Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 14669 Ketzin/Havel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
14,3 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

17,8 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

Geeignete betriebliche Ersthelfer benötigen eine passende Qualifizierung. Ketziner Unternehmen können Ausbildung oder Fortbildung öffentlich oder nach Vereinbarung als Inhouse-Lehrgang organisieren. Für den Arbeitsalltag zählt außerdem die tatsächliche Helferbesetzung; vorhandene anerkannte Schulungen helfen, den weiteren Bedarf der vorgesehenen Personen konkret zu benennen.
Die Ausbildungsstelle schickt vor dem betrieblichen Kurs Hinweise zu Zeiten, Zugang oder mitzubringenden Unterlagen. Geben Sie diese im Ketziner Unternehmen an die tatsächlich angemeldeten Personen weiter. Die ursprüngliche Terminankündigung kann den später geklärten Stand noch nicht vollständig enthalten.
Bei einem Inhouse-Kurs erhalten auch die für Raum und Empfang zuständigen Kollegen die passenden Informationen. Für Ausbildung oder Fortbildung an einem öffentlichen Ort ist die bestätigte Veranstaltungsadresse maßgeblich. Fragen, die sich daraus ergeben, werden über den vereinbarten Kontakt mit der Schule geklärt. So beginnt der Tag für die Gruppe mit derselben aktuellen Grundlage.
| Frage | Orientierung |
|---|---|
| Helferbesetzung | Die tatsächliche Organisation im Arbeitsalltag |
| Vorqualifikation | Der vorhandene Ausbildungsstand |
| Lehrgang | Die passende weitere persönliche Schulung |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine mögliche Gebührenübernahme folgt den Voraussetzungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erklärt, welche Arbeitgeberangaben für die betreffende Teilnahme benötigt werden.
Die Zuständigkeit für den Betrieb bestimmen.
Die erforderlichen Angaben zu den berechtigten Personen klären.
Bei einer gemeinsam geschulten Gruppe kommen verschiedene Erfahrungen zusammen. Die vorgesehenen Übungen geben den einzelnen Beschäftigten Gelegenheit, eine Erklärung praktisch nachzuvollziehen und einen offenen Punkt anzusprechen.
Eine neue Benennung allein verlangt keine Wiederholung einer geeigneten Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Ausbildungen können für den weiteren Lehrgang relevant sein. Teilen Sie den tatsächlichen Ausbildungsstand und Fortbildungsbedarf der Person mit. Bei Zweifeln nennt die DGUV die Möglichkeit, Ausbildung statt Fortbildung zu wählen; beide umfassen regulär neun Unterrichtseinheiten. Die Anfrage wird so an einem konkreten Qualifizierungsbedarf ausgerichtet, während die betriebliche Helferbesetzung als eigene organisatorische Aufgabe berücksichtigt bleibt.
Die Planung betrachtet verschiedene Bezugspunkte.
Den Bezug für die erforderliche Helferzahl kennen.
Die tatsächliche betriebliche Verfügbarkeit berücksichtigen.
Den passenden weiteren Lehrgang bestimmen.
Die DGUV sieht für zwei bis zwanzig anwesende Versicherte mindestens einen Ersthelfer vor. Bei mehr als zwanzig beträgt der Anteil in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent. Maßgeblich ist die Anwesenheit der Versicherten. Diese nationale Vorgabe bezieht sich auf die erforderliche betriebliche Ersthelferbesetzung.

Beide umfassen neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Eine ausdrücklich vereinbarte Durchführung im eigenen Unternehmen verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen für die Gruppe nicht.
Betriebliche Ersthelfer sollen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Das dient dem Erhalt von Kenntnissen und Fähigkeiten. Die betriebliche Regel ist von der unbefristeten Verwendung eines geeigneten privaten Nachweises beim Fahrerlaubnisantrag zu unterscheiden.
Nach den DGUV-Hinweisen kommt dies infrage, wenn der Kurs höchstens zwei Jahre zurückliegt und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Beide Voraussetzungen werden gemeinsam anhand der tatsächlich absolvierten persönlichen Schulung betrachtet.
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