Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 48477 Hörstel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,9 km vom Suchpunkt

9,2 km vom Suchpunkt

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22,1 km vom Suchpunkt

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Hörstel · Nordrhein-Westfalen
Betriebliche Ersthelfende besuchen eine geeignete Ausbildung oder Fortbildung bei einer ermächtigten Stelle. Fragen Sie für Ihren Betrieb in Hörstel mit der tatsächlichen Gruppe und dem fachlichen Bedarf an. Danach werden passende öffentliche Lehrgänge oder ein eigener Inhouse-Termin mit seinen konkreten Bedingungen vereinbart und organisatorisch vorbereitet.

Der Betrieb bietet einen Raum für den Gruppentag an, doch seine tatsächliche Möblierung ist noch nicht besprochen. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle die nutzbaren Bedingungen am Hörsteler Standort. Fragen Sie, welche Fläche für praktische Übungen frei bleiben muss und was vor Unterrichtsbeginn vorbereitet werden soll.
Ein Inhouse-Termin wird individuell für konkrete Voraussetzungen vereinbart. Klären Sie intern, wer die Vorbereitung übernimmt und den Raum während des vollständigen Lehrgangs freihält. Änderungen sollten vorab an die Schule gehen. Ein frei eingetragener Raum im Kalender ist eine gute Ausgangslage, ersetzt aber nicht die Abstimmung seiner tatsächlichen Eignung.
Auch bei berechtigter Gebührenübernahme hat das Unternehmen eigene Kosten der Teilnahme. Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten bleiben nach den DGUV-Informationen beim Arbeitgeber. Außerdem können für eine nicht wahrgenommene Buchung vertragliche Absagebedingungen der Schule gelten; der Unfallversicherungsträger übernimmt Gebühren für tatsächlich geschulte berechtigte Personen. Prüfen Sie diese Bedingungen vor der Bestellung. So werden der Kursauftrag und seine wirtschaftlichen Folgen für den Betrieb nachvollziehbar vorbereitet.
Die betriebliche Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Nach den DGUV-Informationen gehören zu ihren obligatorischen Themen unter anderem eigene Sicherheit, Hilfe bei Störungen der Lebensfunktionen, Wiederbelebung einschließlich AED sowie Wundversorgung und bedrohliche Blutungen. Daneben können optionale Themen nach Bedarf berücksichtigt werden. Die Ausbildungsstelle gestaltet daraus den geeigneten Unterricht. Teilnehmende können vorhandene Kenntnisse unter Anleitung praktisch wieder aufgreifen und offene fachliche Fragen ansprechen.
Für die Ersthelferfunktion ist kein einzelner Beruf vorgeschrieben. Persönliche Eignung und eine passende anerkannte Qualifikation sind entscheidend. Nach den DGUV-Informationen kann besonders in kleineren Unternehmen auch der Inhaber selbst diese Aufgabe übernehmen. Die Auswahl wird an den tatsächlichen Bedingungen und Anforderungen des Betriebs ausgerichtet.
Prüfen Sie die Voraussetzungen und das Verfahren Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse. Die ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt die vorgesehenen Arbeitgeberangaben, um berechtigte Teilnahmen entsprechend direkt abzurechnen. Zusätzlich ausdrücklich gewünschte Abweichungen werden mit ihrem Leistungsumfang und gegebenenfalls tatsächlich entstehenden Mehrkosten als besondere Vereinbarungen zum regulären Kurs behandelt.
Träger und Bedingungen der Gebührenübernahme klären.
Erforderliche Angaben für den bestätigten Lehrgang bereitstellen.
| Vorbereitung | Welche Angabe hilft |
|---|---|
| Gruppe | Tatsächliche Personenzahl und vorhandene Qualifikationen mitteilen |
| Zeitraum | Vollständigen bestätigten Unterricht organisatorisch ermöglichen |
| Ort | Die konkreten Bedingungen am vorgesehenen Standort abstimmen |
Nach der Kursbestätigung werden die tatsächlichen Informationen weitergegeben.
Benötigte Ausbildung oder Fortbildung eindeutig benennen.
Für alle vorgesehenen Personen die Kursinformationen bereithalten.
Organisatorische Rückfragen über die zuständige Person klären.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für die Freistellung verwenden Sie die tatsächlichen Zeiten einschließlich Pausen. Hin- und Rückwege zu öffentlichen Kursen sowie die vollständige Nutzung der vereinbarten Räume bei Inhouse-Unterricht werden bei der Organisation zusätzlich berücksichtigt.
Die DGUV nennt zehn bis fünfzehn Personen als reguläre Teilnehmerzahl. Mit einem Ausbildungshelfer kann sie bis höchstens zwanzig geöffnet werden. Fragen Sie mit Ihrer tatsächlich geplanten Gruppe an, damit die Schule die konkrete Durchführung und Betreuung der praktischen Aufgaben besprechen kann.
Die Schule erläutert, ob und wie sie eine passende Veranstaltung anbieten kann. Nach den DGUV-Vorgaben wird der genehmigte Leitfaden in einer Sprache unterrichtet; die Bescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Mögliche zusätzliche Kosten werden vor der verbindlichen Bestellung gesondert besprochen.