Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 98743 Gräfenthal sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
15,5 km vom Suchpunkt

19,7 km vom Suchpunkt

21,6 km vom Suchpunkt

22,2 km vom Suchpunkt

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30,4 km vom Suchpunkt

Gräfenthal · Thüringen
Für eine eigene Gruppe aus Gräfenthal muss die Durchführung ausdrücklich mit der Ausbildungsstelle vereinbart werden. Die Personen können unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen; geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Eine neue Ersthelferaufgabe bedeutet keine automatische erneute Grundausbildung. Klären Sie den benötigten Lehrgang und die Bedingungen einer möglichen Schulung am Standort anhand der tatsächlichen Anfrage.

Bei einem Betrieb in Gräfenthal kann die Anfahrt der Teilnehmenden den Schulungstag wesentlich mitbestimmen. Für mehrere Beschäftigte lohnt deshalb eine Anfrage, ob die Schule einen Inhouse-Termin am Betriebsstandort durchführen kann.
Beschreiben Sie den Raum und die geplante Gruppe, bevor Sie einen Tag festlegen. Bei einzelnen Beschäftigten kann die Teilnahme an einem offenen Lehrgang einfacher sein. Klären Sie mit der Schule den Unterschied zwischen Ausbildung und Fortbildung sowie die Unterlagen zur Kostenübernahme. Die direkte Abrechnung mit dem Unfallversicherungsträger kommt bei einem berechtigten betrieblichen Lehrgang durch eine ermächtigte Ausbildungsstelle infrage.
Die tatsächliche Durchführung wird mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Die vorgesehene Unterrichtsanschrift eindeutig angeben.
Nutzung und Einrichtung für die Beurteilung beschreiben.
Vorhandene Nachweise und den benötigten Lehrgang mitteilen.
Reguläre betriebliche Lehrgänge geben Raum für Übungen in Präsenz.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Klärung
Bedingungen für den Unterricht
Klärung
Reguläre Lehrgangsleistungen
Klärung
Konkrete Leistung und tatsächlicher Mehraufwand
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erkundigen Sie sich bei der ermächtigten Ausbildungsstelle nach den Anforderungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Eine direkte Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren setzt die jeweiligen Voraussetzungen voraus; gegebenenfalls erforderliche vorherige Anträge werden vor der Anmeldung geklärt.
Zuständigkeit und konkrete Teilnahme prüfen.
Die nach dem Verfahren verlangten Arbeitgeberangaben liefern.
Eine reine Online-Schulung oder das alleinige Bearbeiten zugesandter Unterlagen ersetzt die reguläre betriebliche Ersthelferqualifizierung nicht. Sie sieht Unterricht und praktische Übungen in Präsenz vor. Der Besuch muss den vorgesehenen Personen tatsächlich ermöglicht werden. Die interne Weitergabe von Merkblättern ist daher kein Ersatz für den vereinbarten Lehrgang. Fragen zu ungewohnten Hilfeleistungen können während des Unterrichts mit der Lehrkraft geklärt und beim eigenen Üben aufgegriffen werden.
Die Bereitstellung geeigneter Lehrgangsräume zählt nach DGUV zum Standardumfang. Dabei ist unerheblich, ob Räume der Ausbildungsstelle gehören, angemietet oder vom Betrieb kostenlos bereitgestellt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch außerhalb ihrer Räume zu unterrichten, kann bei tatsächlichen Mehrkosten eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erfordern. Eine bestimmte Zusatzgebühr allein aus der Bezeichnung Inhouse folgt daraus nicht. Klären Sie daher die konkrete Leistung, die zusätzlich beauftragt werden soll.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. In Zweifelsfällen lässt die DGUV auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung zu; die konkrete Kurswahl folgt dem tatsächlichen Qualifikationsbedarf.
Nach den DGUV-Hinweisen sind dies Aufwendungen des Arbeitgebers. Sie werden von berechtigten Lehrgangsgebühren unterschieden. Eine mögliche direkte Abrechnung der Schulungsgebühr über die Ausbildungsstelle bedeutet deshalb nicht, dass sämtliche eigenen betrieblichen Aufwendungen durch den Träger gedeckt werden.
Die berechtigten Lehrgangsgebühren werden zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger abgerechnet. Eine direkte Abrechnung zwischen Mitgliedsunternehmen und Träger ist dafür nicht vorgesehen. Prüfen Sie deshalb den zuständigen Verfahrensweg, bevor eine eigene Zahlung als sicher nachträglich erstattungsfähig eingeplant wird.