ostend kann gemeinsam lernen, wenn der Kurs und die Arbeitsorganisation dazu passen. Daraus ergibt sich jedoch keine pauschale Empfehlung für einen bestimmten Veranstaltungsort. Entscheidend bleiben die vereinbarte Lerngruppe und die anschließende Verfügbarkeit im Betrieb.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel im Abstand von zwei Jahren fortgebildet. Führen Sie die bisherigen Teilnahmen nachvollziehbar und buchen Sie rechtzeitig den geeigneten Lehrgang. Bei einer längeren Unterbrechung klären Sie das weitere Vorgehen mit der Ausbildungsstelle.
Nein, die tatsächliche Durchführung hängt vom Anbieter und dem vereinbarten Rahmen ab. Nennen Sie die Personenzahl und lassen Sie sich Bedingungen sowie Gesamtkosten anbieten. Einzelne öffentliche Plätze können eine passende organisatorische Alternative sein.
Für die Ersthelferaufgabe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ist der entsprechende Lehrgang zu wählen. Benennen Sie bei der Anfrage die Tätigkeit der Beschäftigten. Ein privater Elternkurs ist nicht automatisch der geeignete berufliche Qualifikationsnachweis.
Vergleichen Sie erreichbare Schulen von Ihrem Wohnviertel aus. Den genauen Veranstaltungsort erfahren Sie beim jeweiligen Anbieter.
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