Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 98634 Wasungen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
9,4 km vom Suchpunkt

9,8 km vom Suchpunkt

10,8 km vom Suchpunkt

16,5 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

23,7 km vom Suchpunkt

Für Wasunger Unternehmen endet die Erste-Hilfe-Organisation nicht mit der Kursbuchung. Tatsächliche Hilfeleistungen werden dokumentiert, und die Beschäftigten benötigen Informationen über die betrieblichen Einrichtungen und Abläufe. Eine Ausbildung oder Fortbildung qualifiziert Personen für ihre Ersthelferaufgabe. Diese Aufgaben haben unterschiedliche Gegenstände und werden entsprechend vorbereitet.
Wenn Beschäftigte ausfallen oder andere Personen nachrücken sollen, sprechen Sie das mit der Ausbildungsstelle ab. Eine ursprüngliche Zusage gilt für die vereinbarten Bedingungen. Auch der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung kann bei einem Wechsel anders sein.
Bei Inhouse-Unterricht in Wasungen werden Änderungen an Teilnehmerzahl und Raum ebenfalls vorab gemeldet. Aktualisieren Sie anschließend die interne Einladung, damit niemand mit überholten Angaben plant. Für ausgefallene Beschäftigte kann ein späterer öffentlicher Lehrgang infrage kommen. Die vollständige Teilnahme bleibt Voraussetzung für einen ordnungsgemäß abgeschlossenen Kurs.
Schon eine kleine Hilfeleistung kann ein Ereignis sein, das im Betrieb festzuhalten ist. Die Dokumentation ist nicht auf schwere Unfälle beschränkt. Sie wird mindestens fünf Jahre aufbewahrt und gegen unbefugten Zugriff gesichert. Ein allgemeiner Schulungsnachweis liefert diese Angaben zu einem späteren Ereignis nicht. Halten Sie deshalb einen geeigneten Dokumentationsweg für Hilfeleistungen bereit, statt deren Erfassung mit der Verwaltung der Kursbescheinigungen gleichzusetzen.
Die DGUV sieht mindestens jährlich eine Unterweisung der Betriebsangehörigen über Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen vor. Dazu gehören die tatsächlich vorhandenen Hilfewege. Diese Information richtet sich nicht nur an die Personen eines Ersthelferlehrgangs. Bereiten Sie daher die örtlichen Unterweisungsinhalte anhand der betrieblichen Verhältnisse vor. Die reguläre Ersthelferfortbildung und die Information aller Beschäftigten bleiben unterschiedliche organisatorische Aufgaben.
Bezug
Teilnahme am Lehrgang
Bezug
Ereignis im Betrieb
Bezug
Information der Beschäftigten
Anerkannte Vorbildung kann bei der Feststellung des Schulungsbedarfs berücksichtigt werden. Nicht jede neue Aufgabenbezeichnung verlangt eine wiederholte Grundausbildung.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse legt die Voraussetzungen für berechtigte Lehrgangsgebühren fest.
Die vorgesehenen Personen dem Trägerverfahren zuordnen.
Entgeltfortzahlung und notwendige Fahrtkosten getrennt berücksichtigen.
Die jeweiligen Informationen werden nach ihrem tatsächlichen Gegenstand behandelt.
Personen für ihre Ersthelferaufgabe qualifizieren.
Das tatsächlich geschehene Ereignis dokumentieren.
Die betrieblichen Hilfeeinrichtungen und das Verhalten erläutern.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Pausen mit insgesamt mindestens 45 Minuten kommen hinzu. Die regulären Vorgaben bleiben auch bei einer ausdrücklich vereinbarten Inhouse-Veranstaltung bestehen.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort. Bei der Kursauswahl ist die bisherige persönliche Qualifikation zu berücksichtigen. Eine jährliche betriebliche Unterweisung ist nicht automatisch dieselbe Veranstaltung wie diese Fortbildung.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten fordert die Mindestregel einen Ersthelfer. Die konkrete Organisation berücksichtigt die tatsächliche Anwesenheit geeigneter Personen. Daraus folgt keine pauschale Zusage, dass ein einzelner Kursplatz für jeden Betrieb ausreichend ist.