Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 58762 Altena sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,5 km vom Suchpunkt

7,6 km vom Suchpunkt

8,4 km vom Suchpunkt

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9,2 km vom Suchpunkt

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Für die betriebliche Ersthelferplanung kann ein bereits besuchter Führerscheinkurs relevant sein, wenn die dafür geltenden Bedingungen erfüllt sind. Ihr Altenaer Unternehmen prüft den vorhandenen Beleg und plant die weitere Qualifizierung passend zum Ausbildungsstand. Eine solche Einordnung ist von der späteren regelmäßigen Fortbildung zu unterscheiden.
Ein betrieblicher Ersthelferauftrag beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Welche Bescheinigungen liegen vor, welche Beschäftigten sollen neu hinzukommen? Ihr Altenaer Unternehmen kann diese Informationen mit der Ausbildungsstelle durchgehen und Ausbildung oder Fortbildung gezielt anfragen.
Die nächste Frage betrifft die Organisation. Einzelne Mitarbeiter lassen sich für offene Lehrgänge anmelden; für eine gemeinsame Gruppe können Sie Inhouse-Unterricht besprechen. Dabei entscheidet die Schule mit Ihnen, ob die angebotenen Räume geeignet sind. Eine verbindliche Vereinbarung hält die Durchführung fest.
Der zuständige Unfallversicherungsträger bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Gebühren übernommen werden. Stimmen Sie das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen für direkte Abrechnung mit einer ermächtigten Schule vorher ab. Die Teilnahme selbst braucht eine vollständige Freistellung von anderen Aufgaben.
Die Angaben helfen bei der Einordnung der Qualifikation.
Den Zeitpunkt des absolvierten Lehrgangs kennen.
Die durchführende Stelle im Beleg nachvollziehen.
Den nächsten geeigneten Lehrgang rechtzeitig planen.
Die Einordnung eines vorhandenen Belegs beantwortet noch nicht die Finanzierung eines neuen Lehrgangs. Fragen Sie die zuständige BG oder Unfallkasse nach den Übernahmebedingungen für die geplanten Teilnahmen und nach dem Verfahren. Die ermächtigte Schule kann unter diesen Voraussetzungen direkt abrechnen. Weitere bestellte Leistungen werden mit Umfang und Vergütung ausdrücklich vereinbart und sind aus einer möglichen Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr nicht automatisch finanziert.
Berechtigung und Trägerverfahren für die neue Buchung klären.
Zusätzliche Leistungen einschließlich ihrer Bezahlung gesondert vereinbaren.
Ein Führerscheinkurs darf nach der DGUV für die Bestellung als betriebliche Ersthelfende höchstens zwei Jahre zurückliegen und muss von einer ermächtigten Ausbildungsstelle stammen. Die andere Zeitangabe betrifft die laufende Qualifizierung: Betriebliche Ersthelfende besuchen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung. Bei der Personalplanung haben die Angaben also verschiedene Aufgaben. Zuerst wird die Grundlage für die Übernahme der betrieblichen Funktion eingeordnet; anschließend bleibt die regelmäßige Fortbildung Bestandteil der weiteren Einsatzplanung.
Mit dem geklärten Ausbildungsstand kann die Schule geeignete Teilnahmen mit Ihnen besprechen. Für eine eigene Inhouse-Gruppe werden Personenzahl und vorgeschlagener Ort abgestimmt. Öffentliche Lehrgänge können ebenfalls zum Bedarf passen. Der Betrieb organisiert die Freigaben für den gesamten Ablauf und die Übernahme laufender Aufgaben währenddessen.
Bedeutung
Bedingung für die betriebliche Einordnung prüfen
Bedeutung
Voraussetzung des betreffenden bisherigen Lehrgangs
Bedeutung
Weiteren betrieblichen Lernbedarf berücksichtigen
Betriebliche Ersthelfende sollen in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen. Deren Ziel ist, vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten zu sichern und Situationen weiter zu trainieren. Nehmen Sie den weiteren Bedarf in die betriebliche Planung auf. Die passende Veranstaltung wird mit der Ausbildungsstelle vereinbart, öffentlich oder als abgestimmte Inhouse-Schulung. Die vorgesehenen Personen brauchen die vollständige Zeit für Unterricht und Übungen, damit der weitere Lernbesuch tatsächlich ermöglicht wird.

Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Der Veranstaltungsablauf enthält zusätzlich Pausen. Stimmen Sie die gesamten Zeiten mit der Schule ab, damit die Beschäftigten an allen Unterrichts- und Übungsanteilen des vereinbarten Lehrgangs teilnehmen können.
Die betriebliche Zuordnung wird vom Unternehmer vorgenommen. Eine Teilnahmebescheinigung allein benennt niemanden für die Aufgabe im Unternehmen. Informieren Sie die Beschäftigten darüber, welche Personen als Ersthelfende vorgesehen sind und wie Hilfe am Arbeitsort erreicht wird.
Der Standardlehrgang wird von der DGUV für eine Schulung mit höchstens zwanzig Personen beschrieben. Nennen Sie bei der Anfrage die geplante Personenzahl und besprechen Sie mit der Schule, wie für Ihren konkreten Bedarf geeignete Veranstaltungen organisiert werden können.