Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97346 Iphofen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,2 km vom Suchpunkt

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Iphofen · Bayern
Ein Lehrgang für betriebliche Ersthelfer in Iphofen soll zum vorhandenen Ausbildungsstand der Beschäftigten passen. Ausbildung und Fortbildung sind dafür getrennt zu betrachten. Ein vereinbarter Inhouse-Kurs kann die gemeinsame Organisation unterstützen; Raum, Zeit und Abrechnung müssen für den konkreten Auftrag geklärt sein.

Einige Mitarbeiter sind möglicherweise schon geschult, andere werden neu für eine Ersthelferaufgabe vorgesehen. Stellen Sie die vorhandenen Bescheinigungen im Iphöfer Betrieb zusammen. Die Ausbildungsstelle kann damit Ausbildung und Fortbildung passend besprechen.
Für einen Inhouse-Auftrag nennen Sie Teilnehmerzahl und räumliche Möglichkeiten. Fragen Sie nach den Anforderungen zur Vorbereitung und lassen Sie die Durchführung ausdrücklich vereinbaren. Einzelne offene Lehrgänge können ebenfalls passen. Die Beschäftigten brauchen in jedem Fall den Unterrichtszeitraum frei von anderen Aufgaben. Eine verantwortliche Person kann die bestätigten Kursinformationen gesammelt weitergeben, Rückfragen klären und nach der Teilnahme die neuen Nachweise in die betriebliche Übersicht aufnehmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt die Voraussetzungen für übernahmefähige Lehrgangsgebühren. Ein Unternehmen sollte diese Bedingungen vor einer verbindlichen Kostenannahme kennen.
Prüfen, für welche Beschäftigten der Träger Gebühren übernimmt.
Mit der ermächtigten Ausbildungsstelle das passende Verfahren und den vereinbarten Umfang besprechen.
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Nachweise gesichtet | Schulungsbedarf lässt sich besprechen |
| Teilnahme ermöglicht | Termin kann verbindlich vorbereitet werden |
| Raum abgestimmt | Inhouse-Durchführung kann vereinbart werden |
Eine neue Ersthelferaufgabe bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Person noch keine geeignete Ausbildung hat. Vorhandene anerkannte Qualifikationen sind bei der Einordnung zu berücksichtigen. Prüfen Sie daher die Nachweise und nicht nur die bisherige betriebliche Funktion. Für bereits geschulte Ersthelfer ist die regelmäßige Fortbildung relevant, in der Regel im Abstand von zwei Jahren. Eine gemeinsame Beschäftigtenliste kann deshalb mehrere unterschiedliche Bedarfe enthalten, auch wenn alle demselben Iphöfer Unternehmen angehören.
Die Fortbildung gibt bereits geschulten Ersthelfern Gelegenheit, Wissen und Handeln erneut aufzugreifen.
Ein Inhouse-Kurs schafft einen gemeinsamen organisatorischen Rahmen, sofern die Ausbildungsstelle diese Durchführung mit dem Betrieb vereinbart. Die Beschäftigten brauchen währenddessen Zeit für den Unterricht und die praktischen Aufgaben. Eine nebenher fortgesetzte Betreuung laufender Arbeiten passt nicht zu einer verlässlich eingeplanten Teilnahme. Prüfen Sie deshalb die verfügbare Gruppe und die betriebliche Vertretung zusammen. Wenn nur einzelne Personen einen Lehrgang benötigen, können passende offene Veranstaltungen eine sinnvolle Ergänzung der Planung sein.
Für eine betriebliche Schulung werden mehrere Fragen getrennt beantwortet.
Vorliegende Qualifikationen in die Zuordnung einbeziehen.
Den tatsächlich benötigten Kurs auswählen.
Unterricht für die Teilnehmenden vollständig ermöglichen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Trotz des gleichen zeitlichen Umfangs erfüllen sie unterschiedliche Aufgaben. Wählen Sie deshalb nicht allein nach der Dauer, sondern nach der für die betreffende Person passenden Lehrgangsart.
Die reguläre betriebliche Qualifizierung verbindet Unterricht mit praktischen Übungen. Das bloße Lesen zugesandter Materialien ist damit nicht gleichzusetzen. Planen Sie eine passende Schulung, bei der die Beschäftigten an den vorgesehenen Lernaufgaben teilnehmen können.
Der Kursnachweis belegt die Schulung der Person. Zuständigkeiten, innerbetriebliche Hilfewege und die Organisation des Ersthelfereinsatzes muss das Unternehmen zusätzlich regeln. Die neue Bescheinigung sollte deshalb in die betriebliche Planung eingehen, ohne diese zu ersetzen.