Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34431 Marsberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
20,3 km vom Suchpunkt

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22,2 km vom Suchpunkt

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Stellen Sie für die vorgesehene Schulung eine verbindliche Gruppe zusammen und klären Sie den passenden Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert geeignete Lehrgänge. Für Ihren Marsberger Betrieb kann Inhouse-Unterricht vereinbart werden; für einzelne Beschäftigte lassen sich öffentliche Plätze anfragen.
Mehrere Abteilungen melden Interesse an einer Ersthelfer-Schulung, aber noch nicht alle Personen haben zugesagt. Geben Sie der Ausbildungsstelle für den Marsberger Betrieb keinen bloßen Schätzwert als endgültige Gruppe weiter. Klären Sie die tatsächlichen Beschäftigten und ihren Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf.
Fragen Sie die Schule, wann sie den verbindlichen Stand benötigt. Ein Inhouse-Termin wird individuell vereinbart; geeignete öffentliche Plätze werden konkret gebucht. Spätere Änderungen sollten über denselben Kontakt laufen. Die klare Unterscheidung zwischen Interessenabfrage und Anmeldung verhindert, dass unverbindliche interne Zahlen als feste Buchung verstanden werden.
Für die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren gelten die Voraussetzungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Besprechen Sie die erforderlichen Unternehmensangaben für die ermächtigte Schule. Eigene Aufwendungen, etwa für Entgeltfortzahlung und Wege, berücksichtigt der Betrieb. Gewünschte besondere Leistungen werden gesondert vereinbart; zusätzliche Gebühren setzen tatsächlich entstehende Mehrkosten voraus.
Die Vorgaben des eigenen Unfallversicherungsträgers klären.
Den bestätigten Umfang der Schulung festhalten.
Die Schule stimmt den Inhouse-Lehrgang mit Ihrem Betrieb ab.
Den bestätigten Stand der vorgesehenen Personen übermitteln.
Geeignete Räume und den Zugang zum Unterricht vereinbaren.
Die Teilnahme der Beschäftigten am vollständigen Ablauf ermöglichen.
Klären Sie vor einer Zusage, wie die vorgesehenen Beschäftigten angemeldet werden und welche Bedingungen für die Buchung gelten. Wenn eine Person absagen muss, braucht die Schule diese Information rechtzeitig. Nach den DGUV-Informationen werden Lehrgangsgebühren nur für tatsächlich anwesende Teilnehmende übernommen; daneben können vertragliche Stornobedingungen bestehen. Berücksichtigen Sie beides in der betrieblichen Organisation und benennen Sie einen Kontakt, der Rückmeldungen zum Kurs entgegennimmt.
Orientierung
Passende Ausbildung oder Fortbildung je Person klären
Orientierung
Verbindliche Veranstaltungsinformationen weitergeben
Orientierung
Fragen zum Ablauf mit der Ausbildungsstelle besprechen
Wer bereits als betrieblicher Ersthelfer qualifiziert ist, braucht in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung. Sie bietet Gelegenheit, Kenntnisse wieder aufzugreifen und die praktische Sicherheit beim Lernen weiterzuentwickeln. Halten Sie die absolvierten Lehrgänge in der betrieblichen Übersicht fest, damit die nächste Schulung rechtzeitig geplant werden kann.
Zum Ausbildungsstoff gehört auch der Umgang mit den üblichen Materialien aus einem Verbandkasten. Die Lehrkraft vermittelt die Kenntnisse im Zusammenhang mit den praktischen Aufgaben des Kurses. Beschäftigte können so Fragen zu Material und Anwendung im angeleiteten Unterricht klären. Der Betrieb kann diesen Lernanlass bei der Vorbereitung aufgreifen und die vorgesehenen Personen darauf hinweisen, eigene Verständnisfragen mitzubringen. Konkrete medizinische Maßnahmen werden dabei unter fachlicher Anleitung gelernt.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten zu je 45 Minuten. Dazu sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Verwenden Sie die konkreten Veranstaltungszeiten für die betriebliche Planung. Ein Inhouse-Termin benötigt ebenso Zeit für den gesamten Unterricht wie ein öffentlicher Kurs.
Nein. Für die betriebliche Ausbildung und Fortbildung ist Präsenzunterricht erforderlich, um praktische Handlungskompetenz zu vermitteln. Eine reine Online-Wissensvermittlung erfüllt diese Anforderungen nicht. Berücksichtigen Sie die persönliche Teilnahme bei der Auswahl des Lehrgangs und bei der Freistellung der Beschäftigten.
Betriebsärztin oder Betriebsarzt können den Betrieb beraten, die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt ebenfalls. Bei konkreten Fragen hilft auch der Präventionsdienst des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Beziehen Sie diese Unterstützung ein, wenn die Organisation an die Bedingungen Ihres Unternehmens angepasst werden soll.