Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17192 Waren (Müritz) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
31,1 km vom Suchpunkt

35,5 km vom Suchpunkt

36,4 km vom Suchpunkt

39,1 km vom Suchpunkt

44,1 km vom Suchpunkt

47,6 km vom Suchpunkt

Für einen Betrieb in Waren (Müritz) wird die passende Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Stelle besprochen. Nennen Sie bei der Anfrage den tatsächlichen Schulungsbedarf der vorgesehenen Personen. Öffentliche Lehrgänge und mögliche eigene Inhouse-Termine werden anhand der bestätigten Durchführung und der jeweiligen Bedingungen organisiert.
Ein Gruppentermin passt nur dann, wenn die vorgesehenen Beschäftigten vollständig teilnehmen können. Prüfen Sie im Warener Betrieb vor der Anfrage, welche Aufgaben während des Unterrichts vertreten werden müssen. Die Nähe zum Arbeitsplatz bei Inhouse-Unterricht bedeutet nicht, dass die Personen parallel weiter verfügbar sind.
Nennen Sie der Ausbildungsstelle den geeigneten Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf und mehrere intern abgestimmte Möglichkeiten. Öffentliche Lehrgänge oder individuell vereinbarter Inhouse-Unterricht werden danach konkret gebucht. Informieren Sie andere betriebliche Stellen über den bestätigten Zeitraum, damit eine Kurszusage nicht durch konkurrierende Aufgaben im Arbeitsalltag wieder aufgehoben wird.
Die Gebührenübernahme des Unfallversicherungsträgers betrifft berechtigte betriebliche Lehrgangsteilnahmen. Kosten für Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Informationen das Unternehmen selbst. Berücksichtigen Sie diese Ausgaben, wenn die Teilnahme organisiert wird. Bei einem Inhouse-Angebot werden besondere zusätzliche Leistungen mit der Schule ausdrücklich vereinbart. Erst der konkret bestellte Umfang zeigt, welche Kosten zusätzlich zum regulären Lehrgang für den Arbeitgeber tatsächlich entstehen können.
| Vorhaben | Wichtige Angabe |
|---|---|
| Qualifikation | Vorhandene anerkannte Nachweise der Personen berücksichtigen |
| Lehrgang | Passende Ausbildung oder Fortbildung mit der Schule klären |
| Abrechnung | Vorgaben der zuständigen BG oder Unfallkasse prüfen |
Erkundigen Sie sich beim zuständigen Träger nach den Voraussetzungen und benötigten Angaben für die vorgesehenen Teilnahmen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren entsprechend direkt abrechnen. Ausdrücklich bestellte Abweichungen mit tatsächlich entstehenden Mehrkosten werden mit ihrem Umfang in zusätzlichen Vereinbarungen zur regulären Schulung festgehalten.
BG oder Unfallkasse und das geltende Verfahren klären.
Benötigte Unterlagen für den bestätigten Lehrgang bereitstellen.

Apps und digitale Informationen können bei der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation ergänzend verwendet werden. Die anerkannte Qualifikation erwerben Beschäftigte im passenden Lehrgang; ihre Benennung für die Funktion organisiert der Arbeitgeber. Betrachten Sie digitale Hilfen daher zusammen mit der tatsächlich vorhandenen Ausbildung und den festgelegten Zuständigkeiten im Unternehmen.
Die Bedingungen müssen für die tatsächliche Durchführung passen.
Geeignete Flächen und Einrichtung für praktische Aufgaben klären.
Zugang und Vorbereitung am Standort organisieren.
Die tatsächliche vorgesehene Personenzahl mitteilen.
Bei der Anfrage nach öffentlichen Lehrgängen geht es um geeignete Teilnahmeplätze zu den tatsächlich angebotenen Bedingungen. Für eine eigene Inhouse-Veranstaltung wird dagegen die Durchführung mit der vorgesehenen Gruppe am vereinbarten Standort abgestimmt. Beschreiben Sie, welche Form Sie anfragen möchten und welche Personen geschult werden sollen. Die fachlich passende Ausbildung oder Fortbildung bleibt dabei maßgeblich. Lassen Sie sich die konkrete Veranstaltung bestätigen, bevor die Beschäftigten und beteiligten betrieblichen Stellen damit planen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Hinzu kommen die Pausen der konkreten Veranstaltung. Für die Organisation werden die bestätigten Gesamtzeiten verwendet; gegebenenfalls werden auch Wege berücksichtigt, damit die Beschäftigten den vollständigen Unterricht mit seinen praktischen Aufgaben besuchen können.
In der Regel werden betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre fortgebildet. Die tatsächlich absolvierten Lehrgänge helfen bei der weiteren Planung. Verwenden Sie diese Angaben bei der Anfrage nach geeigneten Veranstaltungen, damit die nächste Schulung zum Qualifikationsstand der jeweiligen Person passt.
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beraten zur Ersten Hilfe im Unternehmen. Unterstützung kann auch von der Fachkraft für Arbeitssicherheit kommen. Bei konkreten offenen Anforderungen lässt sich der Präventionsdienst des zuständigen Unfallversicherungsträgers hinzuziehen, um die tatsächliche Situation im Betrieb fachlich einzuordnen.
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