Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 04769 Mügeln sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
7,9 km vom Suchpunkt

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Mügeln · Sachsen
Für Beschäftigte aus Mügeln ist der reguläre Erste-Hilfe-Lehrgang eine Gelegenheit zum angeleiteten Lernen. Auch ungewohnte praktische Aufgaben gehören dazu. Wer bereits eine private Ausbildungsbescheinigung besitzt, betrachtet außerdem deren betriebliche Einordnung. Die private Geltung und die Voraussetzungen für betriebliche Berücksichtigung sind dabei verschiedene Fragen.

Bei einer Inhouse-Anfrage legen Sie noch keinen fertigen Lehrgang fest. Zuerst prüft die Ausbildungsstelle mit Ihnen Raum, Gruppe und Schulungsart. Geben Sie deshalb den vorgesehenen Standort in Mügeln möglichst konkret an.
Nach der Zusage erhalten die Beschäftigten eine Einladung mit Adresse und Teilnahmezeiten. Planen Sie die Anreise aus anderen Ortsteilen mit ein, ohne die Unterrichtszeit zu verkürzen. Für einzelne Personen können öffentliche Lehrgänge besser passen. Entscheidend bleibt, dass die gewählte Ausbildung oder Fortbildung zum betrieblich festgestellten Bedarf gehört und die Teilnahme vollständig möglich ist.
Einordnung
Gelegenheit für eigenes Lernen und Rückmeldung
Einordnung
Unbefristete Geltung beim Fahrerlaubnisantrag
Einordnung
Eigene Voraussetzungen berücksichtigen
Beim ersten eigenen Versuch kann eine im Unterricht erklärte Aufgabe noch ungewohnt sein. Praktische Ausbildung gibt Gelegenheit, sich mit Materialien und dem eigenen Handeln zu beschäftigen. Nutzen Sie den Lernrahmen, um eine Erklärung mit der eigenen Ausführung zu verbinden. Rückmeldungen im Unterricht können sich auf diesen konkreten Versuch beziehen. Das Lernziel umfasst praktische Fähigkeiten und lässt sich deshalb nicht auf das Wiedererkennen von Begriffen in einer Themenübersicht reduzieren.
Eine geeignete Erste-Hilfe-Ausbildungsbescheinigung gilt für den Fahrerlaubnisantrag unbefristet. Für die betriebliche Berücksichtigung eines Führerscheinkurses gelten dagegen zwei Voraussetzungen gemeinsam: Die Ausbildung muss bei einer ermächtigten Stelle erfolgt sein und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Ein älteres privates Dokument verliert deshalb nicht pauschal jede Bedeutung, beantwortet aber die betriebliche Qualifikationsfrage nicht allein. Für die Beschäftigten wird der tatsächlich benötigte betriebliche Schulungsstand betrachtet.
Praktisches Lernen und die Einordnung vorhandener Nachweise haben jeweils einen eigenen Bezug.
Erklärung und eigene Ausführung verbinden.
Geeigneter Nachweis beim Fahrerlaubnisantrag unbefristet.
Ermächtigte Stelle und höchstens zwei Jahre zusammen beachten.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und vorgesehenes Trägerverfahren beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrtkosten gehören zur betrieblichen Planung.
Die reguläre betriebliche Aus- und Fortbildung findet in Präsenz mit praktischen Anteilen statt.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort. Die reguläre Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten. Eine betriebliche Schulungsplanung berücksichtigt diesen Rahmen für die vorgesehene qualifizierte Person.
Die Grenze von höchstens zwanzig Teilnehmenden gilt für einen regulären Lehrgang. Sie bezieht sich auf die Unterrichtsgruppe. Die im Unternehmen erforderliche Ersthelferbesetzung wird anhand der betrieblichen Bedingungen und der tatsächlichen Zahl anwesender Versicherter bestimmt.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Entscheidend ist die betriebliche Anwesenheit. Die Regel legt weder die Größe einer Unterrichtsgruppe noch eine allgemeine Mindestzahl für eine Inhouse-Anfrage fest.