Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 53604 Bad Honnef sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,2 km vom Suchpunkt

8,3 km vom Suchpunkt

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Die betriebliche Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für Bad Honnefer Unternehmen wird die geeignete Kursart anhand der vorgesehenen Beschäftigten geklärt. Eine eigene Inhouse-Gruppe oder passende öffentliche Teilnahmen können organisatorisch infrage kommen; stimmen Sie den bestätigten Unterrichtsort und die vollständige Freistellung mit den Arbeitsbereichen ab.
Beschäftigte aus dem Talbereich Bad Honnefs und aus Aegidienberg sollen gemeinsam geschult werden. Planen Sie für einen Inhouse-Tag zuerst den tatsächlich gewünschten Standort und die Anfahrt der Gruppe. Eine vollständige Adresse hilft der Schule ebenso wie den Teilnehmenden bei der Vorbereitung.
Beschreiben Sie den Raum und benennen Sie, wer Ausbildung oder Fortbildung braucht. Nach der Terminbestätigung werden Beginn und organisatorische Hinweise an alle weitergegeben. Für einzelne Personen können offene Lehrgänge passend sein. Klären Sie Leistungsumfang, Arbeitgeberunterlagen und zusätzliche Kosten, bevor die Buchung verbindlich wird.
Die Fortbildung knüpft besonders an die Erfahrungen bereits ausgebildeter Ersthelfender an. Die DGUV nennt deshalb auch branchenspezifische Erfahrungen als Grundlage und sieht vor, Fortbildung nicht in eine Grundausbildung zu integrieren. Benennen Sie bei der Anfrage, welche Beschäftigten bereits geschult sind. Wenn verschiedene Qualifikationsstände vorhanden sind, klären Sie die passenden getrennten Lehrgänge mit der Schule. Die jeweiligen bestätigten Teilnahmen werden anschließend den Personen zugeordnet und organisatorisch vorbereitet.
Schulung und Organisation bleiben miteinander verbunden.
In der Regel alle zwei Jahre eine betriebliche Fortbildung planen.
Der Arbeitgeber benennt die erfolgreich ausgebildeten Ersthelfenden.
Beschäftigte kennen Ansprechpersonen und die internen Abläufe.
Bei einem Inhouse-Wunsch nennen Sie die tatsächliche Betriebsstätte im Talbereich oder in Aegidienberg. Die Schule braucht eine vollständige Anschrift und Angaben zum verfügbaren Raum. Stimmen Sie die Bedingungen für praktische Aufgaben mit der vorgesehenen Personenzahl ab. Beschäftigte, die sonst an einem anderen Standort arbeiten, erhalten die endgültigen Kursinformationen. So können sie ihre Anreise zum vereinbarten Ort vorbereiten, während der Betrieb Raum und Vertretung für die gesamte Veranstaltung organisiert.
Zusätzliche Inhalte oder Leistungen sollten in der Anfrage erkennbar sein. Die Ausbildungsstelle kann dann erläutern, welche Bestandteile ihr regulärer Lehrgang umfasst und was darüber hinaus gesondert vereinbart wird. Vergleichen Sie das Angebot mit der betrieblichen Bestellung und klären Sie offene Positionen, bevor Sie eine verbindliche Zusage treffen.
Stimmen Sie die Zuständigkeit von BG oder Unfallkasse und die erforderlichen Arbeitgeberangaben mit der ermächtigten Schule ab. Berechtigte Lehrgangsgebühren können nach dem jeweiligen Verfahren direkt abgerechnet werden. Der weitere Leistungsumfang bleibt Teil der konkreten Bestellung mit eigenen Konditionen.
Vorgesehene Personen und zuständigen Träger zuordnen.
Zusätzlichen Umfang und zugehörige Kosten ausdrücklich vereinbaren.
| Angabe | Betriebliche Verwendung |
|---|---|
| Vorhandene Qualifikation | Passenden nächsten Lehrgang klären |
| Bestätigter Ort und Termin | Beschäftigte informieren und freistellen |
| Absolvierte Teilnahme | Weitere Fortbildung anhand tatsächlicher Schulungen planen |
Für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung nach DGUV Vorschrift 1 sind Präsenzveranstaltungen vorgesehen. Onlinekurse sind dafür ausgeschlossen. Zur betrieblichen Planung gehört daher ein tatsächlicher Unterrichtsort, an dem die Beschäftigten persönlich an den Erklärungen und praktischen Aufgaben des bestätigten Lehrgangs teilnehmen.
Wählen Sie mit der Schule den geeigneten öffentlichen Lehrgang und lassen Sie den Platz bestätigen. Die betreffende Person bekommt die Angaben zu Ort, gesamtem Zeitrahmen und verlangten Unterlagen. Im Betrieb werden die erforderlichen Arbeitgeberangaben vorbereitet und die Freistellung für den gebuchten Termin abgestimmt.
Die vorgesehene Teilnahme muss nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers berechtigt sein. Fragen Sie die ermächtigte Ausbildungsstelle nach den Voraussetzungen und den benötigten Arbeitgeberunterlagen. Darüber hinaus bestellte Leistungen und ihre eigenen Kostenbedingungen werden gesondert im Auftrag vereinbart.