Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 97631 Bad Königshofen i.Grabfeld sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,7 km vom Suchpunkt

23,1 km vom Suchpunkt

29,5 km vom Suchpunkt

30,1 km vom Suchpunkt

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31,5 km vom Suchpunkt

Die reguläre Ersthelferqualifizierung ist praktische Ausbildung in Präsenz. Ein Betrieb aus Bad Königshofen sollte die eigene Beteiligung der Beschäftigten ermöglichen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen bestimmen den weiteren Lehrgang mit; eine neue Rolle allein fordert keine neue Grundausbildung. Regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Verschiedene Abteilungen eines Betriebs aus Bad Königshofen melden Interesse an einer Ersthelfer-Schulung. Führen Sie zunächst zusammen, welche Personen tatsächlich teilnehmen sollen und ob eine Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Die Summe unverbindlicher Rückmeldungen ist noch keine fertige Anmeldung.
Mit diesem geklärten Stand lässt sich ein Inhouse-Termin oder eine passende öffentliche Teilnahme anfragen. Fragen Sie die Ausbildungsstelle, welche Angaben bis zur Bestätigung noch nötig sind. Halten Sie offene Wünsche und zugesagte Plätze auseinander. Die Beschäftigten erhalten erst dann eine verbindliche Einladung, wenn aus der internen Bedarfssammlung eine abgestimmte Kursvereinbarung geworden ist.
Diese Angaben helfen bei der passenden Durchführung.
Anerkannte Qualifikationen nennen.
Eigene praktische Beteiligung ermöglichen.
Zusätzlichen Wunsch ausdrücklich beschreiben.
Bei einem Inhouse-Wunsch wird mit der Schule geklärt, ob der vorgesehene Raum für die Durchführung geeignet ist. Die Firma organisiert zusätzlich, dass Teilnehmende nicht parallel gewöhnliche Arbeiten übernehmen müssen. Sie sollen Aufgaben unter Anleitung selbst bearbeiten und Rückfragen stellen können. Ein rein digitales Informationsangebot ersetzt den regulären Lehrgang nicht. Der eigene Standort ist daher eine organisatorische Möglichkeit, wenn dort praktisch gelernt werden kann, nicht bloß eine Adresse nahe der laufenden Arbeit.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert dem Unternehmen aus Bad Königshofen die erforderlichen Arbeitgeberangaben für das Verfahren des zuständigen Trägers.
BG oder Unfallkasse des Betriebs bestimmen.
Weitere Leistungen vor dem Auftrag vereinbaren.
Einordnung
Qualifizierungsbedarf
Einordnung
Vereinbarter Lernort
Einordnung
Besonderer Umfang
Ob berechtigte Lehrgangsgebühren übernommen werden können, richtet sich nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber. Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung sind nach den DGUV-Hinweisen Standardbestandteile. Besondere weitere Wünsche brauchen eine ausdrückliche Vereinbarung. Die Firma kann diese Angaben für ihren Auftrag nutzen, ohne aus einer möglichen Gebührenübernahme die pauschale Finanzierung sämtlicher Aufwendungen oder beliebiger Zusatzleistungen abzuleiten.
Fortbildung erhält Kenntnisse und Fähigkeiten. Beschäftigte können Aufgaben unter Anleitung bearbeiten und Unsicherheiten aus früherem Lernen ansprechen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das sind jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Ein vereinbarter Unterricht im Unternehmen verkürzt diesen regulären Umfang nicht.
Die DGUV nennt einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der nicht älter als zwei Jahre ist. Diese Voraussetzung betrifft die betriebliche Verwendung; eine allgemeine private Ablaufregel für den Fahrerlaubnisnachweis folgt daraus nicht.
Eigenschutz, Notruf, Verbandmaterial und Betreuung betroffener Personen gehören unter anderem zum allgemeinen Rahmen. Daraus entsteht keine Zusage einer bestimmten Schule für beliebige zusätzliche Spezialleistungen. Weitergehende Anliegen werden mit der Ausbildungsstelle gesondert besprochen.
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