Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 36304 Alsfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Alsfeld · Hessen
Alsfelder Unternehmen organisieren Schulungen nach dem Bedarf ihrer vorgesehenen Ersthelfenden. Anerkannte Voraussetzungen werden bei der Auswahl berücksichtigt. Die Teilnahme an einem geeigneten Lehrgang und die anschließende betriebliche Organisation gehören zusammen, auch wenn einzelne öffentliche Besuche statt eines gemeinsamen Inhouse-Termins gewählt werden.

Eine Inhouse-Anfrage sollte bereits die geplante Gruppe und den vorgesehenen Raum beschreiben. Die Ausbildungsstelle prüft, ob unter diesen Bedingungen am Standort unterrichtet werden kann. Ein Wunschdatum allein ist noch keine bestätigte Durchführung.
Halten Sie fest, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Für einzelne Beschäftigte können öffentliche Kursangebote geprüft werden.
Vor einer verbindlichen Buchung klären Sie mit dem Unfallversicherungsträger die mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Erfragen Sie die verlangten Unterlagen und lassen Sie Leistungen außerhalb dieser Abrechnung im Angebot der Schule ausdrücklich benennen.
Nennen Sie der Schule die vorgesehene Gruppe und erläutern Sie die Einrichtung sowie nutzbare Fläche des möglichen Raums. Die praktischen Aufgaben müssen dort gemeinsam bearbeitet werden können. Lassen Sie die Eignung für die geplante Durchführung bestätigen. Organisieren Sie die gewöhnlichen Arbeiten während des Unterrichts anderweitig. So beziehen Sie in die Zusage nicht nur einen Ort, sondern auch die vollständige persönliche Teilnahmemöglichkeit ein.

Sagen Sie der Schule, was die Gruppe über den regulären Lehrgang hinaus bearbeiten möchte. Sie kann dazu einen ergänzenden Umfang anbieten. Der Betrieb entscheidet über dieses Angebot mit den eigenen Kosten, bevor die zusätzliche Leistung ausdrücklich beauftragt wird.
| Stand | Einordnung |
|---|---|
| Absolvierter Kurs | Persönlichen Abschluss weiterführen |
| Verhinderte Person | Geeignete Teilnahme bleibt offen |
| Fortbildung | In der Regel alle zwei Jahre planen |
Das Unternehmen regelt die Ersthelferaufgabe.
Zuständigkeiten festlegen.
Informationen für die Belegschaft bereitstellen.
Angaben an die aktuelle Organisation anpassen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte reguläre Gebühren ist direkte Abrechnung durch eine ermächtigte Schule nach dem Trägerverfahren möglich. Klären Sie dafür mit Ihrer BG oder Unfallkasse die Bedingungen und benötigten Angaben. Ergänzende Firmenleistungen stehen im Auftrag mit gesondert vereinbarten eigenen Kosten neben der regulären Schulung.
Berechtigung und Unterlagen abstimmen.
Zusätzlichen Umfang und Preis entscheiden.
Sammeln Sie für die Auswahl die Angaben zum einschlägigen anerkannten Qualifikationsstand der vorgesehenen Personen. Eine neue Ersthelferaufgabe beschreibt nicht automatisch einen ersten Ausbildungsbedarf. Bei offenen Fragen beziehen Sie die Ausbildungsstelle oder den Unfallversicherungsträger ein. Der geeignete Anschluss kann dann auf dieser Grundlage entschieden werden. Erst danach wird aus der Suche nach einem freien Termin eine gezielte Anfrage für den passenden betrieblichen Lehrgang.
Neun Einheiten zu jeweils 45 Minuten ergeben 405 Minuten Unterricht. Sowohl betriebliche Ausbildung als auch Fortbildung haben regulär diesen Umfang. Ergänzen Sie den Aufenthalt um die Pausen und nutzen Sie die gesamten bestätigten Zeiten für die Freistellung.
Die passende Ermächtigung und der konkret benötigte betriebliche Lehrgang gehören zur Auswahl. Eine Schule kann daneben andere Themen und Zielgruppen bedienen. Vergewissern Sie sich deshalb, dass der beschriebene Schulungsumfang zu Ihrem betrieblichen Bedarf passt.
Sie benötigt die bestätigten Angaben zur eigenen Veranstaltung und deren Teilnahmehinweise. Prüfen Sie insbesondere den tatsächlichen Unterrichtsort. Im Unternehmen wird der vollständige Besuch eingeplant; persönliche Rückfragen zur Durchführung kann die Person rechtzeitig mit der Schule besprechen.